Tipps für die Weihnachtsbeleuchtung
In wenigen Augenblicken ist es wieder soweit – Weihnachten kommt und mit den Festtagen auch die weihnachtliche Beleuchtung der Häuser und Gärten. An den Tannenbäumen werden wieder Sterne und Lichterketten leuchten, draußen werden die Häuser von Hunderten kleinen Lämpchen aufgehellt sein. Das kann nicht nur für den Geldbeutel schmerzhaft sein, auch die Rechtslage bei der Weihnachtsbeleuchtung für innen und außen ist von dem Gesetzgeber unmissverständlich zusammengefasst. Wer hier nicht Folge leistet, kann rechtlich belangt werden.
Weihnachtsbeleuchtung: So kann man die Stromkosten senken
Mit einigen Tricks ist jeder Hausbesitzer in der Lage, seine Stromkosten in der Weihnachtszeit um bis zu 70 Prozent niedriger zu halten. Die Deutsche Energie Agentur (dena) in Berlin gab Folgendes als Beispiel: Eine einzige Zehn-Meter-Lichtschnur verbraucht in fünf Wochen Strom für umgerechnet 20 Euro, also ungefähr genauso viel, wie ein 140-Liter-Kühlschrank der sparsamsten Energieeffizienzklasse AA++ im ganzen Jahr. Um dem entgegen zu wirken, müssen einige Hinweise in die Tat umgesetzt werden:
- Energiesparlampen statt Glühbirnen verwenden. Die Energiesparlampen sind in der Anschaffung etwas teurer als die herkömmlichen Glühbirnen, dafür können sie aber viel länger benutzt werden – bis zu 10.000 Stunden beträgt die durchschnittliche Lebensdauer einer Energiesparlampe. Eine handelsübliche 60-Watt-Glühlampe dagegen kann hier überhaupt nicht mithalten – ihre Lebenszeit beträgt höchstens 1.000 Stunden. Außer der längeren Lebensdauer benötigen die Energiesparlampen etwa 20 Prozent von dem Strom, was eine normale Glühbirne verbraucht. Das kompensiert die höheren Anschaffungskosten sehr schnell. Selbstverständlich sind die Energiesparlampen nicht ausschließlich dafür da, um als Weihnachtsschmuck zu dienen. Sie sorgen auch in den übrigen Monaten für das richtige Licht im Innen- wie Außenbereich. Bei der Farb- oder Formwahl muss man auch nicht auf seine Lieblingsmotive verzichten. Die Energiesparbirnen gibt es in verschiedenen Farben von extra warmen Weißtönen bis zu Tageslicht-Farben für Büroräume. Die Birnen- oder Kerzenform, die man von den normalen Glühlampen kennt, gibt es auch bei den Energiesparlampen.
- Energiesparklassen: Beim Kauf sollte man auf jedem Fall auf das EU-Energieprüfsiegel achten. Die Energiesparlampen sind normalerweise in den Klassen A und B mit dem höchsten Energiesparpotenzial zu finden; Halogenlampen findet man wiederum im Bereich C und E. Hier sieht man wieder, wie schlecht die herkömmlichen Glühbirnen hier abschneiden: Sie belegen in den Energieeffizienzklassen die letzten Klassen F und G.
- Lichterketten mit LED-Technik: Die Zeiten, wo man Tausende von Glühbirnen für eine Hausbeleuchtung verwendet hat, sind vorbei – heutzutage kann sich so was niemand mehr leisten, außerdem würde es eine wahre Umweltsünde bedeuten. Eine gelungene Alternative dafür bieten Lichterketten in LED-Technologie. Die LED-Dioden brauchen bei gleicher Helligkeitsstufe nur etwa ein Drittel des Stroms, um das Licht zu emittieren, im Gegensatz zu dem, was die normalen Glühbirnen gleichzeitig verbrauchen würden. Zu den weiteren Vorteilen vom LED-Licht zählt noch ihre Langlebigkeit – Sie halten im Schnitt rund 100 Mal länger und sind auch viel robuster als die Beleuchtung, die man vor Jahren benutzt hat. Die LED-Lichterketten sind jedenfalls in verschiedenen Farben erhältlich und eignen sich hervorragend dafür, das Haus zur Weihnachtszeit zu schmücken.
- Prüfsiegel: Dekorationsmaterial von schlechter Qualität ist in der Vorweihnachtszeit die Brandursache Nummer 1 in den deutschen Haushalten. Deswegen ist beim Lichterkettenkauf darauf zu achten, dass diese die gesetzlich geregelten GS- oder VDE-Prüfzeichen aufweisen. Produkte, die zu verdächtig niedrigen Preisen angeboten werden oder von unklarer Herkunft sind, sollte man beim Einkaufen unbedingt vermeiden.
- Schmuckbeleuchtung für draußen: Außer den handelsüblichen Lichterketten mit Steckdosen-Anschluss kann man neuerdings umweltfreundliche Weihnachtsbeleuchtung erwerben, die mit Solarzellen betrieben wird. Tagsüber wird über die Sonnenbatterien Energie für die Nacht gesammelt. Aus Sicherheitsgründen muss man sich beim Kauf vergewissern, dass die Produkte das Symbol für „spritzwassergeschützt“ (Dreieck mit Tropfen) oder „regenwassergeschützt“ (Quadrat mit Tropfen) sowie das Kürzel IP 144 tragen. Darüber hinaus sollte man bei der Auswahl von Weihnachtsbeleuchtung auf die intakten Isolierungen und Lampenfassungen achten, vor allem dann, wenn sie für den Betrieb im Freien gedacht sind.
- Automatische Schaltung: Die Lichterketten sollten tagsüber ausgeschaltet bleiben und nur abends leuchten. Anhand einer automatischen Zeitschaltuhr kann man die Schaltzeiten für die ganze Woche programmieren und somit die Betriebskosten senken.
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Die Rechtslage – so bleibt man auf der sicheren Seite
Auch beim Thema Festbeleuchtung müssen einige Regeln eingehalten werden, damit sich andere Personen im benachbarten Umfeld von den Blinklichtattacken nicht belästigt fühlen. Diese Regelungen müssen die Hausbesitzer und Mieter beachten:
- das, was innerhalb der eigenen vier Wände passiert, ist und bleibt alleine die Sache des Mieters. Der Vermieter kann eine weihnachtliche Beleuchtung oder das Aufstellen des Weihnachtsbaums nicht verbieten. Allerdings darf er von dem Mieter verlangen, dass dieser für ausreichende Brandschutzmaßnahmen vorsorgt.
- Balkon oder Terrasse: Auch ein Balkon ist ein Königreich des Mieters, solange er bei der Weihnachtsbeleuchtung nicht übertreibt und das ortsüblichen Beleuchtungslevel nicht überschreitet. Das Licht darf vor allem die im unmittelbaren Umfeld nicht stören, sonst muss man mit einem Widerspruch seitens des Nachbars oder des Vermieters rechnen. Die Außenbeleuchtung muss in der Regel nach 22 Uhr ausgeschaltet werden.
- Santa Claus als Kaminkletterer oder Fassadenkletterer: Darüber scheiden sich immer noch die Geister. Es bleibt eigentlich eine Geschmacksache und ist nicht strafbar. Die Sicherheitsvorkehrungen müssen aber auch in dem Fall beachtet werden. Bei einem Sturm darf der Nikolaus nicht runter stürzen. Man muss sich von seinem Vermieter die Erlaubnis dafür holen, solch eine Deko anbringen zu dürfen, weil in den meisten Fällen für die Montage die Fassade angebohrt werden muss.
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