Thema Altlasten beim Grundstückskauf
Mit der Aktivierung des BBSchG (Bundes-Bodenschutzgesetzes) im Jahr 1999 ist heute genau definiert, was Altlasten sind und wie mit ihnen umgegangen wird. Davon betroffen sind grundsätzlich ehemalige Gewerbegebiete, Industriestandorte, Fabrikgelände und so weiter. Die Bundesländer sind hier zuständig, da sie sogenannte Altlastenkataster führen.
Altlasten können durchaus als kleine und große Umweltsünden bezeichnet werden, die unsere Vorfahren begangen haben. Denn zur damaligen Zeit verlief die Bewirtschaftung der Grundstücke nicht immer ohne Fehl und Tadel. Es war somit nicht unüblich, alten Hausrat, bestehend aus Scherben aus Glas oder Eisenteile auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen.
Wer solchen Müll heute auf seinem Grundstück ausgräbt, wird es zwar als lästig, nicht aber gefährlich empfinden. Bei Stoffen, die nicht in den Boden gehören und gesundheitsgefährdend oder giftig sind, sieht die Lage anders aus. Typische Übel sind Altreifen, Öl, Hausmüll, Elektronikschrott, Bauschutt oder diverse Chemikalien.
Altlasten und die rechtliche Grundlage
Genauso wie Unfälle und Betriebsstörungen führt der unbedachte Umgang mit umweltschädlichen Stoffen zur Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Diese „Umweltsünden der Vergangenheit“ bezeichnen wir heute als Altlasten. Kontaminierte Grundstücke ehemaliger Industriebetriebe werden als Altstandorte bezeichnet. Altablagerungen dagegen sind Flächen, auf denen vor einiger Zeit Abfälle gelagert, abgelagert oder behandelt wurden. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 reguliert die Bearbeitung von Altlasten. Die Altlastenbearbeitung wird in jedem Bundesland geregelt. In Bayern erfolgt die systematische Altlastenbearbeitung folgendermaßen:
- Erfassung und Erhebung
- historische Erkundung
- orientierende Untersuchung
- Detailuntersuchung
- Untersuchung und Planung zur Sanierung
- eigentliche Sanierung
- Entlassung
Häufig anzutreffende Schadstoffe
Auf Altlast-Flächen können unglückliche Grundstückserwerbe folgende Schadstoffe antreffen:
- Chlorierte Kohlenwasserstoffe dienen zur Entfettung von Metallteilen und sind als krebsauslösend eingestuft.
- Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol sind Bestandteile des Benzins, teilweise giftig sowie haut- und schleimhautreizend.
- Schwermetalle wie Blei, Chrom, Kupfer, Zink und Quecksilber entfalten in geringen Konzentrationen häufig toxische Wirkungen.
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sind in Produkten, die zur Isolation und Straßenbefestigung eingesetzt werden, zu finden und gelten als krebserregend.
- Mineralölkohlenwasserstoffe, zu finden in Benzin, Diesel und Heizöl, in geringen Mengen können Trinkwasser geschmacklich beeinflussen.
Grundsätzlich kann Altlast verschiedene Wirkungspfade beeinflussen:
- Boden-Mensch
- Boden-Nutzpflanze
- Boden-Grundwasser
- Deponiegas
Altlasten: Der Verursacher haftet
Lautet das Resultat im Zuge der Ermittlungen, dass sich auf dem Grundstück Altlasten befinden, müssen die Kosten für ihre Entsorgung und die Ermittlung der Verursacher tragen. Die Behörde muss diesen finden. Ist dies nicht möglich oder der Verursacher kann die Kosten nicht tragen, dann muss der Eigentümer des Grundstücks für die Kosten aufkommen, auch wenn er nicht für die Altlasten verantwortlich ist. Eigentümer können zwar Schadenersatz vom Verursacher verlangen. In der Regel führt dies nicht zum Erfolg, da er häufig nicht zahlungsfähig ist. Aus diesem Grund sollten sich Käufer vor dem Erwerb eines Grundstücks umfassend informieren und absichern.
Bodengutachten veranlassen
Als Käufer von einem Baugrundstück sind viele Menschen verständlicherweise verunsichert, wie sie auf mögliche Altlasten reagieren sollen. Betroffene können sich vorab mehrfach absichern. Nachdem die Entscheidung für ein Grundstück gefallen ist, sollten sie unbedingt ein Bodengutachten anfertigen lassen. Zwar kosten vier Probebohrungen zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Diese Kosten sind allerdings vergleichsweise wenig zu den Mehrkosten, die später eine gerichtliche Auseinandersetzung verursacht.
Ebenfalls wichtig ist es für Käufer, dass der Verkäufer ihnen im notariellen Kaufvertrag versichert, dass das Grundstück über keine Altlasten verfügt. Diese Formulierung schützt Käufer und Verkäufer davor, Bodenverunreinigungen böswillig zu verschweigen.
Einen Blick in den Altlastenkataster werfen
Die meist kostenpflichtige Anfrage beim Bauamt oder zuständigen Altlastenkataster kann für Käufer, die auf Nummer sicher gehen wollen oder gar einen Verdacht hegen, sinnvoll sein. Laut dem Gesetzgeber schützt die Kenntnis von Verdachtsflächen gutgläubige Bürger vor einem hohen finanziellen Risiko, der mit dem ungewollten Erwerb von Altlasten erfolgt.
Weitere Informationen zum Thema Altlasten gibt es beim Umweltbundesamt.
Artikelbild: © Mikadun / Shutterstock