Legionellenprüfung: Was die Legionellenprüfpflicht für Mieter und Vermieter bedeutet

Legionellenprüfung: Was die Legionellenprüfpflicht für Mieter und Vermieter bedeutet

Seit dem 1. November 2011 gilt für deutsche Verbraucher die verschärfte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), besonders der Schutz vor Legionellen. Demnach müssen Großanlagen zur zentralen Wassererwärmung regelmäßig (einmal jährlich) überprüft werden. Nach einigen Aufregungen rund um die Veränderungen wurde die Trinkwasserverordnung überarbeitet: Demnach muss das Trinkwasser nur noch alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden. Die erste Untersuchung muss nicht länger bis zum 31. Oktober 2012, sondern erst 31. Dezember 2013 erfolgen. An der Pflicht zur Legionellenuntersuchung hat sich allerdings nichts geändert.

Was sind Legionellen?

Legionella sind bewegliche, aerobe, stäbchenförmige Bakterien, die im Grundwasser vorkommen. Bei Temperaturen zwischen 25 und 45 °C können sie unter optimalen Konditionen wachsen. Erst bei 55 bis 66 °C sterben Legionellen ab. Studien zufolge sind die Bakterien in etwa ein Drittel aller in Deutschland existierenden Warmwasser-Installationen nachweisbar.

Ursachen für die Bildung der Bakterien gibt es zwei Bedeutende:

  1. In den häufigsten Fällen entstehen Legionellen bei fehlender Wasserzirkulation.
  2. Sie treten ebenfalls häufig in langen Rohrleitungen und großen Speichern auf.

Bei Dauerzirkulationen entsteht dagegen kein Raum mit Temperaturen, die das Legionella-Wachstum fördern könnte.

Die ersten Gesundheitsgefahren wurden im Jahre 1976 festgestellt. Damals starben in Philadelphia 181 Opfer an den Bakterien. Sie sind allerdings nur dann gefährlich, wenn sie eingeatmet werden. Dann führen sie zu Lungenentzündung und Legionärskrankheit oder zum grippeähnlichen Pontiac Fieber. Bis heute werden lediglich 400 Legionellose-Fälle in Deutschland registriert, doch die Zahl der tatsächlichen Fälle wird auf etwa 10.000 pro Jahr geschätzt.

Legionellenprüfpflicht und Vorgehensweise

Die Legionellenprüfung ist Pflicht für Betreiber von Großanlagen, die im gewerblichen Sinne Trinkwasser abgeben. Laut TrinkwV 2001 gelten als Großanlagen alle Anlagen in Wohngebäuden, Hotels, Krankenhäusern mit Trinkwasserwärmespeichern oder zentralen Durchfluss-Trinkwasserwärmern mit einem Fassungsvermögen von 400 Litern und mehr beziehungsweise mehr als drei Liter Wasserinhalten in den Wasserrohrleitungen.

Zur Orientierung: Ein 15 Meter langes Rohr mit einem Durchmesser von einem halben Zoll besitzt mehr als drei Liter Wasserinhalt.

Pro Liegenschaft müssen mindestens drei Proben an folgenden Stellen entnommen werden:

  1. Am Ausgang des Warmwasserbereiters
  2. Vor Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher
  3. An der am weitesten entfernten Entnahmestelle jedes Steigstrangs

Zur Probenahme müssen Betreiber der Anlagen folgende Voraussetzungen schaffen:

  • zusätzliche Probeentnahmestellen schaffen (wenn nötig)
  • Lage der Probeentnahmestellen dokumentieren
  • stagnierende Rohrleitungen durchspülen
  • bei längerem Leerstand Rohrleitungen von Warmwasser- und Zirkulationsleitung abtrennen

Darüber hinaus sind Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, ihre Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden (§ 13 TrinkwV 2001). Beim Meldeverfahren gibt es regionale Unterschiede. Das nächste Gesundheitsamt kann man unter Angabe der Postleitzahl hier finden.

Wichtig: Die Legionellenprüfung muss bis spätestens dem 31. Dezember 2013 durch ein vom Land gelistetes und akkreditiertes Laborabgeschlossen sein. Hier gelten die Festlegungen des § 15 TrinkwV 2001.

Mieter zahlen für Legionellenprüfung

Der aktuellen Trinkwasserverordnung zufolge müssen die Untersuchungen nur dann ausgeführt werden, wenn die Anlage zur Warmwasserbereitung größer als 400 Liter ist. Vermieter legen die Kosten für die Legionellenprüfung kurzerhand auf ihre Mieter um. Laut Frank Warnecke vom Mieterbund in Erfurt ist die Kostenweitergabe gerechtfertigt. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der Konstruktion und Größe der Trinkwasser-Installation ab. In der Trinkwasserverordnung spricht man von etwa 200 Euro bei Gebäuden mit acht Wohnungen. Diese Kosten müssen die Vermieter zwar nicht mehr jährlich, dafür aber alle drei Jahre tragen. Pech haben allerdings diejenigen, die nach einem Legionellen-Check in eine neue Wohnung ziehen, wo sie erst anfällt – dann zahlen sie gleich doppelt.

Auf der anderen Seite können Mieter auch ihren Vermieter dazu zwingen, eine Legionellenprüfung durchführen zu lassen. Alle Verbraucher haben ein Recht auf sauberes, qualitativ gutes und legionellenfreies Wasser. Betroffene können die Ergebnisse der Prüfung auch einfordern.

Artikelbild: © KuLouKu / Shutterstock