Hausratversicherungs-Vergleich

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Hausratversicherungs-Vergleich

Teure Möbel, hochwertige Elektronik und von Sammlern begehrte Goldmünzen – all diese Dinge und viele mehr sind in den Wohnungen der Deutschen zu finden. Einige von ihnen kosten viel Geld, andere weniger, wieder andere sind Erinnerungsstücke, die sich nicht ersetzen lassen. Es wäre Schade, wenn ein kleiner Unfall das gesamte Hab und Gut einer Familie auslöschen würde. Studien und Umfragen zeigen, dass es die Deutschen mit der Hausratversicherung nicht immer ganz Ernst nehmen und sich bei ihrer Deckungssumme erheblich verschätzen. Viele Bundesbürger sind nicht nur unterversichert, sondern zahlen auch zu viel für ihre überholte Police. Höchste Zeit, einen Hausratversicherungs-Vergleich durchzuführen.

Niemand ist vor Unfällen geschützt

Unfälle passieren häufig aus kleinen Missgeschicken und in Situationen, in denen man es gar nicht erwartet. Der Grund für den Unfall oder der Weg, der zum Schaden führt, spielt auch keine Rolle. Fakt ist, dass heutzutage jeder Mensch für alle möglichen Situationen versichert sein muss. Jeder sammelt im Laufe seines Lebens eine beträchtliche Menge an Sachwerten: Bücher, CDs, Computer, Möbel, Fernseher und viele andere Dinge. So schnell man diese Dinge gekauft hat, so schnell kann man sie auch wieder verlieren. Einbrecher haben im Urlaub der Besitzer die Möglichkeit, alle Wertsachen über Nacht zu entwenden. Ein Wasserrohrbruch kann die teuren Elektronikgeräte ruinieren. Blitzschlag, Feuer, Sturm, Hagel und Überschwemmungen sind weitere Risiken, die für Zerstörung sorgen können. Niemand kann sich gegen diese Einflüsse wehren, es sei denn, er versichert sich mit einer Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung ist, wie auch die Haftpflichtversicherung, eine grundlegende Absicherung, die jeder Mensch, ob Mieter oder Eigentümer, besitzen sollte. Wer keinen nennenswerten Besitz anhäuft, kann theoretisch auf die Versicherung verzichten, jedoch sollte dies bei kaum jemanden der Fall sein. Selbst für diejenigen mit weniger bedeutenden Sachwerten gibt es Angebote, die individuell angepasst werden können.

Welche Gegenstände sind im Hausrat inbegriffen?

Verbraucher können mit einer Hausratversicherung alle Gegenstände in einem Haus oder einer Wohnung versichern. Die Gegenstände sind nur dann versichert, wenn sie sich im Schadenfall in der Wohnung oder Garage befinden. Für Häuser kommen auch Nebengebäude als versicherter Ort infrage. Gegenstände im Garten sind in der Regel nicht versichert, entschied das Amtsgericht in München. Es gibt allerdings Hausratversicherungen, die Wäsche auf dem Balkon oder der Leine im Garten sowie Gartenmöbel gegen Diebstahl mitversichern. Dieser Ausnahmefall gilt jedoch nur für einen Wert bis 300 oder 500 Euro. Teure Gartenmöbel sollten nach Gebrauch immer in einem Gartenhaus oder einer Garage abgeschlossen werden.

Gebäudeteile sind unter bestimmten Bedingungen mitversichert: Etwa wenn ein Einbrecher ein Türschloss aufbricht. Der Einbruch an sich ist ebenfalls versichert, auch wenn nichts gestohlen wurde. In einem solchen Fall handelt es sich um Vandalismus und die Versicherung kommt für die Erneuerung des Türschlosses und andere beim Einbruch entstandene Schäden auf.

Bei Bargeld und Wertsachen müssen Verbraucher wachsam sein: Versicherungen verlangen hier ab bestimmten Werten, dass sie in einem Tresor aufbewahrt werden. Für den Ersatz bei Verlust können Versicherungsunternehmen auch eine Obergrenze festlegen – hier müssen Verbraucher auf die Details beim Abschluss des Vertrages achten, um später nicht leer auszugehen. Als Wertsachen werden Scheckkarten, Juwelen und Bargeld, aber auch Kunstgegenstände, Antiquitäten und handgeknüpfte Teppiche gezählt. Für antike Möbel gibt es keine Sonderregelung bei der Aufbewahrung, da es sich um große, sperrige Gegenstände handelt, die man eben nicht in einem Tresor aufbewahren kann.

Zusammengefasst sind folgende Dinge im Hausrat inbegriffen und versichert:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Gemälde, Teppiche und Vorhänge
  • Gebrauchsgegenstände wie Bücher, Haushaltsgeräte, Kleidung, Geschirr und Unterhaltungselektronik
  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel
  • Gegenstände, die im Keller oder der Garage gelagert werden

So funktioniert die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Verbraucher gegen Schäden durch Brand und Blitzschlag sowie Einbruch. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch Wasser, die zum Beispiel bei einem Rohrbruch entstehen, sowie Sturm und Hagel. Selbst Schäden, die durch ein aufs Haus fallendes Flugzeug entstehen, sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wer in der Nähe eines Kernreaktors lebt, sollte wissen, dass im Falle eine Katastrophe die Versicherung nicht zahlen wird, Selbes gilt für Schäden durch einen Krieg oder innere Unruhen. Naturkatastrophen wie Lawinen, Erdrutsch und Überschwemmungen müssen gesondert versichert werden, eine normale Hausratversicherung kommt nicht für die entstehenden Schäden auf.

In den heutigen Versicherungsverträgen sind Überspannungsschäden, die bei Gewitter häufig entstehen, meist enthalten. Bei älteren Hausratversicherungen kann diese Option fehlen. Deshalb sollten Verbraucher unbedingt ihre Police prüfen und mit unserem Hausratversicherungs-Vergleich zu einer Versicherung wechseln, die diese Option beinhaltet. Zu Überspannungsschäden kommt es, wenn ein Blitz in unmittelbarer Nähe und nicht direkt ins Haus einschlägt. Durch die gewaltige Spannung, die durch die Stromleitungen zirkuliert, werden angeschlossene Geräte überspannt.

Zusammenfassung

Die Hausratversicherung deckt Schäden im Falle von

  • Brand, Blitzschlag, Implosion und Explosion
  • Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl
  • Rohrschäden, Frostschäden, Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagel

Gegen Aufpreis lassen sich auch folgende Schäden und Risiken versichern:

  • grob fahrlässige Schäden
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Glasbruchschäden an Gebäudeverglasungen und Mobiliar
  • Fahrraddiebstahl
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Elementarschäden durch Erdrutsch, Überschwemmung oder Lawinen
  • Schäden, die zum Beispiel durch eine glimmende Zigarette entstehen
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Rollstühlen oder Kinderwagen
  • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
  • ausschließlich gewerblich genutzte Arbeitszimmer (Home Office)

Nicht versichert sind folgende Risiken:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden (nicht abgeschlossene Tür o.ä.)
  • Simple Diebstahlschäden durch Trickbetrug oder Einschleichen in Wohnung
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch innere Unruhen, Erdbeben oder Kriegsereignisse

Deckungssumme: Worauf muss ich beim Abschluss achten?

Im Laufe der Zeit wächst jeder Hausrat: Immer wieder kaufen Verbraucher neues Geschirr, sie erneuern ihre alten Haushaltsgeräte, erweitern die CD-Sammlung und kaufen neue Computer. Weil der Hausrat als ein ständig wachsender Teil des Hauses betrachtet werden muss, sollte die Hausratversicherung parallel zu ihm mitwachsen. Bei der Hausratversicherung sollte man sich weder verkalkulieren noch sparen. Ansonsten ersetzt der Versicherer im Schadensfall nicht den vollen Betrag.

Die Hausratversicherungen ist somit eine Police, die man regelmäßig prüfen muss. Zur Berechnung gibt es mehrere Möglichkeiten: Man berechnet zum Beispiel den Wert anhand der Wohnfläche. Als Faustregel gilt:

Etwa 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern sollte die Deckungssumme somit 52.000 Euro betragen. Diese Faustregel gilt allerdings lediglich für einen normalen Haushalt ohne nennenswerte Wertgegenstände. Deshalb ist sie nur mit Vorsicht zu benutzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schaut über die Quittungen und Rechnungen seiner Gegenstände im Haus und schätzt den Wert. Die daraus resultierende Deckungssumme wird den tatsächlichen Wert weitaus genauer reflektieren und die Chance auf eine Unterversicherung minimieren.

Nachdem die Deckungssumme kalkuliert und festgelegt wurde, ist dieses Thema nicht abgeschlossen. Wie zuvor erwähnt, wächst die Hausratversicherung mit dem Hausrat. Kommen neue Gegenstände hinzu, sollte die Deckungssumme dementsprechend erweitert werden. Werden dagegen Dinge verkauft, kann die Summe nach unten angepasst werden. In der Regel reicht es aus, die Deckungssumme jedes Jahr neu zu wählen beziehungsweise dann, wenn große Veränderungen im Hausrat stattgefunden haben.

Der Schadensfall: Wie sich Verbraucher verhalten müssen

Für Hausbesitzer und Mieter gibt es keinen schlimmeren Albtraum, als nach Hause zu kommen und die Wohnung verwüstet vorzufinden. Wertgegenstände sind verschwunden, die Wohnung steht auf dem Kopf. Ganz klar: Einbrecher waren am Werk. Ebenso schlimm ist die Vorstellung, die Wohnungstür aufzuschließen und festzustellen, dass ein Rohrbruch die Wohnung überschwemmt hat. Egal, in welcher Situation Sie sich befinden. Die oberste Regel lautet immer: Ruhe bewahren! Bei einem Einbruch müssen die Geschädigten umgehend die Polizei benachrichtigen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Anschließend erstellen sie eine Stehlgutliste mit allen Dingen, die bei dem Einbruch gestohlen wurden. Neben den Gegenständen an sich wird auch ihr Wert angegeben. Vorteilhaft ist es, wenn man Rechnungen oder Quittungen aufbewahrt hat.

Bei einem Rohrbruch oder anderen Schadensfällen ist es dagegen anders: Hier reicht eine simple Schadensmeldung, bei der geschildert wird, was passiert und was beschädigt wurde. Auch hier gilt dieselbe Regel wie beim Umbruch: Nicht warten, sondern sofort handeln. Der Versicherte hat die Aufgabe, den Schaden möglichst zu minimieren und nicht ausweiten zu lassen. Bei einem Rohrbruch bedeutet das, das Wasser zunächst abzustellen.

Kostenerstattung: So zahlt die Hausratversicherung für Schäden

Kommt es zu einem wie oben beschriebenen oder ähnlichen Schadensfall, prüft die Hausratversicherung ihren Schaden und zahlt dann für die entstandenen Schäden. Bei der Inanspruchnahme der Leistungen gelten folgende Regelungen:

  • Für abhandene oder zerstörte Gegenstände wird entweder der Neuwert oder Wiederbeschaffungspreis erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen zahlt die Hausratversicherung für Reparaturkosten plus eine eventuelle Wertminderung, jedoch nicht mehr als der Wiederbeschaffungspreis.
  • Für Dinge, die vor dem Schaden nicht verwendbar waren, etwa ein defekter Fernseher in der Garage wird der „gemeine Wert“ erstattet. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Betrag, die der Versicherte beim Verkauf hätte erzielen können.
  • Für versicherte Fahrräder und Wertsachen wird ebenfalls der Neuwert erstattet. Je nach Versicherung gelten allerdings vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen.

Wie oben erwähnt, sollte im Schadensfall keine Unterversicherung vorliegen. Ansonsten zahlt die Versicherung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn der Hausrat mehr wert ist.

Hausratversicherungs-Vergleich: Warum er so wichtig ist

In diesem Artikel wurde bereits gesagt, dass die Hausratversicherung mit dem Hausrat wächst. Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es ständige Veränderungen am Markt, die nicht nur die regelmäßige Anpassung der Deckungssumme nötig machen, sondern auch den Vergleich zwischen unterschiedlichen Policen. Mit unserem Hausratversicherungs-Vergleich können Verbraucher innerhalb von Sekunden mehrere Angebote und ihre Leistungen vergleichen und sich für das beste Angebot entscheiden.

Die bestehende Hausratversicherung können Verbraucher in der Regel einen Monat vor Ablauf der Police kündigen. Hier gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Des Weiteren gibt es drei Möglichkeiten bei Beitragserhöhungen:

  1. Verträge vor dem 1. Januar 1991 dürfen einen Monat nach Beitragserhöhung gekündigt werden, wenn der Beitrag um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 25 Prozent gegenüber den drei zurückliegenden Jahren gestiegen ist.
  2. Verträge, die zwischen dem 1. Januar 1991 und 28. Juli 1994 geschlossen wurden, besitzen eine einmonatige Kündigungsfrist nach Beitragserhöhungen, wenn der Beitrag um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr beziehungsweise mehr als 20 Prozent in den vergangenen drei Jahren gestiegen ist.
  3. Für alle Verträge nach dem 28. Juli 1994 kann der Vertrag nach jeder Beitragserhöhung unter Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Ein Sonderkündigungsrecht steht Kunden nach einem Schadensfall zu. Einen Monat danach können Versicherungsnehmer ihren Vertrag auflösen. Das Unternehmen behält in diesem Fall den Versicherungsbeitrag für das ganze Jahr und muss die Differenz nicht erstatten.[no_toc]