Bauherren-Haftpflichtversicherung – Schutz vor möglichen Folgen
Als Bauherr ist jeder Mensch für das verantwortlich, was auf seiner Baustelle passiert. Besonders auf Baustellen kann schnell etwas schief gehen – und das hat in der Regel verheerende Folgen. Die Bauherren-Haftpflicht ist somit nicht nur empfehlenswert, sondern wird dringend benötigt. Der Grund für den Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Paragrafen 823 BGB:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Für den Bauher wird es selbst dann teuer, wenn zum Beispiel der Gehweg oder die Straße neben der eigenen Baustelle mit Lehm verschmutzt und nicht gereinigt werden. Demnach sollte die Versicherung noch vor dem ersten Spatenstich und am besten direkt nach dem Kauf des Grundstücks abgeschlossen werden. Nachfolgend werden die gesetzlichen Pflichten eines Bauherren aufgelistet.
1. Verkehrssicherungspflicht – Sicherheit auf und neben der Baustelle
Nicht nur auf der Baustelle muss der Bauherr für Sicherheit aufkommen. Auch in puncto Verkehrssicherheit muss dafür gesorgt werden, dass die Zufahrt und das Materiallager ausreichend abgesichert sind. Dazu gehört auch die Montage von Baustellenschildern, die Unbefugten den Zutritt verweigern und auf eine Schutzhelmpflicht hinweisen.
Zu den typischen Schadenfällen gehören:
- Fußgänger oder Fahrradfahrer rutschen auf dem verschmutzten Gehweg/Fahrbahn aus und verletzen sich
- das beauftrage Unternehmen lagert Baumaterialien nicht ordnungsgemäß auf dem Gehweg, dadurch entsteht ein Unfall
2. Überwachungspflicht – Augen auf beim Hausbau
Die Überwachungspflicht sieht vor, dass der Bauherr die Verantwortung dafür trägt, wenn seine Baustelle schlecht gesichert ist und andere dadurch zu Schaden kommen.
Zu diesem Szenario gehören folgende typischen Schadensfälle:
- ein Kind spielt unbefugt auf einer Baustelle und verletzt sich
- ein Besucher wird bei der Baustellenbesichtigung von herabfallenden Materialien verletzt
- bei Erdaushubarbeiten beschädigt ein Bagger den Baum des Nachbarn
3. Auswahlpflicht – Bauherr haftet für seine Arbeiter
Bei der Auswahl eines Baupartners, Arbeitern oder Handwerkern muss der Bauherr bestimmten Sorgfaltspflichten nachkommen. Er ist gleichzeitig dafür verantwortlich, dass die beauftragten Unternehmen zuverlässig arbeiten. Selbst wenn Bauunternehmen oder Architekten beauftragt werden, wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Den einzigen Schutz vor jedem unglücklichen Szenario bietet die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die selbst dann haftet, wenn der Bauherr keine Schuld trägt.
Bauherren-Haftpflichtversicherung endet nach spätestens drei Jahren
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird einmalig gezahlt. Ihre Laufzeit beginnt mit der einmaligen Beitragszahlung und endet mit dem Schluss der Bauarbeiten beziehungsweise nach maximal zwei Jahren. Der Vertrag läuft nach zwei Jahren automatisch aus, ohne dass gekündigt werden muss. Sollte das Bauvorhaben länger als zwei Jahre dauern, kann der Versicherungsschutz in der Regel problemlos erweitert werden.
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