Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen
Um Familien und Alleinerziehende den Weg ins Eigenheim zu erleichtern, hat die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag in diesem Jahr das Baukindergeld beschlossen. Dahinter verbirgt sich ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Doch wer bekommt das Baukindergeld und wie ist es zu beantragen? Die folgenden Zeilen klären auf!
Was ist das Baukindergeld?
Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein Zuschuss seitens des Staates von bis zu 1.200 Euro pro Kind und pro Jahr – egal ob Sie ein Haus oder Wohnung kaufen oder bauen wollen. Ebenso haben Sie Anspruch auf diese Förderung, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus sanieren oder umbauten wollen.
Das Baukindergeld gibt es für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft oder für dessen Bau die Baugenehmigung erteilt wurde. Seit dem 18. September dieses Jahres können Familien den Zuschuss bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Das Baukindergeld ist somit ein neu eingeführtes Fördermittel für das Eigenheim. Es wird über eine Zeitspanne von maximal zehn Jahren ausgezahlt.
Wer bekommt das Baukindergeld?
Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien, die mindestens ein Kind haben. Dieses muss jedoch unter 18 Jahre alt sein und mit in die Immobilie einziehen. Dabei ist es egal, ob die Kinder später ausziehen – das Baukindergeld wird dennoch weiter ausgezahlt. Jedoch gilt die Förderung nur für den Zeitraum, in dem Sie Kindergeld beziehen. Überschreitet der Nachwuchs das 25. Lebensjahr, fällt auch das Baukindergeld weg. Aktuell gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Kinder.
Zudem darf das Jahreshaushaltseinkommen den Betrag von 75.000 Euro nicht übersteigen und der Zuschuss pro Kind nicht über 15.000 Euro liegen. Des Weiteren wird das Baukindergeld nur für die erste Immobilie ausgezahlt. Wer schon eine besitzt, kann den Zuschuss nicht beantragen. Das gilt auch für geerbte oder verschenke Immobilien, auch wenn nur ein Anteil daran im Grundbuch eingetragen ist.
Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern kann daher 2.400 Euro Förderung pro Jahr bekommen, wenn das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen unter 105.000 Euro liegt (75.000 Euro plus 2 x 15.000 Euro). Wer über dieser Grenze liegt, kann nicht gefördert werden.
Das Baukindergeld ist auch für unverheiratete Paare und Alleinerziehende möglich, da die Ehe keine Voraussetzung für die Beantragung ist. Auch Patchworkfamilien haben somit einen Anspruch auf diese staatliche Förderung.
Wie muss das Baukindergeld beantragt werden?
Das Baukindergeld muss bei der KfW beantragt werden. Das kann auch online geschehen. Es ist bei der Kreditanstalt unter dem Begriff „Zuschuss 424“ zu finden. Jedoch gelten wichtige Fristen, die bei der Beantragung beachtet werden müssen: So muss der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung bis spätesten Ende 2020 vorliegen.
Haben Sie das Haus bereits gekauft (nach dem 1. Januar 2018) und sind schon eingezogen? Dann sollte der Antrag für das Baukindergeld spätestens drei Monate nach dem Einzug erfolgt sein. Hier gilt die amtliche Meldebestätigung. Der 31.12.2023 gilt als letzter Stichtag. Bis dahin muss das Baukindergeld spätestens beantragt sein, denn danach ist dies nicht mehr möglich. Das Vorhaben muss aber bis 31.12.2020 begonnen sein.
Sonderfall Bayern – wer in diesem Bundesland kaufen oder bauen will, kann zusätzlich profitieren. Denn die Landesregierung zahlt zusätzliche 300 Euro pro Kind über die zehn Jahre sowie eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro. Die vierköpfige Familie kann hier weitere 16.000 Euro über zehn Jahre erhalten.
Wie erfolgt die Auszahlung des Baukindergeldes?
Ist der Antrag erfolgreich gestellt, bekommen Sie den Zuschuss pro Jahr ausgezahlt. Die beispielhafte vierköpfige Familie bekommt somit 2.400 Euro jährlich ausgezahlt. Daher sollten Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie darauf achten, dass Sie nicht die gesamte Summe sofort und vollständig zur Verfügung haben. Das Baukindergeld eignet sich daher eher dafür, einen Kredit abzuzahlen.
Die Auszahlung endet ebenso, wenn Sie aus der Immobilie vorzeitig wieder ausziehen. Dann wird der Zuschuss nicht automatisch weiter bis zu den zehn vollen Jahren ausgezahlt. Scheidung, Trennung und Auszug könnten hier ebenfalls zum Förderungsstopp führen. In diesen speziellen Fällen sollten Sie sich jedoch von einem Fachmann beraten lassen. Die Verbraucherzentralen sind hier gute Anlaufstellen mit weiteren, individuellen Tipps.
Zusammenfassung
Das Baukindergeld wurde 2018 von der Großen Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen. Es kann seit dem 18. September 2018 bei der KfW beantragt werden. Pro Kind ist eine maximale Förderung von 12.000 Euro über zehn Jahre möglich.
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Gilt auch bei einer Patchworkfamilie das Haushaltsgesamteinkommen beider Teile ?