Steuererklärung: Korrekt ausfüllen, ausdrucken und ans Finanzamt übermitteln

Steuererklärung: Korrekt ausfüllen, ausdrucken und ans Finanzamt übermitteln

In Zeiten der Technologie füllen immer mehr Menschen ihre Steuererklärung selbst aus. Dabei kann es allerdings zu diversen Problemen kommen, die teure Konsequenzen bedeuten können.

15 Millionen Menschen gaben 2014 ihre Einkommenssteuererklärung auf elektronischem Wege ab, so eine Studie von ELSTER. Seit 2011 werden die Formulare als sogenannte FormsForWeb-Dateien angeboten. Verbraucher können sich diese herunterladen, ausfüllen und online übermitteln. Andere Menschen bleiben allerdings bei der klassischen Methode: Sie drucken die Formulare aus und geben sie persönlich ab. Auf diesem Weg kann es allerdings zu einigen Problemen kommen.

Fehler bei der Steuererklärung von Anfang an vermeiden

Der moderne Mensch möchte praktisch alles in Eigenregie erledigen. Das ist unter Umständen gut gemeint, kann aber auch mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen. Fehlende oder falsch platzierte Einträge sind keine Seltenheit. Das Problem: Das Finanzamt erkennt diese zwar häufig, korrigiert sie aber nicht automatisch. Finanzbeamte sind nicht dazu verpflichtet, jede Steuererklärung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. In einigen Fällen kann also auf diese Weise der Steuervorteil durch einen kleinen Fehler eliminiert werden.

Wer solche Fehler von Anfang an ausschließen möchte, der ist mit der Software QuickSteuer 2015 von Lexware bestens beraten. Die Software erleichtert nicht nur die Eingabe der Daten, sondern prüft diese auch auf ihre Richtigkeit. Anschließend kann die Steuererklärung ausgedruckt oder per ELSTER-Schnittstelle über das Internet an das Finanzamt gesendet werden.

Doch Vorsicht: Auch beim Ausdrucken können einige Fehler entstehen.

Die Vorgaben für eine korrekt ausgedruckte Steuererklärung

Ausfüllen, ausdrucken und fertig – so schnell sollte die Steuererklärung fertig sein. In Wahrheit gibt es beim Ausdrucken einige Dinge zu beachten. Wer sich nicht an die Vorgaben der Finanzbehörden hält, zahlt unter Umständen ein Bußgeld.

Vorgaben beim Ausdrucken einer Steuererklärung:

  • Format muss DIN A4 sein
  • gute Papierqualität, die 15 Jahre hält
  • Seitenzahl und Seitenfolge müssen übereinstimmen
  • Seiten ohne Eintragung müssen ebenfalls abgegeben werden
  • Erklärung darf nicht getackert oder zusammengeklebt sein
  • kein doppelseitiger Druck
  • Steuererklärung muss schwarz-weiß gedruckt werden

Wer sich nicht an die amtlichen Vorgaben hält, der könnte die Überraschung haben, dass das Finanzamt die Erklärung nach einer Würdigung der Umstände zurückweist. Wer aus diesem Grund die Frist nicht einhält, wird eine Strafzahlung leisten müssen.

5 klassische Fehler auf einer Steuererklärung

Nachfolgend stellen wir einige Fehler vor, die es immer wieder auf eine Steuererklärung schaffen:

  1. Aufwendungen für private Altersvorsorge: Steuerzahler können ihre Riester- und Rürup-Kosten steuerlich absetzen. Im Jahr 2015 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 80 Prozent. Bis 2025 steigt der Wert jährlich um zwei Prozent.
  2. Inkorrekte Pendlerangaben: Die Pendlerpauschale ist eine Angabe, bei der man sich keine Fehler leisten darf. Finanzbeamte prüfen hier mithilfe von Routenplanern genau, ob die Kilometerangabe stimmt. Verbraucher sollten ihre Angaben hier begründen, insbesondere, wenn sie, zum Beispiel aufgrund einer Baustelle, nicht den kürzesten Weg fahren.
  3. Doppelte Haushaltsführung: Mobile Arbeitnehmer nutzen eine Wohnung am Arbeitsort. Für diese Kosten beteiligt sich der Staat im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Nicht nur die Miete fällt in diese Kategorie, sondern auch Ausgaben für Möbel sowie Fahrten zum Familienwohnsitz.
  4. Abhängig von dem Einkommen: Für außergewöhnliche Belastungen gilt eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze. Liegt die Gesamtsumme unter der Zumutbarkeitsgrenze, sind Kosten für eine Scheidung, Ärzte, Brillen, Medikamente, Therapien, Hörgeräte oder die Pflege Angehöriger nicht steuermindernd. Wie hoch diese Zumutbarkeitsgrenze liegt, hängt von folgenden Faktoren ab:
    • Einkommen
    • Zahl der Kinder
    • Veranlagung des Paares

    Sie beträgt in der Regel zwischen zwei und sieben Prozent der jährlichen Einkünfte.

  5. Außergewöhnliche Belastungen: Eine Scheidung kann für einen der beiden Partner eine starke Belastung bedeuten, wenn für den Ex-Gatten oder die Kinder Unterhalt zu zahlen ist. Unterhaltspflichtige sollen beachten, dass diese Situation vom Fiskus bei der Berechnung der Steuerlast nicht vergessen wird.

Artikelbild: © Valeri Potapova / Shutterstock


1 Kommentar

  1. Joachim Hussing 29.01.2020 20:21 Uhr

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Steuererklärung. Er will in diesem Jahr eine gute Steuererklärung bekommen, was ihm bisher nicht gelungen ist. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

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