Kabelanschluss – welche Kosten fallen an?

Kabelanschluss – welche Kosten fallen an?

Noch vor wenigen Jahren waren Satelliten-Schüsseln deutschlandweit Standard für jeden Haushalt, wenn es darum ging mehr Auswahl bei den Fernsehsendern und den Radioprogrammen zu haben. Heute drängen immer mehr Kabelanbieter mit ihren Komplettangeboten auf den Markt. Die Komplettangebote beinhalten nicht nur das Kabelfernsehen, sondern auch den Internetanschluss und das Telefon. Mit welchen Kosten muss man für einen Kabelanschluss rechnen? Und was kann an zusätzlichen Kosten (Nebenkosten) hinzukommen. Diese Frage stellen sich immer mehr Verbraucher.

Was kostet ein Kabelanschluss in den meisten Fällen?

Anfallende PositionKosten
Grundgebühren für Fernsehen und Internet monatlichca. 20 Euro
einmalige Bereitstellungsgebührca. 40 – 50 Euro

Entscheidet man sich für ‚Triple Play‘, also Fernsehen, Internetanschluss und Telefon, dann unterscheiden sich die Preise von Kabelanbieter zu Kabelanbieter. Des Weiteren gibt es unterschiedlichen Leistungen und auch Paketgrößen je nach Netzbetreiber.

Zu den größten und bekanntesten Anbietern für den Kabelanschluss gehören

  • Vodafone (ehemaliges Kabel Deutschland)
  • Unitymedia
  • Telecolumbus
  • Primacom

Diese Kabelnetzbetreiber bieten neben dem Internetanschluss auch die Telefonie und das Fernsehen an. Das Paket ist bekannt unter dem Namen ‚Triple Play‘.

Für die einzelnen Dienste bewegen sich die Grundgebühren zumeist für Fernsehen und Internet bei ca. 20 Euro. Die Anschlusspreise für die Bereitstellung müssen einmalig bezahlt werden und liegen je nach Anbieter zwischen 40 und 50 Euro.

Unterschiede in den Kosten gibt es unter Umständen in der Anzahl der Sender sowie der HDTV-Sender, die man empfangen kann. Zumeist schwankt die Senderanzahl zwischen 80 und 140. Bei den HDTV-Sendern sind es zwischen 27 und 63, die in HD-Qualität ihre Programme ausstrahlen. Bei allen Anbietern besteht die Möglichkeit, dass zusätzlich Pay-TV gebucht werden kann. Interessenten bekommen vom jeweiligen Anbieter eine Smartcard, due dann genutzt werden muss, wenn man kostenpflichtige Inhalte sehen möchte.

Nahezu alle Anbieter geben die maximal verfügbare Internet-Geschwindigkeit mit rund 400 Mbit/s an. Die benötigte Hardware, also das Empfangsgerät ist bei allen Anbietern gleich. Verfügt man über ein CI-Modul, dann bekommt man auch keine Probleme bei den Kabelnetzbetreibern.

Preise und Leistungen der einzelnen Netzbetreiber sind fast identisch. Unterschiede gibt es praktisch nur bei der Senderanzahl und bei bestimmten Tarifen (Telefongebühren). Je nach Aktion können die diversen Kombi-Pakete auch wechseln. Selbst wenn diese unterschiedlich teuer sind, so sind die Unterschiede minimal.

Jedoch muss man auch wissen, dass nicht alle Netzbetreiber überall verfügbar sind.

Ein Kostenbeispiel

Bestellt wurde ein Triple Play Angebot bestehend aus Fernsehen, Internet und Telefon beim Anbieter Vodafone.

LeistungPreis
InternetanschlussBandbreite maximal 100 Mbit/s Download, 6 Mbit/s Upload; Flatrate
W-LAN-Routergratis
Vergünstigungen beim Wechselbis zu 12 Monate kein Grundpreis
TelefonFestnetz Flatrate; Kosten in Mobilfunknetze 19,9 Cent/min
Fernsehsenderbis zu 98 Sender in SD; 46 Sender in HD; Zugang zu einer Videothek; 1 TB online-Speicher; nutzbar auf bis zu 3 Geräten gleichzeitig für 9,99 Euro monatlich – ab dem 13. Monat 14,99 Euro monatlich
zusätzlicher Rabatt5 Euro in den ersten 12 Monaten; 100 Euro online-Vorteil
Wechsel in kleineren Tarifnach 12 Monaten möglich
zusätzliches Mobilfunkangebotkostenpflichtig möglich – Allnet Flat für 14,99 Euro pro Monat im ersten Jahr, danach 21,49 Euro pro Monat
Gesamtkosten monatlich24,98 Euro pro Monat für die ersten 12 Monate; danach 44,99 Euro pro Monat

Es handelt sich hier um mein Angebot von einem Anbieter. Bedingungen und Tarife können bei anderen Anbietern abweichen.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für den Kabelanschluss?

Bei den Faktoren muss man immer ein paar Punkte vergleichen.

  • Um welchen Kabelanbieter geht es?
  • Wie hoch soll die Internetgeschwindigkeit sein?
  • Wie viele TV-Anbieter möchte man im Paket haben?
  • Gibt es Vergünstigungen für einen bestimmten Zeitraum?
  • Gibt es Gutschriften?
  • Ist die Festnetz Flatrate beim Telefon im Preis enthalten?
  • Gibt es zusätzliche vergünstigte Mobilfunkangebote?
  • Welche Laufzeit ist bindend, bevor man kündigen kann?

Die meisten Kabelanbieter erlauben beim Kabelanschluss die Pakete flexibel nach den eigenen Bedürfnissen zusammenzustellen. So must es möglich, dass man die Kosten für ein bestimmtes Paket sehr flexibel gestalten kann. Man hat hierbei den Vorteil, dass man nur für Leistungen zahlt, die man wünscht und auch benötigt. So wird die Abrechnung bei jedem anders ausfallen.

Warum sind Kabelanbieter für viele Nutzer so interessant?

Noch vor rund 10 Jahren sah der Anschlussbedarf deutschlandweit ganz anders aus. Zum damaligen Zeitpunkt war Fernsehen das nahezu alleinige Medium der Verbraucher. Heute spielt der Internetanschluss eine ebenso große, ja fast noch größere, Rolle. Die Verbraucher gehen online shoppen, bestellen ihre Mahlzeiten online und schauen immer öfter Filme mit ihrem Fernsehgerät bei Streaming-Anbietern wie Netflix und Amazon Prime Video oder nutzen die Videothek-Angebote der verschiedenen Mediatheken. Für den Kabelanschluss werden die Bild- und Tonsignale über ein Breitbandkabel (Koaxialkabel) an den Nutzer gesendet. Mit einem Empfangsgerät können sowohl Fernsehprogramme wie auch Radioprogramme, Internet und Telefonie vollkommen unkompliziert genutzt werden.

Würde man an der alten Tradition festhalten, müssten viele Verbraucher einen extra DSL-Zugang bezahlen, da der Festnetz-Anschluss bei den meisten kaum noch wichtig ist. Sicherlich möchten ihn viele wegen der guten Erreichbarkeit nicht missen, jedoch bieten Smartphone und Co. nahezu identische Bedingungen. Ist der Festnetz-Anschluss im Angebot der Kabelnetzbetreiber integriert, dann ist das natürlich ein weiteres Highlight. Dies erspart den meisten doppelte Kosten.

Sicherlich funktioniert das Internet auch über Satelliten, jedoch kann hier gesagt werden, dass weder die Kosten für den Internetanschluss noch die Bandbreite nur annähernd konkurrenzfähig mit den kabelgebundenen Diensten sind. Selbst der Telefonanschluss würde mittels Satelliten funktionieren, jedoch ist die Einrichtung aufwendig. Des Weiteren sind die anfallenden Kosten kaum konkurrenzfähig.

An dieser Stelle kommen die Angebote der großen und bekannten Kabelnetzbetreiber genau richtig. Die Betreiber bieten Fernsehen, Telefon und Internet aus einer Hand. Mittels eines Kabelmodems werden die interaktiven Dienste des Internets per Breitband zum Empfänger gebracht. Das Beste darin sind aber die konkurrenzfähigen Tarife (Kabelgebühren), die von den Kabelnetzbetreibern geboten werden. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur deutlich weniger Kosten, sondern auch weniger Verwaltungsaufwand.

Störte die Satelliten-Schüssel den Anblick am Haus oder war sie durch das Mietrecht gar verboten, sind Betroffene jetzt nicht mehr darauf angewiesen. So sind die Kabelangebote für viele Mieter und auch Hausbesitzer ein verlockendes Angebot. Hausbesitzer, die Wohnungen vermieten, können den Kabelanschluss direkt im Mietvertrag verankern und die Anschlussgebühr sowie die Grundgebühr als umlagefähige Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung umlegen.

Hier kann klar und deutlich gesagt werden, dass die Zeiten Vergangenheit sind, in denen man mit einem DSL-Anschluss nur surfen, mit einem Telefonanschluss nur telefonieren und mit einem Kabelanschluss nur fernsehen konnte.

Die Kabelnetzverteilung in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei große Kabelanbieter, die das Breitbandnetz abdecken. Die Rede ist von Unitymedia und Vodafone (ehemaliges Kabel Deutschland). Des Weiteren gibt es ca. 30 weitere kleinere Netzanbieter. Vodafone ist hierbei der größte Kabelanbieter, denn er ist in jedem Bundesland präsent. Die kleineren Netzanbieter sind zumeist regional begrenzt und bieten in aller Regel zumindest das Kabelfernsehen an. Gerade bei den kleineren Anbietern sind viele Stadtwerke dabei, die ihr Portfolio deutlich erweitert haben. Es lohnt also durchaus bei den Kabelanschluss Kosten auch die Preise der eigenen Stadtwerke in den Vergleich mit einzubeziehen.

Wie sehen die Kosten für Internet über Satelliten zum Vergleich aus?

Auch hier variieren die Preise und die Geschwindigkeiten je nach Anbieter sehr stark. Sicherlich sind Geschwindigkeiten im Download von bis zu 25 Mbit/s möglich. Meist führt dies aber zu langen Paket-Laufzeiten und zu spürbaren Verzögerungen bei der Internet-Telefonie oder beim Spielen von online-Games.

Nur wenige Anbieter bieten eine Flatrate für das Internet an. Die Rede ist hier von SkyDSL. Mit einer Bandbreite von 25 Mbit/s im Download und 6 Mbit/s im Upload gehört SkyDSL zu den schnellsten Anbietern. Die Verträge können hier monatlich gekündigt werden und es gibt keine Mindest-Vertragslaufzeiten. Für eine Flatrate muss man mit Kosten von 40 bis 50 Euro pro Monat rechnen. Für die Bereitstellung werden einmalig 69 Euro fällig. Für die Telefonie (VoIP) wird eine Festnetz-Flatrate angeboten. Die Hardware, also das Empfangsgerät kann man entweder monatlich mieten oder einmalig für 400 Euro kaufen.

Sowohl in Preis wie auch Leistung ist dieser Anbieter kaum konkurrenzfähig zu den meisten Kabelanbietern.

Kabelanschluss in Mietwohnungen möglich?

Meist stellen Vermieter (Hausbesitzer) schon bei der Errichtung des Gebäudes den Kabelanschluss für alle Wohnungen zur Verfügung. Die Errichtung der Anschlüsse erfolgt meist in der frühen Bauphase oder aber während Umbauarbeiten am Gebäude – jedoch in jedem Fall bevor die Wohnungen vermietet werden.

Der Vermieter kann so seinen zukünftigen Mietern in jedem Fall einen Kabelanschluss anbieten, was dann auch im Mietvertrag verankert wird. Wohnungen werden so aufgewertet.

Vermieter müssen wissen, dass die Kosten für die Herstellung nicht in die Baukosten fließen dürfen. Es handelt sich um umlagefähige Nebenkosten, die mit der Nebenkostenabrechnung fällig werden.

Möchte ein Mieter den vorhandenen Kabelanschluss nicht nutzen, muss er die Kosten dennoch als Umlage zahlen. Grund hierfür ist, dass es sich nicht um eine Verteilung der Baukosten, sondern um umlagefähige Nebenkosten handelt. Der Vermieter darf diese Kosten in jedem Fall an seine Mieter weitergeben. Wichtig hierbei ist aber, dass es eine entsprechende Regelung im Mietvertrag gibt. Der Vermieter muss bei Abschluss des Mietvertrages auf diese Umlage hinweisen und mit der Unterschrift des Mieters die Zustimmung dazu einholen. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht im Mietvertrag, dürfen die Kosten für den Kabelanschluss nicht einfach auf den Mieter umgelegt werden.

Viele Mietwohnungen und auch Miethäuser sind mit einem Kabelanschluss ausgestattet. Das verfügbare kabelnetz erlaubt nicht nur den empfang von Daten, sondern auch das Versenden. In den meisten Fällen wird also kein DSL-Anschluss mehr benötigt und man zahlt nicht doppelt für eine Leistung, die man auch aus einer Hand bekommt.

Wer zahlt die Grundgebühren für den Kabelanschluss in Mietwohnungen?

Mieter in einem Mietshaus müssen sich bei sogenannten ‚gemeinsamen Anlagen‘ an den laufenden Kosten beteiligen, wenn es vom Vermieter gewünscht wird. In den meisten Fällen ist dies die Regel, denn kaum ein Vermieter wird seinen Mietern den Kabelanschluss kostenfrei zur Verfügung stellen. Jedoch gilt auch hier, dass dies im Mietvertrag vereinbart sein muss. Also selbst wenn ein Mieter den Kabelanschluss nicht nutzt oder gar kein Fernsehen besitzt, muss er sich an den Kosten für die Gemeinschaftseinrichtung beteiligen.

Laut Mietrecht müssen Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen von allen Mietern über die Nebenkostenabrechnung beglichen werden. Der Betrieb der Kabel-Anlage wird laut Mietrecht als kalte Betriebskosten bezeichnet. Im Gegensatz dazu stehen die warmen Betriebskosten mit den Heizkosten sowie den Kosten für die Warmwasserbereitung.

Welche Kosten werden für den Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung fällig?

Es geht dabei nicht nur um die Grundgebühren, denn bei einer gemeinsamen Anlage ist dies etwas komplizierter. Das eingehende Signal der Kabelnetze muss auf die verschiedenen Haushalte verteilt werden. Dazu benötigt man eine EDV-Anlage. Als Mieter zahlt man über seine Nebenkostenabrechnung nicht nur die monatlich anfallenden Grundgebühren für den Kabelanschluss, sondern auch weitere Kosten. Dazu zählen

  • Sämtliche Kosten für Wartung und Instandhaltung der EDV-Anlage
  • Sämtliche Kosten für das Einstellen der EDV-Anlage
  • Kosten, die durch die EDV-Anlage zur Signalverteilung entstehen
  • Betriebskosten (Stromkosten) für die EDV-Anlage
  • Kosten für notwendige Überprüfungen der EDV-Anlage zur Signalweiterleitung

Rechtlich gesehen ist es vollkommen in Ordnung, wenn Mieter anteilig diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung mittragen müssen. Vermieter nennen diese Kosten oft auch Kabelgebühren. Mieter haben jedoch das Recht entsprechende Belege und Rechnungen einzusehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie der Meinung sind, dass die Kosten zu hoch sind. Auf keinen Fall dürfen über die Kabelgebühren fällige Reparaturen der EDV-Anlage abgerechnet werden. Solche Kosten sind nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter allein getragen werden. Würde der Vermieter diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen, wäre dies rechtlich nicht in Ordnung.

Wie verteilen sich die Kosten für den Kabelanschluss für Mieter?

Die Kosten für den Kabelanschluss für Mieter richten sich immer nach den individuellen Anlagekosten, welche durch den Betrieb der EDV-Anlage entstehen. Das deutsche Recht schreibt sehr genau vor wie die kalten Betriebskosten nach Wohnfläche oder Zahl der Mieter verteilt werden müssen. Solch ein Verteilerschüssel gilt dann für alle Betriebskosten.

In der Regel werden Betriebskosten nach Wohnfläche abgerechnet. Bei Heizung und Warmwasser sieht das meist anders aus. Für Vermieter ist die Abrechnung der Betriebskosten nach Personenzahl aufwendiger und wird daher selten praktiziert.

Setzt man den Regelmaßstab an, dann ergibt sich ein Durchschnittswert von 0,13 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Zusammenfassung

In den letzten Jahren hat sich der Anschlussbedarf deutschlandweit geändert, heute kommt heute immer öfter das Internet zum Tragen. Aus diesem Grund bieten auch mehr Vermieter einen Kabelanschluss in ihren Wohnungen mit an, um diese attraktiver zu machen. Die Kosten für den Kabelanschluss werden über die Nebenkostenabrechnung umgelegt, jedoch muss dieser Punkt zwingend im Mietvertrag vereinbart werden.

Artikelbild: AndreyPopov / Bigstock.com


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