Zahlungspläne in Bauverträgen benachteiligen Bauherren inakzeptabel
Eine Studie, die vom Bauherrenschutzbund in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung Hannover (IFB) erstellt wurde, verdeutlicht, dass Zahlungspläne in Bauverträgen für die Verbraucher in fast allen Fällen nicht akzeptabel sind. Für die Erhebung wurden insgesamt 100 in den Jahren 2012 und 2013 geschlossene Bauverträge mit Zahlungsplänen untersucht. Nur drei Prozent der analysierten Verträge erhielten von den Experten die Einschätzung „akzeptabel“. Die größten Kritikpunkte bestehen darin, dass die Zahlungsraten nicht angemessen sind und es zum Teil ein hohes Missverhältnis aus Geldforderungen und Baufortschritt gibt.
Die Abschlagszahlungen der Zahlungspläne sind unverhältnismäßig hoch
Über die Hälfte der Zahlungspläne ist laut der Studie nicht transparent. Die Verbraucher haben keine Möglichkeit nachzuvollziehen, ob der tatsächliche Baufortschritt mit den geforderten Zahlungsraten übereinstimmt. Ein Drittel der analysierten Zahlungspläne folgte den gesetzlichen Vorgaben für die Zahlung nach Baufortschritt nicht einmal annähernd. Häufig wird die erste Rate bereits bei der Unterzeichnung des Vertrags eingefordert, obwohl noch keinerlei Gegenleistungen erbracht wurden.
Bauherren müssen oftmals in Vorleistung gehen und Geld für etwas zahlen, was noch nicht gebaut wurde.
Bei knapp 70 Prozent aller Verträge war zudem mindestens eine Abschlagszahlung unverhältnismäßig hoch.
Den Zahlungsplänen in Bauverträgen mangelt es häufig an Transparenz
Im Durchschnitt werden zwölf Zahlungsraten bei einem herkömmlichen Bauvorhaben erhoben, während es bei industriell vorgefertigten Fertighäusern durchschnittlich vier bis fünf Zahlungsraten sind. Die Experten bewerteten aber nicht nur die Anzahl der einzelnen Raten, sondern auch, ob sich an die Richtlinie „Zahlung nach Baufortschritt“ gehalten wird. Zudem spielte bei der Untersuchung die Transparenz eine wichtige Rolle. Akzeptabel sind Zahlungspläne laut Auffassung der Experten nur, wenn Rückschlüsse auf die zu liefernden Bauleistungen möglich sind und die Bauherren die Möglichkeit haben, die Forderungen auf Angemessenheit zu überprüfen.
Die Erhebung ergab jedoch, dass eine solche Überprüfung aufgrund von schwammigen Formulierungen in einer Vielzahl der Verträge gar nicht möglich ist. Wenn im Vertrag beispielsweise festgehalten wird, dass nach der „Rohmontage“ eine Einzelrate von 60 Prozent erbracht werden muss, kann der Verbraucher nicht erkennen, welche konkreten Baumaßnahmen und Leistungen sich hinter dem Begriff verbergen. Stattdessen muss klar dokumentiert werden, welche Abschlagszahlungen für welche erbrachten Leistungen fällig werden.
In fast 60 Prozent aller Zahlungspläne sind die Schlussraten zu niedrig
Außerdem kritisierten die Experten, dass die Verträge auch in Bezug auf die Schlusszahlung nicht in Ordnung waren.
Eine Schlusszahlung sollte sich auf mindestens fünf Prozent der gesamten Vertragssumme belaufen. Zudem muss sie erst gezahlt werden, sobald das Haus fertiggestellt und nahezu mängelfrei ist.
Bei 59 Prozent der analysierten Verträge war die letzte Rate jedoch geringer als fünf Prozent. Das bedeutet für den Bauherrn, dass er kaum noch ein Druckmittel zur Verfügung hat, falls er mit der Leistung seines Bauunternehmens nicht zufrieden ist.
Bauherrenschutzbund fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf
Der Vorsitzende des Bauherrenschutzbundes, Peter Mauel, fordert den Gesetzgeber dazu auf, entsprechend auf die Ergebnisse der Untersuchung zu reagieren. Seiner Meinung nach müssen Mindestanforderungen für die Abschlagszahlungen im Gesetz verankert werden. Nur so sei es möglich, dass die Bauherren den Bauunternehmen als gleichberechtigte Partner gegenübertreten können.
Zusammenfassung
Eine Erhebung vom Bauherrenschutzbund und dem Institut für Bauforschung Hannover (IFB) zeigt, dass fast alle Zahlungspläne in Bauverträgen nicht akzeptabel sind und Verbraucher dadurch benachteiligt werden. Die Bauherren können oft nicht nachvollziehen, ob die Zahlungsraten mit dem Baufortschritt übereinstimmen. Zudem sind die Abschlagszahlungen meist zu hoch, sodass der Bauherrenschutzbund jetzt den Gesetzgeber auffordert, die Mindestanforderungen an Abschlagszahlungen gesetzlich zu verankern.
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