Legionellenprüfung Kosten: Diese Preise müssen Sie einkalkulieren
Legionellen können gefährlich für die Gesundheit sein und Krankheiten wie die Legionärskrankheit und Lungenentzündung auslösen. Sie vermehren sich unsichtbar in warmem Wasser. Daher hat die Rechtsprechung eine regelmäßige Legionellenuntersuchung verpflichtend gemacht. Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Vermieter sind hier alle drei Jahre in der Untersuchungspflicht.
Doch was kostet der Legionellentest? Wovon hängen die Kosten der Prüfung von Warm- und Kaltwasser ab? Und welche Kosten sind umlagefähig? Die Antworten auf diese Fragen haben die folgenden Zeilen.
Wie hoch sind die Kosten einer Legionellenprüfung?
Die Kosten für eine Legionellenuntersuchung liegen unterschiedlich hoch – je nach Art des Gebäudes (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus) ist eine unterschiedliche Anzahl der erforderlichen Probeentnahmen notwendig.
Generell kann von durchschnittlichen Kosten von rund 25 bis 60 Euro pro Entnahme einer Wasserprobe ausgegangen werden. Da gesetzlich mindestens drei Probeentnahmen vorgeschrieben sind, fallen aber mindestens 75 bis 180 Euro pro Legionellentest an.
Diese Kosten decken ausschließlich die Entnahmen und Analyse. In vielen Fällen müssen jedoch auch Anfahrtskosten beachtet werden, die je nach Anbieter und Betreiber unterschiedlich hoch ausfallen. Daher kann pro Legionellenuntersuchung auch mit rund 200 Euro und mehr gerechnet werden.
Folgendes Kostenbeispiel zeigt einen kleinen Überblick. Darin wird eine Legionellenuntersuchung in einem Zweifamilienhaus geplant. Dieses hat insgesamt zwei Steigstränge:
Posten | Preis |
---|---|
4 Probeentnahmen und Analyse | 4 * 45 Euro |
Anfahrtskosten | 24 Euro |
Gesamtkosten | 204 Euro |
Faktoren, von denen die Kosten abhängig sind
Die oben gezeigte Rechnung ist ein individuelles Kostenbeispiel. Die Untersuchungskosten des Trinkwassers auf Legionellen können sich unterschieden, denn in anderen Gebäuden können mehr oder weniger Probeentnahmen notwendig werden. Generell hängen die Kosten für einen Legionellentest von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der notwendigen Entnahmestellen
- Einrichtung von Probestellen
- Analysekosten des Labors (zzgl. zusätzliche Kosten, die das Labor berechnet)
Beprobungsstellen
Legionellen werden nicht direkt am Wasserhahn gesucht. Generell werden bei einem Legionellentest mindestens drei Proben an unterschiedlichen Entnahmestellen der Trinkwasserinstallation vorgeschrieben. Diese müssen an folgenden Orten stattfinden:
- am Ausgang des Warmwasserspeichers
- am Eingang der Zirkulationsleitung und
- an der weitest entfernten Entnahmestelle in jedem Steigstrang
Sind mehrere Stränge in der Trinkwasseranlage vorhanden, muss jeder einzeln untersucht werden. Deswegen sind im obigen Kostenbeispiel vier Probeentnahmen notwendig.
In manchen Fällen müssen vor der eigentlichen Legionellenuntersuchung erst Beprobungsstellen eingerichtet werden. Diese sind speziell angebrachte Ventile, aus denen die Wasserproben entnommen werden. Nicht immer sind solche Entnahmestellen vorhanden. In solchen Fällen fallen zusätzlich einmalig Kosten an, die sich je nach Aufwand und Preisgestaltung der Sanitärinstallationsbetriebe richten. Grundsätzlich können Vermieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer hier von Kosten in Höhe von etwa 250 bis 300 Euro ausgehen!
Laborkosten
Auch hier gibt es in der Praxis deutliche Preisunterschiede. Wie auf dem freien Markt bekommen Wohnungsbesitzer mit mehreren Wohnungen oder Wohnungsgesellschaften bei Laboren günstigere Konditionen als der einzelne Hauseigentümer, da sie mehrere Wohneinheiten regelmäßig auf Legionellen testen lassen müssen.
Generell gilt: Vermieter und Hausbesitzer haben die freie Wahl beim Labor für die mikrobiologische Untersuchung. Es muss lediglich für die Legionellenuntersuchung zugelassen sein. Daher lohnen sich hier Preisvergleiche bei unterschiedlichen Betreibern!
Finanzierung: Was der Mieter und was der Vermieter zahlen muss
Generell ist bei den Kosten für eine Legionellenprüfung zwischen zwei unterschiedlichen Arten zu unterscheiden. Auf der einen Seite stehen die Einmalkosten für die Einrichtung der Entnahmestellen und auf der anderen die Kosten für die Untersuchung selbst. Beide werden rechtlich auch unterschiedlich behandelt.
Die Prüfungskosten sind umlegbar und können vom Vermieter als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Denn hierbei handelt es sich um vorgeschriebene Prüfungen der Warmwasseranlage – entsprechen den § 2 Nr. 5a bis 5c und 6a bis 6c der Betriebskostenverordnung (BetrkV). Diese behandeln die „Überwachung der Anlage“ und „Prüfung der Betriebssicherheit“.
Die Einmalkosten für die Einrichtung der Beprobungsstellen sind jedoch nicht umlegbar und müssen vom Vermieter selbst gezahlt werden. Sie können nicht einfach innerhalb der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden und dürfen nicht in der Abrechnung der Nebenkosten erscheinen.
Nach § 559 BGB ist der Vermieter jedoch berechtigt, aufgrund dieser Einmalkosten die Miete zu erhöhen.
Im Falle einer akuten Gefährdung aufgrund eines positiven Befunds stellt sich die Lage jedoch noch mal anders da. Dann verlangt die Trinkwasserverordnung nicht nur eine Gefährdungsanalyse, sondern auch aufwendigere Maßnahmen zur Beseitigung, Desinfektion und unter Umständen auch den Umbau alter Kaltwasser- und Warmwasserleitungen. Diese Kosten für Ursachenforschung und Beseitigung kann der Vermieter ebenfalls nicht auf den Mieter umlegen.
Legionellen: Gefahr durch Einatmen
Doch was sind Legionellen eigentlich und welche Gefahr geht von ihnen aus? Dahinter verbergen sich stäbchenförmige Bakterien, die im Wasser leben – also auch in Rohleitungen. Sie befinden sich vor allem in wenig bewegtem Wasser und vermehren sich stark bei höheren Wassertemperaturen. Daher ist auch die Überprüfung des Warmwassers und nicht des Kaltwassers vorgesehen. Legionellen können beim Menschen verschiedene Krankheiten auslösen – beispielsweise die sogenannte Legionärskrankheit.
Treten Legionellen auf, ist nicht das Verschlucken von verseuchtem Wasser aus dem Wasserhahn die Gefahr bei einem intakten Immunsystem, sondern das Einatmen der Wassertröpfchen mit Legionellen: also vor allem beim Duschen. Dadurch können sie in tiefere Lungenbereiche gelangen und schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Diese können unter Umständen tödlich enden. Auch Entzündungen der Herzinnenhaut, Nierenbeckenentzündungen und das Pontiac-Fieber können von Legionellen verursacht werden.
In Deutschland gehört die Legionellose zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen werden kann. Rund 20.000 Menschen erkranken daran jährlich.
Wann eine Legionellenprüfung notwendig ist
Die Prüfpflicht der Rohrleitungen auf Legionellenbefall ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür ist der § 14b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen (aber nicht öffentlichen Tätigkeit) abgegeben wird, ist die Legionellenprüfung im Dreijahresabstand Pflicht.
Das Gesundheitsamt kann jedoch auch kürzere Intervalle festlegen. Die Prüfpflicht betrifft die Warmwasserleitung, bei Kaltwasser sind derzeit keine Legionellenprüfungen vorgeschrieben.
Das betrifft Besitzer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsgesellschaften und Hausverwaltungen. Für Vermieter ist die Untersuchung verpflichten, wenn in deren Häuser:
- mindestens drei Wohneinheiten vorhanden sind, wovon mindestens eine vermietet ist
- der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter Volumen aufweist oder
- die Rohrleitungen insgesamt über drei Liter Volumen fassen
- Duschmöglichkeiten existieren
Der Grenzwert der Legionellenkonzentration im Wasser liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter. Wird dieser überschritten, gilt der mikrobiologische Befund als positiv. Dann werden aufwendigere Maßnahmen notwendig: Mieter müssen informiert werden, das Gesundheitsamt innerhalb von 14 Tagen verständigt werden. Die konkreten Beseitigungsmaßnahmen hängen vom Ausmaß des Legionellenbefalls ab.
Es gibt sogenannte Schnelltests zur Überprüfung der Trinkwassererwärmung, die von Laboren direkt nach Hause geschickt werden. Diese Legionellentests dienen jedoch lediglich zur Orientierung. Die behördlich angeordnete Legionellenüberprüfung muss durch zertifiziertes Personal vorgenommen werden.
Zusammenfassung
Eine Prüfung auf Legionellen in der Trinkwassererwärmung ist für die meisten Besitzer von vermieteten Wohnungen gesetzlich alle drei Jahre vorgeschrieben. Es müssen mindestens drei Proben entnommen werden, die zwischen 25 und 60 Euro kosten. Vermieter können die reinen Analysekosten jedoch als Nebenkosten auf die Mieter umlegen und sie mit den Betriebskosten abrechnen – aufgrund notwendiger Einmalkosten kann auch die Miete laut BGB erhöht werden.