Neben- und Unterhaltungskosten: Das kommt auf Sie zu

Neben- und Unterhaltungskosten: Das kommt auf Sie zu

Viele Menschen sind der Ansicht, dass mit dem Hausbau bzw. -kauf der Traum vom Eigenheim verwirklicht ist. Nur wenige bedenken, dass die Immobilie erst einmal abbezahlt werden muss und in Zukunft hohe Nebenkosten auf sie zukommen werden. Dazu gehören die Gebühren für den Kaufvertrag beim Notar, die Grunderwerbssteuer sowie die Eintragung ins Grundbuch. All das sind Kosten, die gesetzlich vorgeschrieben und somit unumgänglich sind.

1. Als Eigentümer einer Immobilie kann sich nur derjenige bezeichnen, der im Grundbuch auch als solcher genannt wird. Diese Eintragung wird vom Notar veranlasst, das Grundbuchamt lässt sie sich ebenfalls vergüten. Kompliziert und teuer wird es, wenn ein Grundstück geteilt werden muss: In diesem Fall stellen Baubehörde und Vermessungsamt ihren Aufwand in Rechnung. Anschließend muss ein Notar die Ergebnisse beurkunden und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen. Für all diese Schritte kommen weitere Gebühren hinzu.

2. Nachdem der Kaufvertrag beim Notar protokolliert wurde, erhält der Hauskäufer Post vom Finanzamt und wird gebeten, die Grunderwerbssteuer zu zahlen. Die Zahlung muss umgehend erfolgen, denn erst dann kann das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Diese wird vom Grundbuchamt benötigt, damit der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann. Die bis hier genannten Gebühren und Kosten fallen an, bevor der Käufer sein Haus errichten geschweige denn darin wohnen kann.

Tipp: Unerwartete Verzögerungen beim Bau fallen relativ teuer aus. Wird der Bauträger insolvent und verzögert so den Bau des Hauses, muss der Bauherr in der wahrscheinlich bereits gekündigten Mietwohnung bleiben. Das kostet zum einen Geld, zum anderen kann das von der Bank gewährte Darlehen nicht fristgerecht abrufen. Dafür berechnet die Bank Bereitstellungsgebühren.

3. Jeder Bauantrag inklusive Baugenehmigung sowie Bauanzeigen kostet ebenfalls Geld. In Deutschland kann niemand ohne diese offiziellen Genehmigungen bauen. In vielen Bundesländern werden selbst Modernisierungen oder Umbaumaßnahmen ohne Genehmigungen nicht möglich.

4. Wer sein Grundstück oder Haus über einen Makler kauft, der muss die Maklercourtage in seine Gesamtkostenrechnung mit einkalkulieren. Wie auch die Notariatsgebühr wird die Maklerprovision bereits nach der Protokollierung des Kaufvertrags fällig.

5. Bauherren und Hauskäufer sind zur Verwirklichung ihres Traumhauses auf Baudarlehen und Bausparverträge von Kreditinstituten angewiesen. Hier reicht es in der Regel nicht aus, sich lediglich im Internet zu informieren. Somit entstehen Beratungs- und Bereitstellungsgebühren für Hypotheken.

Achtung: Kreditinstitute lassen sich eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Damit haben sie Zugriff auf die Immobilie und können diese versteigern, falls der Eigentümer in Zukunft zahlungsunfähig wird.

Die Eintragung (und Löschung) der Grundschuld wird vom Notar veranlasst, was wiederum Gebühren mit sich zieht.

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6. Wurde das Finanzielle geklärt und die Familie wohnt endlich in ihrem Traumhaus, muss sie nicht nur Zinsen und die Tilgung zahlen, sondern auch Rücklagen bilden, um für eventuelle Notfälle gerüstet zu sein. Hinzu kommen verschiedene Nebenkosten, wie etwa die Grundsteuer, die nicht mit der Grunderwerbssteuer zu verwechseln ist. Die Grundsteuer ist nämlich eine kommunale Abgabe, die Gemeinden oder Städte von Hauseigentümern erheben. Mit dieser ziehen Städte und Gemeinden häufig auch Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen sowie Wasser- und Abwassergeld. Der Müll wird ebenfalls über die Kommunen abgerechnet. Laut Gesetz muss auch der Schornsteinfeger zweimal die Häuser putzen, was er natürlich in Rechnung stellt.

Artikelbild: © PhotographyByMK / Shutterstock


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