Hamburger Gericht: Für Hausbau dürfen Bäume gefällt werden

Hamburger Gericht: Für Hausbau dürfen Bäume gefällt werden

Bereits im November 2017 fällt das Hamburger Verwaltungsgericht ein positives Urteil für Grundstückseigentümer, das erst in den letzten Tagen der Öffentlichkeit bekannt wurde: Das Gericht gab einer Klage eines Bauherren statt, der sich in seinem Recht zur Bebauung durch das Bezirksamt eingeschränkt sah.

Im konkreten Fall ging es um eine Rotbuche, welche die sinnvolle Bebauung eines 1200 Quadratmeter großen Grundstücks unmöglich machte. Der gerichtliche Prozess um das Fällen der mehr als 100 Jahre alten Rotbuche zog sich mehr als drei Jahre hin. Bei der Urteilsbegründung gab das Gericht schließlich an, die verweigerte Ausnahmegenehmigung verletze den Kläger in seinen rechtlichen Belangen. Sie beurteilten den Verbleib der Rotbuche in diesem Fall als unzumutbar, da er das gesamte Bauvorhaben auf dem Grundstück unmöglich mache.

Bäume und Hecken stehen in Hamburg unter Schutz

Das Urteil überrascht angesichts der bestehenden Schutzmaßnahmen in Hamburg, die für alle Bäume und Hecken gelten. Gemäß § 2 der Baumschutzverordnung ist es untersagt, Baum- oder Heckenteile zu beschädigen, zu entfernen oder ihre Wirkungsweise als Zierde im Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Es ist somit erforderlich, als Bürger oder Bauherr bei der Stadtverwaltung eine Sondergenehmigung einzuholen, bevor Bäume gefällt oder beschnitten werden dürfen.

Das Gesetz sieht allerdings bestimmte Ausnahmen vor, nämlich

  • Einzelbäume mit einem Durchmesser von mindestens 25 cm,
  • Obstbäume oder
  • Bäume auf öffentlichem Grund, die in Parks, auf den Straßen oder im Wald stehen.

Gemäß § 4 der Baumschutzverordnung hängt die Fallgenehmigung von bestimmten Faktoren ab. Dazu gehört unter anderem – neben der Verkehrssicherheit und der Verschattung von Gebäuden – ein geplantes Bauvorhaben. An dieser Ausnahme orientierte sich das Hamburger Verwaltungsgericht. Es untersuchte penibel die unterschiedlichen Auswirkungen des Bauplanungsrechts und der Baupolizeiverordnung.

Sie konstruierten dabei immer das Szenario, dass die Rotbuche mit ihren ausladenden Wurzeln stehen bliebe. Sie stellten fest, dass dann lediglich ein kleiner Bereich an der nordwestlichen Grundstücksgrenze mit einer Breite zwischen 0,75 und 5 Metern bebaubar wäre. Das innerhalb dieser Fläche errichtbare Gebäude sei weder für wohnliche-, noch für andere wirtschaftliche Zwecke geeignet.

Für die Zukunft erweist sich das Hamburger Urteil möglicherweise als wegweisend für Grundstückseigentümer, die aufgrund von hochwachsenden Bäumen bisher an ihren Bauvorhaben gehindert worden.

Zusammenfassung

Eine 100 Jahre alte Buche gab den Ausschlag für ein wegweisendes Urteil des Hamburger Landgerichts, das den Bauherren in der Großstadt künftig das Leben leichter macht. Das Gericht stellte sich gegen eine Verweigerung zur Bebauung eines Grundstücks, da es die wirtschaftlichen und wohnlichen Notwendigkeiten durch die stehende Rotbuche nicht gegeben sah.

Artikelbild: Royster / Bigstock.com


1 Kommentar

  1. iris 26.06.2021 12:18 Uhr

    Da ist ein hundertjähriger Baum gefällt worden, weil die Bauherren in Ihrer Fantasielosigkeit keine Bauform mit Baum denken können. Das ist der Grund, warum wir aussterben werden und vor uns die Tiere . Es sollte Gesetze geben, die Bäume umfänglicher schützen.

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