Umzug und Urlaub – Haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub?
Ein Umzug ist nicht nur teuer, sondern auch mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Sämtliche Habseligkeiten müssen in Kartons gepackt, in das neue Zuhause geschafft und dort wieder ausgepackt werden. Unzählige Checklisten werden angelegt und abgehakt, Schränke werden transportiert und auch das Ummelden am neuen Wohnort darf nicht vergessen werden und kann mitunter Stunden in Anspruch nehmen. Nur selten reicht ein Wochenende zum Umziehen aus, weil schon allein zum Packen der Umzugskartons mehr Zeit benötigt wird. Das bedeutet für Berufstätige, dass sie zusätzlichen Urlaub nehmen müssen, um den Umzug zu bewältigen. Viele Arbeitnehmer fragen sich in diesem Zusammenhang, ob sie nicht ein paar Tage Sonderurlaub bekommen können, da der Urlaub ja normalerweise zum Erholen gedacht ist. Allerdings haben Angestellte nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sonderurlaub. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wie Sie herausfinden, ob Sie Sonderurlaub bekommen und was Sie unternehmen können, wenn es in Ihrem Fall keine zusätzlichen Urlaubstage gibt, erfahren Sie in diesem Heimhelden.de-Ratgeber. Zudem haben wir viele weitere Tipps zum Thema „Sonderurlaub wegen Umzug“ für Sie mitgebracht.
Welche Voraussetzungen müssen für Anspruch auf Sonderurlaub erfüllt sein?
Obwohl viele Menschen etwas anderes behaupten, gilt grundsätzlich: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub wegen des Umzugs. Ansprüche auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Bundesurlaubsgesetz (BurlG, PDF) geregelt. Weder das BGB noch das BurlG sehen jedoch einen Sonderurlaub bei Umzug vor. Stattdessen werden zusätzliche bezahlte Urlaubstage nur gewährt, wenn ein Arbeitnehmer „unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen daran gehindert wird, seiner Arbeit nachzugehen. Zu den Gründen, die eine bezahlte Freistellung ermöglichen, gehören beispielsweise:
- Geburt des eigenen Kindes
- Tod eines nahen Verwandten (Partner, Eltern oder Kind)
- Betreuung eines kranken Kindes, das jünger als zwölf Jahre ist, sofern es im Haushalt keine andere Betreuungsperson gibt
Das Arbeitsrecht sieht im Allgemeinen keinen Sonderurlaub bei einem Umzug vor, weil das Fehlen bei der Arbeit dann selbst verschuldet wäre.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht aber, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist und während der Arbeitszeit durchgeführt werden muss.
Das gilt etwa, wenn Sie aufgrund einer Versetzung eine Wohnung in einer anderen Stadt mieten müssen oder das gesamte Unternehmen seinen Standort verlagert.
Wie viel Sonderurlaub steht den Angestellten bei einem Umzug zu?
Falls Sie das Recht auf Sonderurlaub haben, weil der Umzug betriebsbedingt ist, gibt es für die genaue Anzahl der Urlaubstage aber keine gesetzlichen Regelungen. Durchschnittlich werden bei einem Umzug innerorts ein Tag und bei einem Umzug mit Wohnortwechsel zwei Tage Sonderurlaub gewährt. Die konkrete Dauer ist aber in vielen Fällen von individuellen Faktoren abhängig, wie etwa dem Verhältnis zum Chef oder Betriebsrat, der aktuellen Auftragslage, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und der Betriebszugehörigkeit.
Wo können sich Arbeitnehmer über die Regelungen zum Sonderurlaub informieren?
Unabhängig davon, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht, gibt es einige Arbeitgeber, die für ihre Angestellten eigene Bestimmungen in Bezug auf den Sonderurlaub bei Umzug festgelegt haben. Deshalb ist es auf jeden Fall ratsam, im Falle eines anstehenden Umzugs in den Arbeitsvertrag zu schauen, sich bei Kollegen zu erkundigen oder bei der Personalabteilung nachzufragen. In vielen Fällen gibt es auch einen Tarifvertrag, der den Sonderurlaub bei Umzug genau festlegt.
Was tun, wenn kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht?
Falls auch im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Vereinbarungen zu einem Sonderurlaub wegen eines Umzugs festgehalten sind, ist das dennoch kein Grund, direkt aufzugeben. Sie können versuchen, einen Antrag auf die Gewährung von Sonderurlaub wegen des Umzugs zu stellen. Das lohnt sich insbesondere, wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef haben, nur selten krank sind und die Auftragslast im Moment ohnehin nicht so groß ist.
Ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ist auf jeden Fall zu empfehlen. Wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keinen Sonderurlaub vorsieht, Sie aber ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef haben, bekommen Sie wegen Ihres Umzugs vielleicht dennoch eine Freistellung für ein paar Tage.
Und wenn Sie trotz allem keinen zusätzlichen Urlaub für Ihren Umzug erhalten und Ihre wenigen Urlaubstage nicht dafür opfern möchten, können Sie immer noch ein Umzugsunternehmen beauftragen. Es bringt Ihre Kisten von A nach B, renoviert die alte Wohnung und baut die Möbelstücke in Ihrem neuen Zuhause auf. Damit bleibt Ihnen ein Großteil der Arbeit erspart und Sie schaffen den Rest vielleicht doch an einem Wochenende.
Kann der Chef Erholungsurlaub verweigern, weil er für einen Umzug genutzt wird?
Viele Arbeitnehmer, die keinen Sonderurlaub wegen Umzug bekommen, möchten jedoch ihren normalen Erholungsurlaub für den Umzug nutzen. Ein Umzug ist schließlich auch so schon teuer genug und ein professionelles Umzugsunternehmen arbeitet auch nicht kostenlos. Prinzipiell ist der Erholungsurlaub im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es besteht immer Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen. Das gilt auch für Aushilfen und Teilzeitkräfte.
Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Er darf nur von Ihren Wünschen abweichen, wenn sie sich mit den Urlaubswünschen eines anderen Angestellten überschneiden, dessen Wünsche aus sozialen Gründen vorrangig sind. Auch bei dringenden betrieblichen Belangen muss der Urlaub nicht gewährt werden.
Sofern Sie für den Umzug Urlaub beantragen, muss Ihr Arbeitgeber diesen gewähren oder Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitteilen. Er darf Ihren Urlaubswunsch jedoch nicht verweigern, nur weil Sie während der Urlaubstage umziehen wollen, anstatt sich zu erholen.
Zusammenfassung
Wer bei einem Umzug nicht seine kostbaren Urlaubstage opfern möchte, stellt sich schnell die Frage, ob ihm nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) ein paar Tage Sonderurlaub zustehen. Leider gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die einen Sonderurlaub wegen eines privaten Umzugs vorsehen, stattdessen wird nur bei betriebsbedingten Umzügen ein Extraurlaub gewährt. Allerdings können Arbeitgeber für ihre Angestellten eigene Regelungen treffen und trotzdem Sonderurlaub gewähren, sodass sich ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt.
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