Grundreinigung bei Mieterwechsel

Grundreinigung bei Mieterwechsel

Beim Mieterwechsel müssen Wohnungen oder Häuser absolut sauber und glänzend sein. Bei der Vorstellung der Immobilie möchte der Immobilienmakler, Hausverwalter oder Wohnungsvermieter die Wohnung in ihrem besten Zustand präsentieren. Oftmals zählt für den potenziellen Mieter der erste Eindruck. Wenn hier und dort einige Unreinheiten zu sehen sind, wird er sicherlich dankend absagen.

Professionelle Reinigung

Vermieter besitzen somit großes Interesse, ihre Wohnung „piccobello“ zu haben. In der Regel vereinbaren sie mit allen Mietern, dass diese die Wohnung in dem Zustand übergeben, in dem sie sie auch vorgefunden haben: Also sauber. Leider ist das nicht immer der Fall oder Probleme fallen erst im Nachhinein auf. Der Vermieter hat in der Regel keine Zeit zum Saubermachen, es gibt glücklicherweise spezialisierte Dienstleister im Bereich Gebäude- und Baureinigung, die solche Aufgaben übernehmen. Sie sorgen dafür, dass der Boden gepflegt, die Fenster sauber und es im ganzen Haus frisch riecht. Gerade die Pflege der Bodenbeläge ist bei Parkettböden sehr aufwendig.

Bei einer Grundreinigung von Häusern und Wohnungen bei Mieterwechsel übernehmen die Unternehmen häufig folgende Leistungen:

  • eine komplette Fußbodenreinigung, bei der Textilbeläge durch Bürstsauger zunächst von losem Schmutz befreit und anschließend shampooniert werden; Bodenfliesen werden gescheuert und eingepflegt; Hartbeläge wie PVC oder Linoleum werden gescheuert und versiegelt
  • das Abwischen aller Steckdosen, Schalter und Telefonanlagen
  • die gründliche Reinigung der Küche, insbesondere die Herde und Spülen
  • Säuberung von Spiegel, Armaturen und Sanitärkeramik in Bad und Küche
  • Waschen der Türen inklusive Rahmen, Zargen und Türgriffe
  • Reinigung aller Fenster von außen und innen
  • eventuelle Reinigung von Möbeln (falls Wohnung möbliert ist)
  • Pflege und Säuberung von Balkon oder Terrasse falls vorhanden

Die Kosten für eine Grundreinigung beim Mieterwechsel hängen von mehreren Faktoren ab, dazu gehören unter anderem:

  1. Art der Fußbodenbeläge
  2. Größe der Wohnung
  3. Der gewünschte Leistungsumfang

Reinigung in Eigenregie

Wie zuvor erwähnt, sind die meisten Mieter dazu verpflichtet, ihre Mietwohnung vor dem Auszug in ihren alten Zustand zu versetzen. Bei der Reinigung sollten sie allerdings einiges beachten, denn giftige Putzmittel können verheerend sein. In Deutschland werden jährlich etwa 19.000 Kinder aufgrund von Unfällen mit Vergiftung ärztlich versorgt. Selbst alltägliche Chemikalien wie Waschmittel können unter Umständen die Gesundheit gefährden. Deshalb sollten Mieter beim Kauf der Reinigungsmittel überlegen, ob es neben Haushaltschemikalien gesundheitlich unbedenkliche Alternativen gibt. Duft- und Farbstoffe sind für die Reinigung der Mietwohnung unnötig, besser sind Produkte, die keine unnötigen Zusatzstoffe besitzen. Bei der Reinigung der Wohnung gelten dieselben „Rituale“, die auch professionelle Firmen durchführen. Besonders problematisch sind die Küche und das Bad, denn hier lauern die meisten Übeltäter. Das WC und die Duschkabine beziehungsweise Badewanne müssen besonders sauber sein, denn hier schauen Vermieter genau hin.

Achtung: Sollte die Tapete beschädigt sein, ist es ratsam, neu zu tapezieren. Löcher von Nägeln gilt es, ebenfalls zu versiegeln, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Miesbach (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92).

Für Schönheitsreparaturen sind Mieter nur dann zuständig, wenn es konkrete Vereinbarungen gibt. Fallen Renovierungsarbeiten an, muss diese der Vermieter tragen und darf sie auch nicht auf den Mieter umlegen. Vermieter sollten hier darauf achten, dass sie ihre Kaution in vollem Umfang zurückbekommen.

Artikelbild: © Syda Productions / Shutterstock


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