Werbeartikel und Werbemittel steuerlich absetzen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Werbeartikel und Werbemittel steuerlich absetzen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Werbekosten steuerlich abzusetzen. Diese Absetzbarkeit umfasst alle Ausgaben, wobei egal ist, ob diese durch Werbung an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter entstehen. Die Werbemittel können als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Doch es ist wichtig, dass Sie Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen und ans Finanzamt übermitteln. Sonst drohen später teure Konsequenzen. Lesen Sie in diesem Artikel, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Werbemittel an Ihre Kunden verteilen und die Werbekosten steuerlich absetzen möchten.

Was sind Werbeartikel?

Marketingmaterialien, Werbegeschenke und Streuartikel gelten als Werbung, sofern sie den Firmennamen, das Firmenlogo oder Kontaktmöglichkeiten präsentieren. Heutzutage lässt sich beinahe überall durch moderne Techniken wie Bedrucken oder Gravieren das Logo eines Unternehmens anbringen. Auch bei kleinen Streuartikeln mit begrenzter Fläche kann die Markenbotschaft überzeugend dargestellt werden.

Warum Werbeartikel für Unternehmen sinnvoll sind

Viele Unternehmen setzen seit Jahren auf Werbemittel. Warum, ist unter brandible.de gut beschrieben: Lässt eine Firma beispielsweise Regenschirme mit dem eigenen Logo bedrucken und verteilt diese an die Kunden, Interessenten und Geschäftspartner, so werden diese oft jahrelang genutzt. Durch die regelmäßige Verwendung fällt das Logo einer Vielzahl an Menschen ins Auge, sodass das Unternehmen immer bekannter wird. Neben dem Regenschirm eignen sich noch viele weitere Werbeprodukte perfekt dafür, die Bekanntheit und Beliebtheit eines Unternehmens in der Zielgruppe zu erhöhen. Das Tolle daran: Unternehmen können Werbeartikel unter bestimmten Umständen steuerlich absetzen.

Können Werbegeschenke steuerlich abgesetzt werden?

Der § 37 b des Einkommensteuergesetzes (EstG) sieht vor, dass Werbegeschenke an Geschäftspartner oder Kunden steuerlich absetzbar sind.

Dies gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. So schreibt der Gesetzgeber beispielsweise Höchstgrenzen vor.

Werden diese durch die Werbegeschenke überschritten, ist dies zu dokumentieren. Dann können diese auch nicht mehr den Betriebsausgaben zugeordnet werden.

Was sind Werbungskosten?

In der Steuererklärung taucht der Begriff „Werbungskosten“ auf. Dieser umfasst aber nicht nur die reinen Kosten für Werbung, sondern alle „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Dies können mehr sein als reine Ausgaben für Werbeartikel, aber auch weniger. Hier entscheidet immer das zuständige Finanzamt darüber, ob die Kosten absetzbar sind oder nicht. Wichtig ist, dass die Werbungskosten mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen. Sie dürfen zudem nicht beliebig groß sein.

Werbegeschenke und die Steuer: ein Thema für sich

Generell sind Werbeartikel als Werbekosten steuerlich absetzbar. Dabei ist es wichtig, dass die Werbegeschenke unter drei Aspekten betrachtet werden, um deren steuerliche Absetzbarkeit zu ermitteln:

  1. Aus der Sicht des Beschenkten
  2. Aus der Sicht dessen, der sie verteilt
  3. Aus der Sicht des Anbieters, der mit Werbegeschenken handelt

Der Beschenkte muss sich bei Erhalt eines Werbegeschenks fragen, ob dieses als verdecktes Einkommen gewertet werden muss. Unternehmen, die Werbeartikel verschenken, sollten sich Gedanken darüber machen, ob die Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden dürfen.

Zudem muss der Schenkende weitere Überlegungen treffen: Muss ein Empfängernachweis geführt werden? Lohnt sich vielleicht eine Pauschalversteuerung für den Empfänger des Werbegeschenkes?

Wer hingegen Werbemittel herstellt oder verkauft, muss seine Kunden darüber informieren können, wie die Werbemittel vom Finanzamt eingestuft werden.

Werbegeschenk bekommen – was nun?

Wenn Sie von einem Unternehmen ein Werbegeschenk erhalten haben, denken Sie wahrscheinlich nicht darüber nach, dass das Geschenk eventuell als Betriebseinnahme betrachtet werden muss. Dann ist es in der Steuererklärung anzugeben. Tatsächlich gilt das bereits ab einem Nettowert von 10 Euro. Die Pharmaindustrie bildet hier die Ausnahme: Sie hat den Wert auf 5 Euro herabgesetzt, um eine Vorteilnahme auszuschließen. Der Schenkende hat aber die Möglichkeit, für seine Werbegeschenke innerhalb eines Jahres eine Pauschalsteuer von 30 Prozent an das Finanzamt abzuführen. Dann wird der Kunde davon befreit.

Werbegeschenke verteilen: Worauf sollten Unternehmen achten?

Wer Werbemittel für sein Unternehmen unter seinen Kunden verteilen will, muss die Grenzwerte beachten. Die Werbemittel können nämlich nur bis zu einem Maximalbetrag von 35 Euro netto steuerlich abgesetzt werden. Diese 35 Euro gelten pro Kunde und Jahr. Die Grenzen gibt es, um Korruption zu verhindern. Werbetreibende, die derartige Giveaways verteilen, nutzen die Werbeprodukte als „betrieblich veranlasste Geschenke zu Werbezwecken“.

Wer seine Mitarbeiter beschenken will, hat für persönliche Anlässe eine Freigrenze von 60 Euro. Zudem sind Sachbezüge bis 50 Euro steuerfrei.

Werbeartikel und Werbemittel steuerlich absetzen - Welche Möglichkeiten gibt es?

Werbeartikel und Werbemittel steuerlich absetzen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Obendrein gibt es bestimmte Auszeichnungspflichten: Einige Werbegeschenke müssen buchhalterisch auf einem Sonderkonto aufgelistet werden. Das gilt für alle Geschenke, die keine Streuartikel wie Kugelschreiber oder Feuerzeuge sind. Derartige Werbegeschenke gehen direkt an bestimmte Personen oder Unternehmen. In diesem Fall muss in der Buchhaltung ersichtlich sein, wer die Werbemittel erhalten hat. Es ist also ein Empfängernachweis notwendig. Wenn es hier Fehler oder Unklarheiten gibt, reduziert sich die Chance auf eine Anerkennung der Abzugsfähigkeit erheblich.

Dabei gilt: Je niedriger der Wert der Werbeartikel, desto weniger akkurat muss die Auszeichnungspflicht umgesetzt werden. Es hängt aber vom jeweiligen Finanzamt ab, ab welchem Wert die Pflicht beginnt. Dies erfragen Sie daher am besten bei Ihrem Finanzamt. Zudem ist die Art der buchhalterischen Darstellung wichtig. Erreicht ein Werbeprodukt die 35-Euro-Grenze fast, sollten Sie es separat auflisten. Etwaige Nebenkosten wie die Erstellung von Prototypen für die Werbemittel listen Sie gesondert auf einer zweiten Liste aus.

Fazit: Bei Werbeartikeln immer auf steuerliche Aspekte achten

Unternehmen müssen in puncto Werbeartikel und Steuer allerhand beachten, um rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite zu sein. Es gibt Preisgrenzen einzuhalten und die Ausgaben müssen ordentlich dokumentiert werden. Zudem sollten Unternehmen überlegen, ob eine Pauschalversteuerung von 30 Prozent bei Geschenken sinnvoll ist, um ihre Kunden und Geschäftspartner davon zu befreien.

In diesem Artikel haben Sie viele Hinweise und Tipps von uns erhalten, wie Werbemittel steuerlich behandelt werden. Rechtlich fundierte und sichere Informationen bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater oder Anwalt, der Ihre persönliche Situation kennt. Fragen Sie also dort im Zweifelsfall nach, wenn Sie bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Werbemittel noch unsicher sind.

Zusammenfassung

Werbeartikel können steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Preisgrenzen eingehalten werden. Unternehmen sollten außerdem die Ausgaben für Werbung und Werbegeschenke genau dokumentieren und bei größeren Geschenken festhalten, wer sie bekommen hat.


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