5 Dinge, die in fast jeder Mietwohnung verboten sind
Wenn Sie schon einmal eine Wohnung gemietet haben, dann wissen Sie, dass damit bestimmte Regeln und Vorschriften verbunden sind. Mietverträge enthalten oft Klauseln, die bestimmte Aktivitäten in der Wohnung oder auf dem Grundstück verbieten. Auch wenn diese Einschränkungen manchmal lästig erscheinen mögen, werden sie in der Regel aus Sicherheitsgründen und/oder zum Schutz der Rechte anderer Mieter eingeführt.
In diesem Beitrag gehen wir auf fünf der häufigsten Dinge ein, die in fast allen Mietverträgen verboten sind – von der Lärmbelästigung im Haus über die Haltung von Haustieren bis hin zur unerlaubten Untervermietung Ihrer Wohnung. Wenn Sie wissen, was Sie bei der Anmietung einer Wohnung nicht tun dürfen, können Sie mögliche Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter vermeiden und einen reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses gewährleisten!
Ruhezeiten, Lärm & Nachtruhe
Um eine friedliche Atmosphäre aufrechtzuerhalten, legen Vermieter in der Hausordnung meist Ruhezeiten fest, an die sich jeder halten sollte. In der Regel sind dies die Abendstunden zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens. In dieser Zeit sollten Mieter ihre Stimme auf ein leises Flüstern reduzieren oder auf laute Geräusche ganz verzichten. Weiterhin ist in vielen Häusern auch in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr eine Ruhezeit zu halten. Während dieser Zeiten sollte beispielsweise auf laute Musik, handwerkliche Tätigkeiten oder das Spielen von Musikinstrumenten verzichtet werden.
Veränderungen in der Mietwohnung
Wenn Sie eine Wohnung mieten, ist es wichtig, die Bestimmungen des Vermieters zu kennen, die vorschreiben, welche Änderungen vorgenommen werden dürfen und welche nicht. Im Allgemeinen sind dauerhafte oder größere bauliche Veränderungen nicht erlaubt, wie beispielsweise Türerweiterungen oder das Einziehen bzw. Entfernen einer Wand. Das Anbringen von Fußleisten zählt beispielsweise als geringfügige bauliche Maßnahme und darf vorgenommen werden, da dies problemlos wieder rückgängig gemacht werden kann.
Geht es wiederum beispielsweise um das Anbringen von Jalousien oder Plissees an Fenstern, ist hier auch darauf zu achten, dass hierbei nicht der Fensterrahmen verbohrt wird – dies könnte ebenfalls zu Schadenersatzforderungen des Vermieters führen, da dies ein bleibender Schaden ist, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Hier sollten Mieter auf andere Lösungen zurückgreifen, zum Beispiel Plissees zum Klemmen, wie man sie beispielsweise unter https://www.vendeco.com/de-de/plissee/plissee-zum-klemmen finden kann. Diese Art Plissees können ohne Werkzeug und ohne Bohren befestigt werden und lassen sich somit rückstandslos wieder entfernen.
Außerdem ist in den Mietverträgen in der Regel festgelegt, dass die Mieter dafür verantwortlich sind, die Wohnung bei ihrem Auszug wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Wenn also vor dem Einzug Änderungen vorgenommen wurden, müssen diese beim Auszug möglicherweise rückgängig gemacht oder ersetzt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was bei der Anmietung einer Wohnung erlaubt ist, sollten Sie immer mit Ihrem Vermieter sprechen, bevor Sie Änderungen vornehmen, damit Sie am Ende Ihres Mietvertrags nicht auf unerwarteten Kosten oder Strafen sitzen bleiben.
Untervermietung der Mieteinheit
Wenn es um die Untervermietung einer Mietwohnung in Deutschland geht, ist die Antwort etwas kompliziert. Im Allgemeinen verbieten die meisten Mietverträge ausdrücklich die Untervermietung ohne die Zustimmung des Vermieters. Da der Vermieter jede Untervermietung absegnen muss, ist es wichtig, daran zu denken, dass der Vermieter die vollständige Kontrolle hat und jeden Antrag auf Untervermietung ablehnen kann. In bestimmten Fällen, in denen es notwendig oder für beide Seiten vorteilhaft ist, z.B. wenn eine Vereinbarung bereits von der Gebäudeverwaltung genehmigt wurde oder wenn eine vertragliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter besteht, kann eine Untervermietung jedoch mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers möglich sein, wenn dieser zustimmt.
Verstößt ein Mieter jedoch gegen die vereinbarten Regelungen mit dem Vermieter, kann dies sogar zur Räumung führen.
Haustiere & Co.
In Deutschland gibt es einige Tiere, deren Haltung als Haustiere eingeschränkt oder gänzlich verboten ist. Wilde Tiere wie Löwen, Elefanten und Affen sind natürlich tabu. Auch gefährliche Schlangen und andere Reptilien wie Krokodile und bestimmte Eidechsen dürfen nicht gehalten werden, ebenso wenig wie giftige Tiere. Haustiere wie Igel, Frettchen, Hamster und andere Nagetiere sowie bestimmte Vögel wie Papageien und viele andere müssen ebenfalls gemäß den deutschen Gesetzen und Vorschriften für die Haustierhaltung legal erworben werden.
Frettchen dürfen beispielsweise vom Vermieter sogar verboten werden, da sie einen sehr intensiven Eigengeruch haben, durch den sich andere Mieter belästigt fühlen könnten. Auch bei den sogenannten Kampf- oder Listenhunden gelten bestimmte Einschränkungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Letzten Endes gelten für viele Tiere in diesem Land weitreichende Beschränkungen, aber all dies dient dem Schutz der Bürger und der Schaffung eines angemessenen Lebensraums für alle beteiligten Kreaturen.
Nutzung von Hausflur & Treppenhaus
Die Anmietung einer Wohnung bringt oft die Herausforderung mit sich, den begrenzten Platz optimal zu nutzen. Ein Bereich, den Mieter oft verwenden, ist das Treppenhaus bzw. der Flur vor der Türe. Oft werden hier Schuhe, Kommoden, Pflanzen o.ä. aufgestellt. In der Regel ist das verboten und muss von den anderen Mietern oder vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Hausflur sowie Treppenhaus müssen ungehindert genutzt werden können, auch eine Reinigung muss ungehindert möglich sein. Auf Treppenstufen dürfen keine Dinge deponiert oder abgestellt werden, da dies eine Unfallgefahr für die Bewohner darstellen kann.
Ein kurzfristiges Abstellen, beispielsweise von Schuhen oder einer Mülltüte, die zeitnah entsorgt wird, ist hingegen nicht verboten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anmietung einer Wohnung in Deutschland ein komplexer Prozess sein kann, bei dem viele Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Vom Verständnis des ursprünglichen Zustands der Mieteinheit bis hin zur Beachtung von Einschränkungen bei der Haltung von Haustieren und der verantwortungsvollen Nutzung von Treppenhäusern ist es wichtig, immer mit Ihrem Vermieter Rücksprache zu halten, bevor Sie irgendwelche Änderungen oder Entscheidungen treffen.