Woran Sie bei Wasserschäden unbedingt denken sollten
Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln angesagt, um teure Folgen zu vermeiden und die Gefahr von Schimmel möglichst gering zu halten. Für das Trocknen von Decken, Wänden und Fußböden stehen Sie vor der Entscheidung, das Beheben des Schadens selbst zu übernehmen oder ein Fachunternehmen zu beauftragen. Woran Sie bei Wasserschäden unbedingt denken sollten und wer die Kosten für einen Wasserschaden in Haus oder Wohnung übernimmt, stellen wir Ihnen hier vor.
Worin unterscheiden sich Wasserschäden?
Bei Wasserschäden ist zwischen Art und Umfang im Einzelfall zu unterscheiden. Bei der Art des Schadens gibt es bedeutende Unterschiede zwischen sauberem Wasser oder Grauwasser aus einem Rohrbruch zum Waschbecken und Abwasser mit Fäkalien, auch Schwarzwasser genannt, von der Toilette. Überschwemmungen und Hochwasser gehören ebenfalls zu letzterer Kategorie, bei der sich zahlreiche Keime im Wasser tummeln können. Bei verschmutztem Wasser muss die Trocknung deutlich aggressiver und umfangreicher verlaufen, um langfristige Schäden zu vermeiden.
Auch der Umfang des Wasserschadens ist entscheidend, sodass sich ein kurzzeitiges Überlaufen des Waschbeckens im Bad bereits mit einigen Handtüchern trocknen lässt. Deutlich schwieriger wird die Behebung des Wasserschadens, wenn ein Rohrbruch über längere Zeit unentdeckt bleibt. Ein Rohrbruch im Haus, der für zwei Wochen durch einen Urlaub der Bewohner nicht entdeckt wurde, kann die gesamte Immobilie durch Schimmelbildung lange unbewohnbar machen. Entsprechende Schäden zeigen sich in diesem Fall nicht nur bei der Einrichtung, sondern auch an Wänden, Decken und Fußböden.
Drehen Sie vor der Fahrt in den Urlaub den Haupthahn für Haus oder Wohnung ab. Dadurch kann es in Ihrer Abwesenheit nicht zu einem Wasserschaden kommen, der erst bei der Rückkehr bemerkt wird.
Woran sollte man bei Wasserschäden zuerst denken?
Der erste Schritt bei einem Wasserschaden sollte das Abstellen der Wasserzufuhr sein. Drehen Sie in der Wohnung den Haupthahn, der in den meisten Fällen im Bad untergebracht ist, zu. Falls Sie in einem Haus wohnen, befindet sich der Hauptwasserhahn häufig im Keller neben dem Wasserzähler. Damit wird die Wasserzufuhr gestoppt und der Schaden kann sich nicht weiter ausbreiten.
Einrichtungsgegenstände, die noch kaum vom Wasser betroffen sind, sollten Sie aus dem Zimmer oder der Wohnung entfernen. Auch das Abstellen des Stroms für den Bereich mit Wasserschaden ist zu empfehlen, um einen möglichen Kurzschluss zu vermeiden. Führen Sie danach eine Bestandsaufnahme durch, wie groß der entstandene Schaden ist. Wenn Sie die Beseitigung des Wasserschadens und Trocknung des betroffenen Bereichs selbst übernehmen möchten, bieten sich je nach Umfang des Schadens Handtücher, Eimer, Pumpen oder Wärmestrahler an.
Falls Sie sich nicht mit der Behebung eines Wasserschadens auskennen oder sich über den Umfang des Schadens unklar sind, sollten Sie ein Fachunternehmen beauftragen. Informieren Sie zuvor eine bestehende Versicherung, die womöglich die Beauftragung eines Sachverständigen erfordert oder eine Firma empfiehlt. Warten Sie mit dem Trocknen nicht lange ab, denn bereits nach wenigen Tagen kann es zur Schimmelbildung kommen.
Wer zahlt für einen Wasserschaden?
Übernahme der Kosten durch Versicherung
Ob ein Wasserschaden von der Versicherung übernommen wird, hängt vom individuellen Schadensfall und Ihrer Police ab. Zerstörte Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände können bei der Hausratsversicherung angegeben werden, wenn entsprechende Schäden in der Police aufgeführt sind. Für größere Schäden an der Immobilie, zum Beispiel an Decken oder Wänden, ist in vielen Fällen eine Gebäudeversicherung zuständig, während Sie sich bei Fahrlässigkeit durch einen Dritten an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden sollten. Wurde der Wasserschaden durch Hochwasser/Überschwemmungen verursacht, kommen Hausratversicherung oder Elementarversicherung infrage.
Wer kommt für die Kosten eines Wasserschadens in der Mietwohnung auf?
Tritt ein Wasserschaden in der Mietwohnung auf, hängt die Übernahme der Kosten durch den Vermieter vom Einzelfall ab. Eine übergelaufene Badewanne geht auf den Mieter zurück, sodass dieser die alleinigen Kosten tragen muss. Bei einem Rohrbruch übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters den Aufwand für die Reparatur von Fußboden, Decken und Wänden. Nicht abgedeckt sind von der Wohngebäudeversicherung allerdings die Haushaltsgegenstände des Mieters. Die Kosten für einen Ersatz der Einrichtung aufgrund von Wasserschaden müssen in den meisten Fällen durch eine Hausratsversicherung des Mieters übernommen werden. Der Vermieter muss nur für die Haushaltsgegenstände aufkommen, wenn er den Wasserschaden verschuldet hat.
Was passiert bei Fremdverschulden?
Wurde der Wasserschaden durch eine dritte Person verursacht, müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen. In diesem Fall ist der Verursacher für die entstandenen Schäden verantwortlich. Je nach Schadenshöhe kann der Verursacher die Kosten selbst übernehmen oder an die eigene Haftpflichtversicherung melden. Geht es um einen vorsätzlich verursachten Schaden, sollten Sie sich mit einer Anzeige umgehend an die Polizei wenden.
Wenn durch einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung ein Schaden an anderen Wohnungen oder am Eigentum Dritter entstanden ist, werden die Kosten in den meisten Fällen von Ihrer Privathaftpflichtversicherung übernommen. Lesen Sie sich dazu die Informationen zu Ihrer Police bezüglich den genauen Versicherungsbedingungen durch.
Wasserschaden in Eigenarbeit reparieren oder Firma beauftragen?
Ein großes Problem bei Wasserschäden ist die nicht ausreichende Beseitigung von Feuchtigkeit, sodass Nässe in der Wohnung oder im Haus zurückbleibt. In diesem Fall bildet sich Schimmel, weshalb Sie genau überlegen sollten, ob Sie die Trocknung des Wasserschadens selbst in Angriff nehmen möchten. Die Entscheidung dafür sollten Sie umgehend fällen, damit die Gefahr von langfristigen Schäden reduziert wird.
Das Beauftragen einer Firma ist bei den meisten Wasserschäden die beste Lösung, allerdings müssen Sie mit deutlich höheren Kosten als bei der Behebung in Eigenarbeit rechnen. Nicht zögern sollten Sie mit einer professionellen Behebung des Wasserschadens, wenn die Kosten durch Versicherung, Vermieter oder Verursacher übernommen werden. Die Beauftragung eines Experten ermöglicht das zuverlässige Beheben der Wasserschäden, sodass sich kein Schimmel entwickeln kann. Geld sparen können Sie durch eigenes Arbeiten in diesem Fall nicht, denn es werden nur die tatsächlich entstanden Kosten übernommen.
Nicht alle Wasserschäden sind mit dem bloßen Auge erkennbar. Bei vermuteten größeren Schäden kann der Einsatz einer Firma mit Wärmebildkamera sinnvoll sein, mit der die Suche nach einem Leck deutlich einfacher wird.
Zusammenfassung
Bei einem Wasserschaden ist zuerst ein weiterer Schaden zu vermeiden, indem die Wasserzufuhr unmittelbar abgestellt wird. Danach gilt es, eine Bestandsaufnahme zu erstellen, um die Trocknung und die Reparatur des Wasserschadens zu beginnen. Die Kosten für die Behebung eines Wasserschadens werden je nach Schadensfall unter Umständen von Versicherung, Vermieter oder einem Dritten als Verursacher übernommen.