Rauchmelder-Pflicht: Diese Bundesländer schreiben Rauchmelder vor

Rauchmelder-Pflicht: Diese Bundesländer schreiben Rauchmelder vor

Beinahe alle Bundesländer haben bereits eine Rauchmelder-Pflicht eingeführt. Lediglich in vereinzelten Regionen fehlen noch die entsprechenden Verordnungen, die das Anbringen von Rauchmeldern in Wohnungen vorschreiben. In manchen Bundesländern gibt es noch eine Übergangsfrist. Sobald diese vergangen ist, müssen auch Bestandswohnungen mit den lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet werden. Doch in welchen Bundesländern gibt es bereits eine Rauchmelder-Pflicht? Wie viele Rauchmelder müssen in der Wohnung angebracht werden und in welche Räume gehören sie? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem heutigen Ratgeber rund um das Thema Rauchmelder-Pflicht.

In diesen Bundesländern gibt es eine Rauchmelder-Pflicht

In Deutschland sterben etwa 500 Personen pro Jahr durch einen Brand in ihrer eigenen Wohnung. Nur selten führen dabei die Verbrennungen zum Tode, denn die meisten Menschen sterben infolge einer Rauchvergiftung. Aus diesem Grund sind Rauchmelder im Brandfall Lebensretter, die leider immer noch unterschätzt werden. Fast alle Bundesländer in Deutschland haben mittlerweile jedoch erkannt, wie wichtig es ist, Wohnungen flächendeckend mit Rauchmeldern auszustatten. Im privaten Wohnbereich müssen Neu- und Umbauten fast überall mit den Geräten ausgestattet werden. Auch für Bestandsgebäude gibt es in zahlreichen Ländern schon eine Frist, in der die Nachrüstung erfolgen muss.

Die folgenden Bundesländer haben die Rauchmelder-Pflicht bereits eingeführt:

  • Bayern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Bremen
  • Sachsen-Anhalt
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Saarland
  • Thüringen

Lediglich in Brandenburg, Berlin und Sachsen fehlen die entsprechenden Vorschriften noch. In Brandenburg liegt bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf vor und auch in Berlin ist die Rede von einer baldigen Rauchmelder-Pflicht. Damit ist Sachsen momentan das einzige Bundesland, das die Einführung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht noch nicht plant.

In welchen Räumen müssen die Rauchmelder installiert werden?

Das Gesetz der jeweiligen Bundesländer schreibt oftmals vor, dass die Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie auf den Fluren, die als Fluchtweg verwendet werden, eingebaut werden müssen.

Installieren Sie unabhängig davon, ob Rauchmelder in Ihrem Bundesland bereits vorgeschrieben sind oder nicht, mindestens auf den Fluren sowie in den Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder, da sie im Brandfall lebensrettend sein können.

Die meisten Todesfälle gibt es, weil die Brandopfer während des Schlafens nicht in der Lage sind, den Rauch wahrzunehmen. Der menschliche Geruchssinn funktioniert im Schlaf nämlich nicht. Aus diesem Grund vergeht oft wertvolle Zeit, bis der Schlafende durch die steigende Temperatur und die hohe Rauchkonzentration aufwacht. Dann kann es oft schon zu spät sein, denn der Brandrauch ist hochgiftig und gefährlicher als das eigentliche Feuer. Schon eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann zum Tode führen. Aus diesem Grund sind Rauchmelder extrem wichtig: Sie schlagen schon bei der ersten Rauchentwicklung lautstark Alarm und wecken dadurch alle Hausbewohner so frühzeitig auf, dass sie sich in Sicherheit bringen können. Leben retten kann der Rauchmelder jedoch nur, wenn er korrekt angebracht wird.

Rauchmelder richtig installieren

Wichtig ist, dass der Rauchmelder waagerecht an der Zimmerdecke befestigt wird. Am besten ist es, ihn in der Raummitte zu installieren, wobei er mindestens einen halben Meter Abstand zur Wand haben sollte. In Dachwohnungen mit Dachschrägen wird der Rauchmelder ungefähr 50 Zentimeter unter dem höchsten Punkt angebracht.

Installieren Sie die Rauchmelder nicht in der Nähe von Luftschächten, Klimaanlagen oder Zugluft-Regionen. Dort zieht der Rauch ab, sodass trotz Rauchbildung unter Umständen kein Alarm ausgelöst werden kann.

Achten Sie bei der Anschaffung darauf, kein minderwertiges Exemplar zu kaufen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Rauchmelder eine CE-Kennzeichnung aufweist und der Norm EN 14604 entspricht. Sie legt zum Beispiel fest, wie laut der Alarm mindestens sein muss. Darüber hinaus muss das Gerät über einen Testknopf verfügen, damit der Alarm auf seine Funktion überprüft werden kann. Die Notwendigkeit eines Batteriewechsels muss 30 Tage vorher durch ein Warnsignal angezeigt werden. Das Gerät sollte am besten im Fachhandel erworben werden, da Sie dort eine kompetente Beratung erhalten.

Wer ist verantwortlich für Einbau und Wartung?

Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern ist in allen Bundesländern, in denen es bereits eine Rauchmelder-Pflicht gibt, der Hausbesitzer und somit auch der Vermieter verantwortlich dafür, dass die Rauchmelder installiert werden. Auch die Wartung obliegt in der Regel dem Vermieter.

In Schleswig-Holstein, Hessen, Bremen und Sachsen-Anhalt muss der Mieter selbst für die Wartung der Rauchmelder sorgen.

In einigen Fällen erklärt sich der Vermieter aber auch in diesen Bundesländern freiwillig bereit, die Wartung zu übernehmen.

Für Küche und Bad spezielle Rauchmelder kaufen

In Feuchträumen wie Küche und Bad wird regelmäßig starker Rauch, Staub oder Dampf produziert. Wenn Sie hier normale Rauchmelder installieren, müssen Sie mit häufigen Fehlalarmen rechnen. Daher ist es besser, in derartigen Räumen Geräte mit Stummschalter zu verwenden. Sie funktionieren wie folgt:

  • Sobald ein Alarm ausgelöst wird, schalten Sie den Rauchmelder per Knopfdruck vorübergehend stumm
  • Dadurch verstummt zum einen der Alarm und zum anderen wird die Sensibilität des Melders herabgesetzt
  • Nun wird der Rauchmelder erst wieder auslösen, wenn sich die Rauchkonzentration im Raum verdreifacht
  • Der Alarm kann dann nicht mehr stummgeschaltet werden
  • Nach einer bestimmten Zeitspanne wird die Sensibilität des Rauchmelders automatisch wieder auf den Normalwert zurückgestellt

Durch Kerzen oder Zigarettenqualm wird bei richtig installierten Geräten übrigens kein Fehlalarm ausgelöst, weshalb Rauchmelder auch in Raucherhaushalten problemlos angebracht werden können.

Zusammenfassung

Die Rauchmelder-Pflicht gilt bereits in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland. In Berlin und Brandenburg ist eine entsprechende Vorschrift bereits in Planung. Somit ist Sachsen das einzige Bundesland, in dem es auch in naher Zukunft noch keine Rauchmelder-Pflicht geben wird. Unabhängig davon, ob es eine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchmeldern gibt oder nicht, ist es immer empfehlenswert, die Schlaf- und Kinderzimmer sowie die Flure mit Rauchmeldern auszustatten, da die Geräte im Ernstfall Leben retten können. Wichtig ist neben einer hohen Qualität des Rauchmelders auch die korrekte Installation sowie eine regelmäßige Wartung.

Artikelbild: © Inga Nielsen / Shutterstock


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert