Blitzeinschlag nach Sommergewitter – welche Versicherung zahlt?
Im Sommer ist in Deutschland die Hochsaison für Gewitter: Von Mai bis September gewittert es beinahe fünfmal so oft wie in der Winterzeit. Diese Unwetter bleiben nicht ohne Folgen, denn laut Statistik des VDE werden deutschlandweit 110 Personen im Jahr durch Blitzunfälle verletzt – vier sterben sogar daran.
Im Schnitt gibt es hierzulande 2,5 Millionen Blitzeinschläge, wobei Häuser besonders oft betroffen sind. Die Schäden, die dadurch entstehen, belaufen sich in Deutschland auf mehrere Hundert Millionen Euro jährlich. Doch wer übernimmt bei einem Blitzeinschlag nach einem Sommergewitter eigentlich die Kosten für die entstandenen Schäden?
Blitzeinschlag: Was passiert im Gebäude?
Zunächst einmal muss die Frage geklärt werden, was bei einem Blitzeinschlag im Gebäude passiert. Es sind nämlich erhebliche Zerstörungen möglich, ohne dass der Blitz überhaupt in ein Haus einschlägt. Schon, wenn das Gebiet im Umkreis von zwei Kilometern von einem Blitzeinschlag betroffen ist, drohen Überspannungsschäden und somit defekte Elektrogeräte.
Der Blitz ist in der Lage, über Wasser- und Stromleitungen im Boden bis ins Haus einzudringen. Es kommt auch vor, dass Wohnhäuser direkt vom Blitz getroffen werden. Dann fließt der Strom durch die Wände des Hauses, sodass Temperaturen von über 30.000 Grad Celsius entstehen. Infolgedessen platzen die Leitungen in den Wänden auf und es droht Brandgefahr.
Zu guter Letzt sind Überspannungsschäden möglich, die auch ohne Blitzeinschlag vorkommen. Bei jedem Gewitter kommt es nämlich zu drastischen Spannungsentladungen, die durch Netzleitungen und Antennen ins Haus vordringen können. Auch dadurch ist es möglich, dass Schäden an Elektrogeräten wie Laptops und Fernsehern entstehen.
Welche Versicherung zahlt bei Blitzeinschlag?
Sind Ihnen durch einen Blitzeinschlag Schäden entstanden, stellen Sie sich natürlich die Frage, welche Versicherung dafür aufkommt. In der Tat ist es ratsam, sich schon vor dem Ernstfall Gedanken darüber zu machen, um entsprechend abgesichert zu sein. Im Allgemeinen gibt es zwei Versicherungen, die für die Regulierung von Schäden durch Blitzeinschlag in Frage kommen:
- Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden am Mauerwerk oder Dach zuständig. Sie zahlt für Aufräumarbeiten und die Grundstücksicherung.
- Die Hausratversicherung hingegen kümmert sich um die Schäden, die am beweglichen Wohneigentum entstanden sind – wie etwa an Computern, Fernsehern und anderen Elektrogeräten.
Ein genauer Blick in Ihre Police lohnt sich, um herauszufinden, welche Schäden abgedeckt sind.
Es ist möglich, dass der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit eingeschränkt oder verweigert wird. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie bei starkem Gewitter Ihre elektrischen Geräte nicht von der Stromversorgung trennen. Anders verhält es sich, wenn Sie die Geräte nicht abziehen konnten, weil Sie im Urlaub oder bei der Arbeit waren.
Hier stellt die Hausratversicherung der HanseMerkur eine Besonderheit dar: Sie verzichtet bei grober Fahrlässigkeit bis zur Entschädigungsgrenze auf einen Einwand. Wenn Sie also oft einfach vergessen, bei Gewitter Ihre Elektrogeräte von der Steckdose zu trennen, ist diese Versicherung ideal für Sie. Schäden, die aus Ihrem eigenen Fehlverhalten resultieren, sind hierbei nämlich mitversichert.
Blitzschutz erhöht die Sicherheit und bringt Vorteile bei der Versicherung
Grundsätzlich ist es ratsam, das eigene Wohnhaus mit einem Blitzschutz auszustatten. Zwar ist ein Blitzschutzsystem für private Häuser keine Pflicht, allerdings sollten Hausbesitzer immer einen Blitzschutz wie einen Blitzableiter installieren.
So schützen Sie sich vor Blitzeinschlag und reduzieren auch die Gefahr dafür, dass es zu Überspannungsschäden kommt. Auch bei der Versicherung bringt Ihnen ein Blitzschutz Vorteile: Viele Versicherer überprüfen vor der Erstattung nämlich zunächst, ob zum Zeitpunkt des Blitzeinschlags ein funktionsfähiges Blitzschutzsystem angebracht war. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Versicherungsschutz gekürzt oder abgelehnt werden.
Versicherungen unterscheiden zündende und kalte Blitzschläge
Versicherungen teilen die Schäden durch Blitzeinschlag in zündende und kalte, also nicht zündende Blitzschläge ein. Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel für alle Schäden durch nicht zündende Blitze auf. Dazu gehören:
- Zersplittertes Holz
- Risse im Mauerwerk
- Absprengung von Gebäudeteilen
- Sengschäden
Ein zündender Blitz führt meist zu einem Brand. Derartige Schäden sind durch die Feuerversicherung abgesichert, die ebenfalls ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist. Häufiger sind jedoch Schäden durch eine indirekte Blitzeinwirkung, die an elektrischen Geräten entstehen. Diese sind in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert, sofern keine Sondervereinbarung für Überspannungsschäden getroffen wurde.
Aus diesem Grund ist es ratsam, den Versicherungsschutz „Überspannung“ in die Hausratversicherung einzuschließen. Nur so sind Schäden, die durch indirekte Blitzschläge entstehen, auch versichert.
Bei Betriebsversicherungen sollten Sie eine Elektronikversicherung zusätzlich abschließen. Dann sind Schäden durch indirekten Blitzschlag mitversichert.
Das Risiko durch Überspannung wird oftmals unterschätzt. Dabei werden technische und elektronische Geräte im Haus und in der Wohnung besonders häufig durch Überspannung zerstört. In vielen Haushalten ist der Schaden, der durch indirekten Blitzschlag entsteht, äußerst hoch. Manche Versicherungen verweigern aber dennoch, im Schadensfall für die Kosten aufzukommen.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, noch vor dem nächsten Gewitter den Vertrag Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung zu lesen und im Zweifelsfall nachzufragen, welche Schäden übernommen werden. Gegebenenfalls können Sie so den Schutz vor Überspannungsschäden kurzfristig in Ihre Police aufnehmen oder die Versicherungsgesellschaft wechseln.
Schäden durch Blitzschlag richtig regulieren
Wenn Sie von einem Blitzeinschlag betroffen sind und einen Schadensfall haben, ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert:
- Ermitteln Sie das Ausmaß des Schadens.
- Setzen Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich über den Schaden in Kenntnis.
- Bewahren Sie die defekten Geräte als Beweis auf.
Vergeben Sie nicht direkt Reparaturaufträge. Bei vielen Fernsehern oder Computern ist ein Austausch gegen ein neues Gerät günstiger.
Sprechen Sie sich zunächst mit Ihrem Versicherer ab, denn es wäre sehr ärgerlich, wenn die Reparatur teurer ist als ein Neukauf und Sie von der Versicherung nur die Kosten für die Neuanschaffung erstattet bekommen.
Zusammenfassung
Mit einem Blitzableiter kann das Gebäude bei Gewitter vor Blitzeinschlägen geschützt werden, weil er den Blitz außen auffängt und zur Erde leitet. Überspannungsschäden lassen sich am besten verhindern, indem man alle Elektrogeräte ebenso abzieht wie Internet-, Telefon- und Antennenkabel. Sollten dennoch Schäden durch einen Blitzeinschlag oder Überspannung entstehen, kann dafür je nach Ausmaß des Schadens die Wohngebäude- oder Hausratversicherung aufkommen.
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