Bank kündigt die Immobilienfinanzierung – Welche Möglichkeiten haben Sie, um Ihre Immobilie zu erhalten?
Das eigene Zuhause ist der Traum für viele Deutsche, doch bei Zahlungsschwierigkeiten der Kreditnehmer darf die Bank die Immobilienfinanzierung kündigen und die Zukunft des Eigenheims hängt in der Schwebe. Aber auch in diesem Fall haben Hausbesitzer noch Möglichkeiten, die Immobilie zu erhalten und eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Hier erfahren Sie, wie Sie trotz der Kündigung der Baufinanzierung das Eigenheim behalten können und worauf Sie dabei achten sollten.
Finanzierung des Eigenheims attraktiv durch niedrige Zinsen
Die Zinsen für Baudarlehen bei den Banken haben fast Rekordniedrigstände erreicht und machen eine Baufinanzierung auch für Geringverdiener oder ohne viel Eigenkapital attraktiv. In der Berechnung werden häufig dauerhaft niedrige Konditionen bei Immobiliendarlehen erwartet, die so eine einfache Rückzahlung ermöglich sollen. Wenn aber der Kreditnehmer den Job verliert, kann das Rückzahlen des Kredites auch bei geringen Zinsen zum Problem werden.
So äußerte der Vorstand der Bundesbank Andreas Dombret im Gespräch mit dem Spiegel schon vor einigen Jahren die Befürchtung vor einer Immobilienblase: „Wenn sich die Konjunktur eintrübt und die Arbeitslosigkeit steigt, dann können die Kunden womöglich trotz niedriger Zinsen ihre Kredite nicht mehr bedienen.“
Gründe für das Kündigen der Immobilienfinanzierung
Damit die Bank die Immobilienfinanzierung bei einem Kreditnehmer kündigen darf, muss ein substantieller Grund vorhanden sein. Denn einfach so können die Banken nicht die Baufinanzierung auflösen und der Gesetzgeber in Form des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat strenge Vorgaben, in welchen Fällen der Vertrag von einem Kreditnehmer aufgelöst werden darf und das Kreditinstitut ein Sonderkündigungsrecht erhält.
Mögliche Gründe für eine Kündigung:
- Ausbleibende Zahlungen
- Schlechtere Vermögensverhältnisse als zum Abschluss des Kreditvertrages
- Gefallener Wert der Immobilie und mögliche Rückzahlungsschwierigkeiten
Ausbleibende Zahlungen
Der wohl häufigste Grund für eine Immobilienfinanzierung, die von der Bank gekündigt wird, sind fehlende Ratenzahlungen. Dies kann durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder andere finanzielle Probleme ausgelöst werden, die dazu führen, dass der Immobilienkredit nicht mehr in voller Höhe bedient werden kann. Hierbei muss die Bank aber den Zahlungsverzug vorher anmahnen und dem Kreditnehmer die Chance geben, die Differenz auszugleichen.
Schlechtere Vermögensverhältnisse als zum Abschluss des Kreditvertrages
Ebenfalls kündigen darf das Finanzinstitut, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse seit Abschluss des Kreditvertrages verschlechtert haben und daher Zweifel an der Rückzahlung des Immobiliendarlehens aufkommen. Allerdings muss die Bank beweisen, dass sich Ihre Finanzen nun schlechter sind, damit die Kündigung rechtmäßig ist.
Gefallener Wert der Immobilie und mögliche Rückzahlungsschwierigkeiten
Außerdem kann das Kündigen der Baufinanzierung rechtlich in Ordnung sein, wenn der Wert der Immobilie im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesunken ist, da so der Kredit nicht mehr in gleichem Maße abgesichert ist. Dies alleine genügt jedoch nicht als Grund, den Vertrag aufzulösen, sondern der Kreditgeber muss ebenfalls beweisen, dass es gerechtfertigte Bedenken gibt, dass der Schuldner die Kosten für den Immobilienkredit nicht mehr bedienen kann.
Versuchen, mit der Bank zu verhandeln
Der erste Schritt bei der Kündigung der Immobilienfinanzierung sollte das Nachverhandeln mit der Bank sein. Im Idealfall bereits bevor Ihre Bank den Kredit kündigt, aber auch danach können Sie noch versuchen, mit dem Finanzinstitut auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. So ist es möglich, dass das gekündigte Darlehen aufrechterhalten werden kann, wenn Sie dem Kreditgeber entgegenkommen. Dabei können Sie zum Beispiel vorschlagen, einen Bürgen für das Darlehen hinzuzufügen oder die Laufzeit des Kredites verlängern.
Versuchen Sie möglichst früh bei Zahlungsschwierigkeiten Ihre Bank zu kontaktieren, um einen möglichen Kompromiss oder Vergleich zu finden und Raten für Ihr Eigenheim möglicherweise stunden zu können. So ersparen Sie sich ebenfalls weitere Kosten wie Verzugszinsen.
Rechtskräftige Kündigung prüfen lassen
Weicht die Bank nicht von der Kündigung der Immobilienfinanzierung ab, können Sie prüfen, ob das Aufkündigen des Kreditvertrages rechtsgültig ist. Manche Anwälte bieten dafür eine kostenlose Erstberatung an, so dass Sie keine weiteren Kosten befürchten müssen. Dabei kann bereits eine Nichteinhaltung der nötigen Formalien die Kündigung durch die Bank unwirksam machen.
Der Anwalt hilft Ihnen dabei, den Vertrag zu prüfen und kann Sie außerdem beraten, ob ein Vergleich Sinn macht. Rechtlicher Beistand kann ebenfalls hilfreich sein, wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für das Auflösen von einem Vertrag geltend macht, obwohl dies vom Bundesgerichtshof (BGH) in den Urteilen XI ZR 103/15 (19.01.2016) und XI ZR 187/14 (22.11.2016) bei Kündigung seitens der Banken abgelehnt wurde.
Setzen Sie auf spezialisierte Anwälte in Sachen Immobilien- und Kreditrecht, die sich mit Immobilienfinanzierung, dem BGB und dem geltenden Sonderkündigungsrecht auskennen. So erhöhen Sie Ihre Chancen, Ihre Immobilie zu erhalten und das Kündigen rückgängig zu machen.
Zu anderem Kreditgeber wechseln
Sollten alle vorherigen Schritte keinen Erfolg gebracht haben, ist es möglich, bei einem anderen Kreditgeber ein Darlehen beantragen, um den alten Kredit bei Ihrer Bank abzulösen. Dafür stehen Ihnen entweder Banken vor Ort oder Finanzierungsplattformen online zur Verfügung.
Bei anderer Bank anfragen
Um den gekündigten Kredit mit einem neuen Darlehen zu ersetzen, können Sie bei anderen Finanzinstituten anfragen und eine Immobilienfinanzierung beantragen. Wie groß die Erfolgschancen dafür sind, hängt von dem Kündigungsgrund für die alte Hypothek ab. Bei Zahlungsschwierigkeiten und dem Verpassen von Ratenzahlungen werden Sie kaum hohe Erfolgsaussichten für einen neuen Kredit haben.
Und auch bei bewiesener Kreditwürdigkeit müssen Finanzinstitute nicht die Kredite von anderen Banken übernehmen. Bei mehreren Alternativen für den neuen Vertrag sollten Sie die Kosten der einzelnen Institute vergleichen, um für die Berechnung der Gesamtsumme zu sehen, welche Anbieter am günstigsten ist.
Spezielle Kreditgeber für gekündigte Immobilienkredite kontaktieren
Sollten andere Finanzinstitute die Übernahme der Baufinanzierung ablehnen, werden Sie vielleicht online auf Finanzierungsplattformen fündig. So bietet beispielsweise creditSUN zur Immobilienrettung unterschiedliche Lösungen an. Je nach persönlicher Situation kann hier eine individuelle Finanzierung erarbeitet werden. Durch die Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen Banken können auch in schwierigen Fällen wie z.B. bei negativer Schufa eine Zwangsversteigerung abgewendet werden.
Darlehen privat ablösen
Eine eher seltene Möglichkeit, Ihre Immobilie zu erhalten, ist die Abzahlung des Kredites aus eigenen oder fremden Privatmitteln. Dies macht unter Umständen Sinn, wenn lediglich eine geringe Restsumme des Darlehens übrig ist und diese mit dem Verkauf von Privatgegenständen beglichen werden kann. Auch das Einspringen eines privaten Darlehensgebers aus dem Freundes- oder Familienkreis ist möglich, sollte aber nur im absoluten Extremfall in Betracht gezogen werden, da dies zu großen Problemen führen kann, falls der Schuldner die Summe nicht zurückzahlen kann.
Nutzen Sie auch für die Ablösung im privaten Bereich einen spezialisierten Anwalt und halten Sie alles schriftlich fest, damit Schuldner und Kreditgeber auf der sicheren Seite sind.
Zusammenfassung
Bei einer Kündigung der Immobilienfinanzierung für Ihr Eigenheim durch die Bank sollten Sie umgehend reagieren, um den Verlust von Haus oder Wohnung zu vermeiden. Je nach Einzelfall lohnt sich dabei der Gang zu Rechtsanwalt oder die Suche nach einem alternativen Kreditgeber, der Ihnen eine neue Baufinanzierung anbietet, damit Sie weiter im eigenen Zuhause wohnen können.
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