Viele Hausnummern sind vorschriftswidrig

Viele Hausnummern sind vorschriftswidrig

Für Neueigentümer ist es fast ein feierlicher Moment: Das Anbringen der Hausnummer. Für Taxifahrer ist sie eine wichtige Orientierungshilfe und für Rettungskräfte entscheidend über Leben und Tod. Nur wenn sie gut erkennbar ist, können sie schnell vor Ort sein. Doch mit der Sichtbarkeit enden die Vorschriften längst nicht. So manche Hausnummer ist eigentlich vorschriftswidrig und ihr Eigentümer weiß es nicht einmal.

Die Pflicht des Eigentümers

Das Anbringen der Hausnummer ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Hier gilt der Paragraph 126: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“ Wer jedoch nach Details zu dieser Vorschrift sucht, sucht hier vergebens. Denn dafür treten laut Absatz 3 des Paragraphen „landesrechtliche Vorschriften“ in Kraft. Zu deutsch: Jede Gemeinde und Kommune kann eigene Vorschriften zum Thema Größe, Farbe oder Material machen. Diese sind beispielsweise in der Nummerierungsverordnung (Berlin), im Ordnungsbehördengesetz (Nordrhein-Westfalen) oder auch in der Straßenordnung (Köln) festgelegt. Der Hauseigentümer muss sich bei den hiesigen Behörden erkundigen, welche Regelungen für seinen Bereich gelten. Hier sollten folgende Kriterien erfragt werden:

  • Materialien
  • Farben
  • Größen
  • Schriftarten
  • Höhe
  • Ort
  • Randeinfassung

In der Stadt Erfurt müssen die Ziffern auf einem wetterfesten Material angebracht sein, rechts neben der Eingangstür in Höhe der Oberkante. Darmstadt schreibt beispielsweise vor, dass die Hausnummern nicht durch Pflanzen oder Bebauung verdeckt sein dürfen. In Berlin werden die Hausnummer mal eben unbenannt – in Grundstücksnummern, denn auch unbebaute Grundstücke erhalten hier eine Nummerierung. Hier schreibt die Stadt vor, dass die Zahlen sich vom Untergrund deutlich abzuheben haben und mindestens zehn Zentimeter hoch sein müssen. Und in München wird sogar das Material vorgeschrieben: „kobaltblau emaillierte Eisenblechschilder oder von der Rückseite beleuchtete transparente, kobaltblaue Glasnummernscheiben mit geätzter oder sonst witterungsbeständiger weißer Schrift“. Abweichende Materialien können jedoch auf Antrag ebenfalls genehmigt werden.

Dort, wo Emailleschilder vorgeschrieben werden, verweist die Kommune meist auch auf einen Hersteller, der oft über die Muster und passenden Maße genau Bescheid weiß.

Typische Vorschriften in vielen Regionen

Auch wenn sich die einzelnen Vorschriften von Ort zu Ort unterscheiden, so manche Regelung ist in den meisten Kommunen zu finden. Das betrifft unter anderem die Beleuchtung. Hier haben Hamburg und Berlin eine Vorreiterrolle, denn in diesen Städten ist die Beleuchtung der Ziffern ununterbrochen in der Nacht vorgeschrieben. In anderen Gemeinden, in denen diese Pflicht noch nicht gilt, sprechen sich vor allem Rettungsdienste für eine freiwillige Beleuchtung aus. Denn in der Nacht kann dieses kleine Licht Leben retten. In vielen Gemeinden gibt es Zusätze zur Beschaffenheit der Hausnummern – es muss nicht immer so detailliert wie in München sein. Doch dass verrostete Schilder nicht an Hauswände gehören, sollte jedem Eigentümer einleuchten. In manchen Fällen darf die Nummer über der Tür sein, in anderen daneben. Die Höhe hat ebenfalls einen gewissen Spielraum.

Wer keine beleuchteten Hausnummern hat, kann im Baumarkt einfache Solarlampen kaufen und dafür verwenden. Diese haben den Vorteil, dass sie günstig in der Anschaffung sind und keine weitere Energie in der Nacht benötigen.

Außergewöhnliche Vorschriften

Während viele Gemeinden mit einigen wenigen Vorschriften zufrieden sind, hat so mancher Beamter einen regelrechten Vorschriftenwahn für die Hausnummerierung. Im bayrischen Unterschleißheim ist man deutlich strenger, als beim großen Nachbarn München. Hier dürfen keinen anderen Materialien verwendet werden, außer Hausnummern, die in „weißer Schrift auf ein kobaltblaues Metallschild gedruckt […], das 20 mal 25 Zentimeter groß […] und in maximal 2,50 Metern Höhe neben dem Hauseingang“ angebracht sein muss. Eine Beleuchtung oder ein beleuchtetes Nummernschild zusätzlich sei jedoch hier nicht verboten. In Weiden in der Oberpfalz muss nicht nur die Hausnummer, sondern auch die Straße auf das Schild gedruckt werden (wie übrigens auch in München). Hier schreibt die städtische „Straßen- und Hausnummernsatzung“, dass als Hausnummernschilder Tafeln in der Größe von 18 cm Höhe und 22 cm Breite (bei ungewöhnlich langen Straßennamen 26 cm Breite) verwendet werden müssen.

Der Grund ist blau, die Schrift weiß, die Ziffern arabisch. Der Straßennahmen wird unter dem Pfeil in zwei bis drei Zentimetern hohen Buchstaben geschrieben. Die Stadt Minden schreibt sogar die Randeinfassung vor. Aber auch „besondere“ Hausnummern gibt es in deutschen Landen, die Ehrungen ausdrücken. So wird im Saarland, in Erfurt und auch in Mainz die „grüne Hausnummer“ für umweltbewusstes Bauen und Wohnen vergeben.

Zusammenfassung

Die Hausnummer am Eigenheim ist der Verantwortungsbereich des Hauseigentümers. Das ist bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Doch die Details der Hausnummer an der Wand sind in den Kommunen und Gemeinden unterschiedlich – jede kann eigene Vorschriften machen. Daher sollte sich jeder Hausbesitzer informieren, ob er beispielsweise seine Hausnummer an der richtigen Stelle in der richtigen Form angebracht und rechtmäßig beleuchtet hat.

Artikelbild: © holdeneye / Shutterstock


3 Kommentare

  1. Anonymous 17.11.2018 10:40 Uhr

    der Gipfel der Idiotie ist, wenn das Haus einen Haupteingang hat und 4 Seiteneingänge und ein neunmal Schlauer seinen Seiteneingang mit der Hausnummer z. b. 44 angibt obwohl hier 44/2 richtig wäre, und die 3 anderen Seiteneingänge als 44/1 , 44/3 und 44/4 gekennzeichnet sind.
    Jedoch der Haupteingang hat die Nr. 44/2 und zwar in doppelter Kennzeichnung zur Strasse.
    HELD oder Idiot !!??

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  2. Otto Grünhagel 28.09.2020 09:22 Uhr

    Negativbeispiel in Bielefeld; Die Msrsstraße ist eine Seitenstraße der Spenger Straße. Direkt am Beginn der Marsstraße befindet sich auf der linken Seite das Schild mit dem Straßennamen. Das Eckhaus auf der linken Seite gehört zur Spenger Straße. Dann folgt liinks ein Haus mit der Hausnummer 1a. dann ein Haus mit der Nummer 1. Die Hausnummern sind jeweils zur Marsstraße hin angeordnet. Nach Nummer 1 befindet sich links eine Seitenstraße (Espenstraße) zu der die beiden vorgenannten Häuser gehören. Hinter der Espenstraße folgt links das Grundstück Marsstraße 1.
    Wir haben das Haus Marsstraße 1 erst jetzt übernommen und wurden sofort von der Behörde (Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten) zu Recht angeschrieben, weil unsere Hausnummer 1 durch Sträucher teilweise verdeckt war. Eine Rückfrage bei der Sachbearbeiterin wegen der irritierenden Hausnummern 1a und 1 von der Espenstraße wurde und erklärt das dass das so seine Richtigkeit hat. Das Amt sieht keine Notwendigkeit, hier etwas zu unternehmen. Die Schwierigkeit für Rettungsdienste spielen hier keine Rolle.

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  3. Holger Miethke 14.08.2021 03:33 Uhr

    Nach meiner Entlassung, also mit dem 18. Lebensjahr wurde ich aus dem Kinderheim (der Sitz jenes Heimes war damalig in der DDR die Pöhlbergstr. 13 in Berlin-Marzahn).
    Trotz meinen vielfachen persönlichen unternehmendsrausches das Objekt jederzeit ausfindig zu machen (auch mit Befragung dort langjährig lebender Bürger) ist es mir nicht gegeben diese Einrichtung optisch noch postalisch zu ermitteln.
    Ein Eckstraßenschild genau mit der Hausnummer in der (Pöhlbergstraße 13) hingegen existiert immer noch aktuell.
    Wie kann das sein?

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