Wohnraum modernisieren – kleines FAQ
Wohnraum zu modernisieren, um damit aktuelle technische Trends zu verwirklichen oder den Wert der Immobilie zu steigern, sind derzeit im Trend. Ein Grund dafür liegt sicherlich in den günstigen Konditionen der Banken, allen voran der staatlichen KfW-Bankengruppe, die mit den Förderprogrammen 141 sowie 155 genau diesen Bereich abdeckt. Viele Dinge und Begrifflichkeiten sind auf Anhieb nicht zu verstehen, vielfach gibt es Bedarf für Nachfragen.
Wir wollen in diesem Beitrag versuchen, die wichtigsten Fragestellungen zu beantworten. Aufgrund der sich stetig wechselnden Bedingungen, kann hierfür jedoch keine Gewähr gegeben werden.
Die typischen Fragestellungen
- Antragstellung: Grundsätzlich gilt, dass vor Beginn der Maßnahme ein Antrag gestellt werden muss. Als Beginn der Maßnahme wird der Zeitpunkt definiert, zu dem Handwerker entsprechende Leistungen erbringen oder eine Abschlagszahlung gefordert wird. Ratsam ist es deshalb, ein Finanzierungsgespräch mit der Hausbank zu führen, sodass dieses dokumentiert wird. Alternativ ist es üblich, dass nur dann eine verspätete Förderung möglich ist, wenn der Fortschritt der Maßnahme noch unter 50 Prozent liegt.
- Abruffrist: Ein zugesagtes Darlehen muss binnen zwölf Monaten abgerufen werden. Alternativ ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich, dann jedoch zu einer Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Jahr.
- Architekten: Grundsätzlich ist es so, dass Kosten für Architekten, aber auch für Energieberater und weitere Planungen übernommen werden. Diese müssen sich aber immer auf die förderfähige Maßnahme beziehen und im Rahmen des Förderhöchstbetrages liegen.
- Nicht bewilligte Zuschüsse: Profitieren Sie des Weiteren von staatlichen Zuschüssen oder öffentlichen Mitteln, die zugesagt beziehungsweise nicht geflossen sind, so ist eine Aufstockung möglich. Diese Regelung gilt regelmäßig auch dann, wenn das Vorhaben bereits vollendet wurde.
- Bauhelfer: Entgegen weitläufiger Meinungen, dass Kosten für Bauhelfer zum Teil der Förderung unterliegen, muss dies verneint werden. Auch dann liegt keine förderfähige Teilleistung vor, wenn es dafür eine Rechnung gibt. Akzeptiert werden nur Rechnungen von Fachfirmen.
- Eigenleistungen: Haben Sie zuvor noch mit Eigenleistung Ihr Eigenkapital erhöht und zeitgleich den Kreditbedarf verringert, kann hier keine Förderung stattfinden. Die Regelungen sind relativ klar und besagen, dass nur von Fachfirmen ausgeführte Leistungen der Förderung unterliegen, wie im jeweiligen KfW-Programm dargestellt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie als Antragssteller selbst Handwerker sind, auf eigene Rechnung beziehungsweise mit einer Einzelfirma am Markt auftreten. Dann unterliegen die Materialkosten der Förderung.
Das ist nicht förderfähig
- Kachelöfen sowie Kaminöfen, also sogenannte Einzelfeuerstätten, sind nicht förderfähig.
- Ebenso ausgenommen ist eine neue Unterkellerung, es sei denn, dabei handelt es sich um notwendige Instandsetzungsarbeiten.
- Problematisch ist es bei gemischt genutzten Immobilien, die teilweise gewerblich genutzt werden. Grundsätzlich unterliegen nur die Investitionskosten des Wohnraums einer Förderung, im Maßstab des Verhältnisses zur gewerblich genutzten Wohnfläche. Ausschließlich jene Kosten, die vollständig dem privaten Wohnraum zuzuordnen sind, können in entsprechender Höhe gemäß dem Höchstsatz angesetzt werden.
- Zudem von der Förderung ausgenommen sind Photovoltaikanlagen. Hierfür gibt es aber andererseits spezielle Programme, auch bei privaten Banken, die unter Umständen möglich sind.
Sicherheit beim Renovieren – Sicherheitsschuhe
Abschließend möchten wir Ihnen noch Tipps geben, wie Sie in anderen Bereichen ordentlich und sicher zu Werke gehen. Viele Unfälle passieren aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften Schutzkleidung, die gerade bei Renovierungen sinnvoll ist.
- Wählen Sie Sicherheitsschuhe mit integrierter Stahlkappe. Diese schützt bei Arbeiten mit der Säge und ähnlichem Werkzeug.
- Hochwertige Arbeitsschuhe sind zudem mit einem hochwertigem Textil ausgestattet, welches atmungsaktiv ist und einen angenehmen Tragekomfort bietet.
- Die Einlegesohle sollte durchgehend sein und das komplette Fußbett ausfüllen.
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