Gebäudeversicherungs-Vergleich

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Ein Schaden am Eigenheim ist in den meisten Fällen mit hohen Kosten verbunden. Wer nicht passend versichert ist, muss wohl oder übel tief in die eigene Tasche greifen. Problematisch wird es, wenn die eigenen Reserven den Schaden nicht abdecken können. Angesichts der hohen Kosten für eine Reparatur oder gar einen Wiederaufbau einer Immobilie ist die Situation, in der Eigenheimbesitzer in finanzielle Engpässe geraten, keine Seltenheit. Viele Menschen unterschätzen die enorme Zerstörungskraft von Unwetterschäden. Aber auch ein kleiner Fehler, etwa eine brennende Kerze, die das gesamte Haus anzündet, können verheerende Folgen haben. In diesen Fällen, in denen die Betroffenen nicht zahlungsfähig sind, steht ihnen der finanzielle Ruin bevor. Damit es nicht so weit kommt, sollte jeder Eigenheimbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Fragen dazu haben wir in unserer Wohngebäude-Versicherungs-FAQ zusammengetragen.

Diese Police schützt die Versicherten, indem das Wohngebäude selbst und alle weiteren festen Teile des Gebäudes versichert sind. Dazu gehören unter anderem sanitäre Installationen, Markisen oder auch die Einbauküche. Neben dem Gebäude und seinen festen Bestandteilen sind auch Nebengebäude wie Garagen abgesichert. Bevor Sie sich für eine Police entscheiden, ist es wichtig, sich mithilfe dieses Artikel über die zahlreichen Versicherungsmöglichkeiten zu informieren. Für jeden Verbraucher gibt es das passende Angebot, dass seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Anschließend können sie mit dem Preis-Leistungsvergleich auf dieser Webseite das beste Angebot für Sie finden.

Friede, Freude, Eierkuchen: Das Leben ist voller Gefahren

Wenn es um das Thema Versicherungen geht, sind viele Menschen davon überzeugt, dass sie keine brauchen. Ganz so einfach sollte niemand dieses Angelegenheit abwinken. Wie zuvor erwähnt, kann ein kleiner Fehler große Konsequenzen mit sich bringen. Keine Frage, es gibt Versicherungen, die unnötig sind, andere sind sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Wenn man aber überlegt, dass fast alle von uns fast ein Leben lang für unser Eigenheim arbeiten, Geld von einer Bank leihen und dieses mühevoll abbezahlen, sollte klar sein, dass man mit seiner eigenen Arbeit nicht verschwenderisch umgehen sollte. Bereits ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass die Arbeit von vielen Jahren und die zehntausenden wenn nicht gar hunderttausenden investierten Euro buchstäblich in Rauch auflösen, weil jemand eine Zigarette auf das eigene Grundstück geworfen und diese das Haus angezündet hat.

Der Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung

Nachdem wir an dieser Stelle erklärt haben, warum diese Versicherung so wichtig ist, widmen wir uns nun dem Leistungsumfang. Um die Erklärung so einfach wie möglich zu machen, sind durch die Police folgende Schäden abgedeckt:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Frost
  • Explosionen
  • An- und Aufprall von Flugzeugen

Faustregel:

Wenn Sie das Gebäude auf den Kopf stellen könnten, sind alle Gegenstände, die darin bleiben, von der Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Was passiert mit den Gegenständen, die herausfallen würden? Diese gehören zum Hausrat und müssen separat über die Hausratversicherung versichert werden (zu Hausratversicherungs-Vergleich).

Diese Elemente sind Teil des Basisschutzes jeder Wohngebäudeversicherung. Wer sich zusätzlich versichern möchte, kann seine Police mithilfe von unterschiedlichen Bausteinen erweitern und den Versicherungsschutz so seinen individuellen Bedürfnissen anpassen. Grundsätzlich kann eine gut ausgewählte Wohngebäudeversicherung einzelne Versicherungen für Feuer- oder Leitungswasserschäden komplett ersetzen.

Zu den Zusatzleistungen gehören unter anderem:

  • Wasserleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre (auch außerhalb des Hauses)
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Überspannung
  • Schäden durch Graffiti
  • Elementarschäden wie Erdrutsche, Erdbeben oder Überschwemmungen
  • Mietausfalldeckung (nur für vermietete Wohnräume)

Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit

Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, ist grundsätzlich gegen alle vertraglich festgelegten Schäden geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass dem Versicherten die grobe Fahrlässigkeit nicht weiterhin teuer zu stehen kommen kann. Ist die Versicherung in der Lage, ihrem Kunden im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, wird sie für den aufgekommenen Schaden nicht zahlen. Zur groben Fahrlässigkeit kommt es zum Beispiel, wenn ein jemand keine Rauchmelder in seinem Haus installiert hat, obwohl diese in einigen Bundesländern Pflicht sind. An dieser Stelle sei gesagt, dass Rauchmelder Bestandteil jeder Wohnung sein sollten, egal ob Pflicht oder nicht. Diese kleinen Helfer können Ihnen das Leben retten und sind eine mehr als sinnvolle Investition.

Damit es allerdings gar nicht erst so weit kommt, können Versicherte einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbaren. Mit einer solchen Klausel verzichtet das Versicherungsunternehmen auf eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit. Für den Kunden entsteht so ein deutlich besserer Versicherungsschutz. Diese verbraucherfreundliche Klausel wird allerdings nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Einige Unternehmen sind bereit, auf die Klausel zu verzichten, solange ein gewisser Schaden von meist 5.000 Euro nicht überschritten wird. Dummerweise sind Eigenheime weitaus mehr wert als diese Summe, sodass eine solche Klausel niemanden überzeugen sollte.

Versicherungssumme ermitteln: Besser zu viel als zu wenig

Wenn sich Menschen für einen solch wichtigen Schutz wie die Wohngebäudeversicherung entscheiden, haben sie bereits den ersten wichtigen Schritt zu einem sicheren Leben getan. Doch bei der Wahl des Tarifs werden viele Verbraucher zögerlich und entscheiden sich, doch etwas zu sparen.

Bei der Versicherungssumme spart man definitiv am falschen Ende.

Die Gründe dafür sind simpel: Wer seine Versicherungssumme falsch berechnet und zu niedrig ansetzt, riskiert, dass der entstandene Schaden höher ist, als der angegebene Wert. In diesem Fall zahlt die Versicherung natürlich nur die vertraglich vereinbarte Summe, auf den restlichen Kosten bleibt der Versicherte sitzen.

Beispiel: Ein Gebäude ist rund 200.000 Euro Wert. Inklusive der darin enthaltenen Möbel, Elektronik und so weiter beläuft sich die Summe auf insgesamt 300.000 Euro. Die Besitzer entscheiden sich, die Versicherungssumme auf nur 250.000 Euro zu setzen, um bei den monatlichen Beiträgen zu sparen. Nach einigen Jahren löst ein Blitzschlag im Garten einen Brand aus, bei dem das Haus komplett abbrennt. Der Schaden wird aufgrund des Brandes im Garten auf 340.000 Euro geschätzt. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Summe von 250.000 Euro. Die restlichen 90.000 Euro, die für den Neubau eines ähnlichen Eigenheims nötig wären, müssen die Besitzer des Eigenheimes selbst bezahlen.

Um die passende Versicherungssumme zu berechnen, muss man sich am veranschlagten Wiederaufbauwert orientieren. Da sich die Konditionen und Preise für Baumaterial, Bauleistungen, usw. ständig ändern, hat die Versicherungswirtschaft ein einheitliches Berechnungsverfahren eingeführt.

Der Wiederaufbauwert berechnet sich wie folgt:

  • Angaben zu:
    • Gebäudetyp
    • Bauausführungen
    • Wohnfläche in Quadratmetern
    • Anzahl der Garagen.
  • Daraus ergibt sich der fiktive Wert des Hauses im Jahr 1914 in Goldmark.
  • Der Wert von 1914 wird mit dem aktuell gültigen Baupreisindex multipliziert.
  • Der Wiederaufbauwert entspricht nicht dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie, da regionale Lage und andere Daten nicht miteinbezogen werden können.

Somit lautet die Formel für die Berechnung der Versicherungssumme:

Wert 1914  x  Baupreisindex  =  Wiederaufbauwert

Bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen und wechseln

Wer mit seiner bestehenden Wohngebäudeversicherung unzufrieden ist, kann diese mit nur wenigen Schritten kündigen und zu einer neuen Police wechseln. In der Praxis sind viele Verbraucher mit ihrem aktuellen Tarif zufrieden. Dabei ist ihnen meist nicht bekannt, dass sie mit einem Versicherungs-Wechsel viel Geld sparen und bessere Leistungen erhalten könnten. Folgende Szenarien kommen für die Kündigung eine Wohngebäudeversicherung infrage:

Kündigung zum Ablauf

Der aktuelle Tarif läuft aus und Sie möchten ihn nicht mehr verlängern, weil Sie entweder mit der Leistung unzufrieden sind oder ein besseres Angebot finden möchten? Kein Problem, in diesem Fall müssen Verbraucher bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Ansonsten läuft der Vertrag automatisch ein Jahr weiter. Längere Laufzeiten sind nur mit Einverständnis des Kunden möglich. Eine Autoversicherung läuft in der Regel zum 1. Januar ab und kann einen Monat vorher, spätestens aber bis zum 30. November, gekündigt werden.

Wer einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen hat, kann diesen zum Ablauf des dritten Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres, unter Berücksichtigung der drei Monate vor Vertragsablauf, kündigen. Dieselben Fristen gelten laut dem neuenVersicherungsvertragsgesetz auch für neue und bestehende 5-Jahresverträge.

Kündigung nach Schaden

Nach einem Schadensfall können beiden Seiten, sowohl Kunde als auch Versicherungsunternehmen, fristlos innerhalb eines Monats beziehungsweise zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, nachdem der Versicherer den Schaden reguliert hat. Während diese Kündigung in der Theorie möglich ist, sollten sich Betroffene diesen Schritt gleich zweimal überlegen, denn er ist ausgesprochen riskant.

Angesichts steigender Kosten und sinkender Einnahmen im Bereich der Wohngebäudeversicherung sind viele Unternehmen dazu gezwungen, die Tarife anzuheben oder Selbstbeiteilungen einzuführen. Wer voreilig kündigt, riskiert, keine Zusage einer neuen Gesellschaft zu erhalten. Besonders problematisch ist es, wenn man mehr als einen Schaden erlitten hat. Unter Umständen ist es somit ratsam, bei der aktuellen Versicherung zu bleiben beziehungsweise erst dann zu kündigen, wenn man eine Zusage erhalten hat.

Kündigung nach Prämienerhöhung

Erhöht das Versicherungsunternehmen die Beiträge, ohne dass sich gleichzeitig der Versicherungsumfang erhöht, können Verträge laut § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung mit sofortiger Wirkung innerhalb eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist auch dann möglich, wenn der Versicherungsschutz vermindert wird, ohne die Prämie entsprechend anzupassen.

Kündigung nach Besitzwechsel

Käufer und Verkäufer einer Immobilie müssen beachten, dass der jeweilige Erwerber ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzt. Dieses kann er beginnend mit der Grundbuchumschreibung und spätestens einen Monat danach geltend machen. Niemand ist an die Versicherung des Vorbesitzers gebunden. Grundsätzlich ist es auch nicht empfehlenswert, diese zu übernehmen. Die Police des Vorbesitzers könnte veraltet sein und den den eigenen Bedürfnissen gar nicht gerecht werden. Jeder Hausbesitzer muss einen eigenen Tarif wählen, der zu ihm passt.

Ähnlich wie nach einem Schaden erfolgt die Kündigung fristlos. Der Vorbesitzer erhält nach der Kündigung die überschüssig gezahlte Prämie anteilig zurück.

Wie ein Versicherungs-Vergleich Durchblick im Angebotsdickicht verschafft

Mit dem Einbruch des Zeitalters World Wide Web wurde den Menschen ein mächtiges Werkzeug übergeben, welches unser Leben in vielerlei Hinsicht verändert hat. Für den typischen Verbraucher bedeutet das in erster Linie positive Veränderungen. Denn so ziemlich jedes Produkt und jede Dienstleistung lässt sich mithilfe von wenigen Klicks mit Konkurrenzprodukten und -dienstleistungen vergleichen. Der Verbraucher kann somit immer das für ihn beste Angebot wählen.

Genau dasselbe gilt für Wohngebäudeversicherungen: Mit unserem Versicherungs-Vergleich haben Verbraucher die Möglichkeit, zahlreiche Angebote direkt gegenüberzustellen. Warum ist das so wichtig? Weil der heute Versicherungsmarkt viele Leistungen anbietet, die auf den ersten Blick sehr ähnlich sind und sich scheinbar nur im Preis unterscheiden. Doch wie es so schön heißt: Der Teufel steckt im Detail.

Der Preis ist beim Versicherungs-Vergleich ein kleines Problem. Denn häufig schneiden Anbieter mit günstigeren Angeboten besser ab als ihre Konkurrenten. Dabei ist der Preis an sich kein Indiz auf die Leistung oder die Qualität des Angebots. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Interessierte mehrere interessante Angebote auswählen und deren Leistungsumfang gegenüberstellen. In unserem Versicherungs-Vergleich werden die Angebote zwar nach Preis geordnet, die Offerten werden aber auch nach Leistungsumfang mit bis zu fünf Sternen bewertet. Besonders gute Angebote werden über die Kennzeichnung „Tipp Preis-Leistung“ hervorgehoben.
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