Auch „grobe Fahrlässigkeit“ kann über die Hausratversicherung abgedeckt werden
Die eigenen vier Wände sind Ort der Selbstverwirklichung, gerade junge Familien investieren Geld, Zeit und das berühmte „Herzblut“ in die Gestaltung und Strukturierung ihres Lebensmittelpunktes. Da ist es vor allem in finanzieller Hinsicht problematisch, wenn man Opfer eines Einbruchs wird oder aufgrund unsachgemäßer Installationen mit Wasserschäden konfrontiert wird, die liebgewonnene Möbel- und Einrichtungsstücke tangieren. Eine Hausratversicherung, die nach Möglichkeit auch zusätzlich wählbare Leistungspakete ganz nach Bedarf anbietet, gehört zu den grundlegenden Absicherungen für Hauseigentümer.
Wir erläutern Ihnen in diesem Beitrag, welche Besonderheiten es gibt und warum sogar „grobe Fahrlässigkeit“ unter Umständen abgesichert sein kann.
Für ein paar Euro mehr im Jahr
Überdenken Sie einmal den wahren Nutzen von Versicherungen und stellen diesen die möglichen Kostenrisiken gegenüber, ungeachtet der Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen, dann zählt die Hausratversicherung sicherlich zu den grundlegendsten Versicherungen überhaupt. Schon kleine Nachlässigkeiten, die Einbrecher auf die Spur bringen, können zu einem immensen wirtschaftlichen Nachteil führen. Eine gute Hausratversicherung zeichnet sich dadurch in erster Linie durch ein hohes Maß an Flexibilität aus, was durch nicht zu starr formulierte Leistungsbestandteile umgesetzt wird. Unter dem Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ im Bereich der Hausratversicherung versteht man etwa, wenn ein Feuerschaden durch das unbeaufsichtigte Herunterbrennen einer Kerze verursacht oder initiiert wird.
In mittleren Leistungspaketen ist dieser Punkt häufig summentechnisch begrenzt, in Premium-Angeboten jedoch ohne Einschränkungen bis zur jeweiligen Versicherungssumme abgesichert. Dasselbe gilt beispielsweise bei Trickdiebstahl, wie er häufig bei älteren Menschen vorkommt, indem falsche Tatsachen vorgegaukelt werden und dadurch etwa der Zugang zur Wohnung und hierbei zur Geldbörse ermöglicht wird. Zwar haben derlei Leistungspunkte nicht grundlegend etwas mit einer Hausratversicherung gemein, dennoch empfehlen Experten in erster Linie solche flexibel ausgestalteten Policen, da sich ihrer Ansicht nach auch der Service im konkreten Schadenfall hierdurch positiv bemerkbar macht.
Haushalt studierender Kinder ebenso abgesichert
Interessant wird eine Hausratversicherung auch gerade dann, wenn Kinder oder Jugendliche im Haushalt wohnen oder aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung einen separaten Haushalt führen. Kundenfreundliche Policen erweitern den Leistungsumfang hierbei nämlich auch auf den betreffenden Hausrat der Kinder, sodass beim Neuabschluss insbesondere auf solche kostensparenden Zusatzpunkte geachtet werden soll. Auch Mieter in Mehrfamilienhäusern profitieren in solchen Fällen, denn unter Umständen sind Wertgegenstände in verschließbaren Gemeinschaftsräumen versichert, wie etwa klassischerweise der Fahrradkeller. Hier können Sie trotz individueller Absicherung das Opfer eines Diebstahls werden, wenn Mitnutzer grob fahrlässig handeln und den Zugang zum Gemeinschaftsraum ermöglichen
Des Weiteren zeigen sich einige Versicherer kulant respektive statten sie aktuelle Tarife mit einem hohen Prozentsatz an Entschädigungen aus, wenn Hausrat etwa im Hotel abhandenkommt. Zeiträume bis zu drei Monaten sind abgesichert, eine Begrenzung findet häufig auf zehn Prozent der Versicherungssumme statt und genügt damit den allermeisten Ansprüchen. In einzelnen Tarifen ist gar eine Verdopplung von Reisezeitraum und Anteil an der Versicherungssumme möglich, was in der Praxis vor allem aber bei Reisen in Risikoländer von Bedeutung ist.
Kostenfreie Assistance-Leistungen geben den Ausschlag
Sicherlich mag ein Anspruch rein auf dem Papier gegeben sein, der eine Regulierung zum späteren Zeitpunkt als sicher erscheinen lässt. Im konkreten Fall jedoch haben Sie gemeinhin ein natürliches Bedürfnis, weitere Verluste zu vermeiden und vor allem in den Alltag zurückzukehren. Im Bereich der Assistance-Leistungen hat sich daher in den letzten Jahren gewaltig etwas getan. Versicherer sind ganztägig über kostenfreie Rufnummern erreichbar und bieten Hilfestellungen für klassische Aufgabenbereiche. Dazu zählen der Kontakt zu Handwerksbetrieben in der Region, bei anschließenden Renovierungen oder auch die Beauftragung eines zuverlässigen Schlüsseldienstes.
In manchen Fällen gewährleistet der Versicherer sogar mit einer begrenzten Deckungszusage die Übernahme der Kosten, sodass wesentliche bürokratische und vor allem finanziell belastende Umstände gänzlich vermieden werden. In jedem Fall aber profitiert man bei Anbietern mit diesem Anspruch an Kundenservice von der Expertise der Mitarbeiter, die im Umgang mit möglicherweise verstörten Opfern von Einbrüchen und dergleichen geschult und trainiert wurden.
Artikelbild / Grobe Fahrlässigkeit über Hausratversicherung abgedeckt: © Dale A Stork / Shutterstock