Fragen und Antworten zur Baufinanzierung – einfach erklärt
Wie auf diesem Portal bereits umfangreich berichtet wurde, nehmen Immobilienkäufer neben all den positiven Aspekten auch jene Risiken in Kauf, für die Eigenheimbesitzer naturgemäß aufkommen müssen. Einer jüngsten Analyse zufolge liegen die Gründe für ein spätes Scheitern der Baufinanzierung darin, dass nicht genügend Rücklagen gebildet wurden und zu falschen Zeiten ein niedriger Zins mit einer ebenso niedrigen Tilgung gewählt wurde. Die Kreditrate sollte also auch jene Eventualitäten mit einschließen, die naturgemäß aufgrund der Struktur und Bauweise der Immobilie auftreten können.
Dieses und weitere Themen werden wir im folgenden Beitrag näher behandeln und aus der Sicht eines Privatkäufers beschreiben.
Die Frage des nötigen Eigenkapitals
Bei der Frage nach der Höhe des Eigenkapitals, ein maßgeblicher Kennwert bei der Berechnung einer Baufinanzierung, scheiden sich die Geister. Einerseits legen Banken gewisse Mindestsätze an, andererseits lassen sich Käufer allzu sehr davor in die Irre führen – nur dann, wenn Ihr Spielraum für Investitionen nicht wesentlich aufgrund der Baufinanzierung eingeschränkt sind, haben Sie das richtige Verhältnis aus Eigenkapital, Einkommenssituation und Kaufpreis gewählt. Hierbei gilt auch der Grundsatz, dass ein höheres Eigenkapital die Belastungen während der Finanzierung verringert, denn der Zinsanteil wird automatisch kleiner. Ein ganz wesentlicher Punkt ist jedoch ein anderer, nämlich die Möglichkeit dazu, immer mal wieder vereinbarte Sondertilgungen leisten zu können.
Indem Sie diese Wahlmöglichkeit wahrnehmen und somit jährlich einen Extrateil tilgen, nehmen Sie der ganzen Sache die Anspannung und können sich bei ausbleibenden Bonuszahlungen, Urlaubsgeldern und Co. auf der sicheren Seite wähnen. Des Weiteren wird die Laufzeit der Finanzierung mehr oder minder stark verringert, was das zusätzliche Risiko eines Zinsanstiegs mindert just zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Folgefinanzierung angesetzt werden muss. Das sogenannte Forwarddarlehen, eine Art Sicherung auf den Zinssatz der späteren Folgefinanzierung, kann bis zu vier Jahre vor Ablauf der Hypothek gewählt werden. Es gilt in Bezug auf obige Aussagen genauestens abzuwägen, ob diese Art des Baudarlehens für Ihren Zweck und Ihren finanziellen Background wirklich sinnvoll erscheint. Hierzu mehr bei baufi24.de, dem Spezialisten für alle Fragen rund um die Baufinanzierung und deren rechtlichen Komponenten.
Grundschuld, Rangbescheinigung und Co.
Im Zuge der Darlehensbeantragung kommt das Wort immer wieder auf Sicherheiten zu sprechen, denn nur diese zählen wirklich für eine Bank und geben Ihnen damit auch einen gewissen Spielraum in frühen Verhandlungsstadien. Wir erläutern die gängigsten Voraussetzungen und Abläufe im Zuge der Beantragung einer Baufinanzierung.
- Die Grundschuld ist eine Art Urkunde für die Bank, im Notfall aus dem Restvermögen des Schuldners vollstrecken zu können. Um das Risiko zu mindern, einer von vielen Gläubigern zu sein und nur einen kleinen Teil der Summe zu erhalten, wird oftmals eine erstrangige Grundschuld gefordert. Diese vollstreckbare Grundschuld bedeutet, dass die Bank bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen dazu berechtigt ist, aus dem Vermögen zu schöpfen und die Immobilie zu verwerten. Sie wird jeweils in Höhe der Summe der Baufinanzierung eingetragen und kann erst nach Tilgung gelöscht werden.
- Die sogenannte Rangbescheinigung besagt in diesem Zusammenhang dann, dass einer Eintragung gemäß dem jeweiligen Rang nichts mehr im Wege steht. Ein solcher Vermerk wird vom jeweiligen Notar bestätigt und ist Voraussetzung für die finale Auszahlung der Darlehenssumme, sodass ohne diese Mitteilung auch keine Eintragung erfolgen kann.
- Das Notaranderkonto übernimmt die wichtige Mittlerfunktion, die stellvertretend und treuhänderisch vom beauftragten Notar wahrgenommen wird. Bevor keine Grundschuld eingetragen wurde beziehungsweise deren Rang bekannt ist, Sie aber dennoch schon mit weiteren Planungen fortsetzen möchten, profitieren Sie hierbei von einer passenden Valutierung der Auszahlung. Im Grunde soll diese Maßnahme gewährleisten, dass der Verkäufer sein Geld erhält und der Käufer die entsprechenden Rechte (inklusive Grundbucheintrag) an der Immobilie, was anderenfalls aufwendig zu vollstrecken wäre.
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