Stromanbieter wechseln – Grundlagen und rechtliche Situation
Der Strommarkt in Deutschland ist nun schon seit über 20 Jahren liberalisiert. Man hat heutzutage eine schier unermessliche Auswahl an unterschiedlichen Anbietern, Tarifen und Zusatzbestandteilen. Was zwischen den Energieversorgern zu einem harten Preiskamp führt, hat für den Kunden naturgemäß vorteilhafte Züge.
Auch wenn das allgemeine Strompreisniveau in den letzten Jahren gestiegen ist, so sind damit doch auch die Unterschiede zwischen einzelnen Firmen größer geworden – ein Zwei-Personen-Haushalt kann über einen Vergleich sehr schnell eine dreistellige Ersparnis im Jahr erhalten.
Wir geben Informationen zu den Grundlagen des Wechsels und behandeln rechtliche Themen in Ihrer Eigenschaft als Stromkunde.
Strompakete und Co.
Viele Energieversorger sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, sogenannte Tarife mit Strompaketen zu verknüpfen. Enthalten ist im Regelfall eine definierte Größe hinsichtlich der Kilowattstunden, die zu einem festen Preis abgenommen werden. Diese auch als Volumenpakete bezeichneten Tarife sind aus Kundensicht allerdings nicht unbedingt sinnvoll, sofern man nicht ziemlich nahe an den Grenzwert herankommt. Die Kalkulation geht nämlich nur dann genau auf, weil für jede zusätzliche Kilowattstunde ein im Vergleich höherer Preis gezahlt werden muss. Eine Mischkalkulation lohnt sich also nur, wenn ihr Stromverbrauch in den letzten drei Jahren etwa auf demselben Niveau lag und eine Schätzung möglich ist.
Vor Angeboten mit Vorauszahlung, die daraufhin einen besonders günstigen Grundpreis offerieren, ist grundsätzlich abzuraten. Zu ungewiss waren die Prognosen in den letzten Jahren, Insolvenzen haben außerdem ihren Schatten auf diese Art der Kundenakquise gelegt. Empfehlenswert sind jedoch auch grundsätzlich Online-Tarife von großen regionalen Energieversorgern, die bürokratisch wesentlich weniger Aufwand bedeuten. Die Kommunikation findet hierbei häufig nur über E-Mail oder ein Kundencenter statt.
Rechte von Verbrauchern gestärkt
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren sehr viele, richtungsweisende Urteile in letzter Instanz gesprochen oder für den Kunden nachteilige Urteile unterer Instanzen für nicht erklärt. Von Bedeutung sind vor allem die Entscheidungen zum Themenkomplex der Bonuszahlungen. Unter den Aktenzeichen VIII ZR 225/12 sowie Aktenzeichen VIII 246/12 wurden Verfahren behandelt, in denen es um den Anspruch der Kunden auf Zahlung von Bonusgeld geht.
Von Bedeutung sind diese Urteilssprüche deshalb, weil Versprechungen entsprechend hoher Bonuszahlungen beim Vertragswechsel zu den wesentlichen Merkmalen moderner Kundenwerbung zählen. In den betreffenden Sachverhalten ging es darum, dass unverständlich oder gar widersprüchlich formulierte Aussagen bezüglich einer Bonuszahlung eine Kündigung rechtfertigen, die gänzlich zulasten der Stromversorger geht. Sie haben in diesem Fall nicht geleistet, man könnte auch von „Lockangeboten“ sprechen, woraufhin die Kunden einen Nachteil geltend machten.
Verbraucherschutzverbände
Auch kämpften Verbraucherschutzverbände in den letzten Jahren intensiv darum, die Rechte von Stromkunden zu stärken. Hat der BGH mit den obigen Urteilen bereits ausgeführt, dass bei entsprechenden Formulierungen bei Laien stets die kundenfreundliche Option nach den Gesetzen gilt, spezifizieren die Verbraucherschutzverbände mit Klagen diese Position. Seit nunmehr zwei Jahren hat die Energie-Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Egal, ob es dabei um unklare Rechnungspositionen geht, nachteilige Auslegungen der Tarifmerkmale oder Differenzen aufgrund eines Anbieterwechsels – das Sprachrohr für Kunden hat nun einen Namen.
Energieversorger sind verpflichtet, binnen vier Wochen nach Beschwerde eine Antwort zu geben oder die Entscheidung zu korrigieren. Verläuft diese Frist im Sand, kann die besagte Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Wichtig sind hierbei unbedingt vollständige, sortierte Unterlagen zum Versorgungsvertrag, insbesondere Zählernummer sowie bisherige Kommunikationen. Ausgenommen sind jedoch Fälle, die bereits vor Gericht zur Verhandlung anstehen.
Wurden alle Unterlagen eingereicht, werden diese vom Ombudsmann geprüft und beiden Seiten ein Vorschlag zur Schlichtung unterbreitet. Man setzt allgemein einen Zeitrahmen von etwa drei Monaten an, wobei das Verfahren für Kunden grundsätzlich frei von Kosten ist. Sollte keine zufriedenstellende Schlichtung möglich sein, kann daraufhin selbstverständlich der klassische Weg über die Gerichte gegangen werden.
Artikelbild / Stromanbieter wechseln: Grundlagen: © PhotographyByMK / Shutterstock