Der Zweitwohnsitz: Das müssen Sie unbedingt beachten
Wenn jemand eine Zweitwohnung bezieht, die nicht der Hauptwohnsitz ist, muss er diese als Zweitwohnsitz anmelden. Eine Zweitwohnung bezeichnet man laut § 21 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes auch als Nebenwohnung. Der Nebenwohnsitz ist also jeder weitere Wohnsitz eines Einwohners innerhalb des Inlands.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Zweitwohnsitz neben der Hauptwohnung um eine Ferienwohnung, eine Studenten-WG in der Nähe der Universität oder eine weitere Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle handelt. Die Gründe für einen Zweitwohnsitz sind vielfältig.
Wobei eine Nebenwohnung immer auch mit einem gewissen Kostenfaktor verbunden ist. Doch was ist ein Zweitwohnsitz genau? Wieso benötigt man eine Nebenwohnung und muss man eine Zweitwohnung anmelden?
Was ist ein Zweitwohnsitz?
In der Hauptwohnung lebt man überwiegend, es ist also eine vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners. Hat eine Person also mehrere Wohnungen im Inland, so muss laut Bundesmeldegesetz eine dieser Wohnungen als Hauptwohnsitz bestimmt werden. Laut Mietrecht ist der Hauptwohnsitz dort, wo sich die Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Die meisten Menschen besitzen nur einen Wohnsitz, wo nach Steuerrecht der Lebensmittelpunkt, also der Mittelpunkt der Lebensinteressen, liegt. Es gibt jedoch auch Menschen, die neben ihrem Hauptwohnsitz noch einen Zweitwohnsitz haben.
Ob der Zweitwohnsitz gekauft oder gemietet wird, spielt in diesem Fall keine Rolle. Ein Zweitwohnsitz kann viele Gründe haben. Ob ein kürzerer Weg zur Arbeit, ein Rückzugsort oder neue Perspektiven einen Zweitwohnsitz zu haben ist komplizierter, als man vielleicht denkt. Schließlich kann neben der doppelten Miete auch eine Zweitwohnungssteuer auf die Person zukommen. Als Zweitwohnung gilt eine Wohnung, die nicht der Erstwohnsitz ist. Dementsprechend kann man gleichzeitig auch mehrere Zweitwohnungen haben. Für die Definition einer Zweitwohnung ist deshalb auch die Definition von Wohnraum relevant.
Hat ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, spielt es keine Rolle, wie viel Zeit er in dieser Wohnung verbringt. Wichtig ist lediglich, dass der Lebensmittelpunkt der Hauptwohnort ist.
Wie wird ein Zweitwohnsitz definiert?
Die Definition eines Zweitwohnsitzes ist etwas komplexer, denn als Wohnsitz gilt ein Haus oder eine Wohnung nur, wenn diese für Wohnzwecke genutzt wird. Räume, in denen sich ein Büro befindet oder gewerbliche Immobilien können aus diesem Grund niemals ein Zweitwohnsitz sein. Als Wohnraum gilt laut Bauordnung nur ein geschlossener Raum, der zum Schlafen und zum Wohnen genutzt werden kann. Außerdem verfügt ein Wohnraum über eine Küche, eine Badewanne oder eine Dusche und eine Toilette. Jede Gemeinde entscheidet für sich, was genau eine Wohnung darstellt.
So kann es schon mal vorkommen, dass sogar eine Gartenlaube als Zweitwohnsitz gewertet wurde. Wichtig zu wissen ist, dass eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus immer als Zweitwohnsitz gilt.
Wann ist ein Zweitwohnsitz sinnvoll?
Da ein Zweitwohnsitz nicht unbedingt ein Ferienhaus sein muss, sondern auch oft für ein Studium oder die Arbeit nötig ist, ergibt es manchmal einfach Sinn, dass sich die Lebensinteressen auf mehrere Standorte verteilen. Leben die Studenten noch bei ihren Eltern, haben sie am Ausbildungsort oft eine Zweitwohnung. Ebenso ist es aber möglich, dass das Elternhaus auch der Zweitwohnsitz sein kann. Fakt ist, dass die Möglichkeit besteht, an mehreren Orten offiziell zu wohnen. Da die Kosten für ein KFZ in den jeweiligen Gemeinden und Städten unterschiedlich sind, kann es sehr sinnvoll sein, einen Zweitwohnsitz zu haben.
Eine einfache Ummeldung genügt, um als Autofahrer ein wenig Geld zu sparen. Steuerlich entsteht ebenfalls ein Vorteil, wenn die Person aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz nutzt. Schließlich können Arbeitnehmer bei doppelter Haushaltsführung bis zu 1.000 Euro Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes
In Deutschland muss man seinen Zweitwohnsitz sofort melden. Es besteht also eine Meldepflicht, sodass eine Anmeldung sowohl für den Hauptwohnsitz als auch für den Zweitwohnsitz nötig ist. Für eine Anmeldung eines Wohnsitzes hat man laut § 21 Bundesmeldegesetz zwei Wochen Zeit. Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes kann ganz einfach beim Einwohnermeldeamt erledigt werden. Doch auch die zuständige Gemeinde kümmert sich um die Anmeldung des Zweitwohnsitzes.
Obwohl eine persönliche Anmeldung nach wie vor üblich ist, bieten einige Kommunen bereits die Möglichkeit, das Anmeldeformular online auszufüllen oder per Post zu versenden. Wer seinen Zweitwohnsitz nicht innerhalb von zwei Wochen angemeldet hat, riskiert ein Bußgeld. Als Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses ist man sogar verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung für die Meldebehörde über den Einzug und Auszug der Mieter. Diese Bescheinigung dient also als Beleg dafür, dass man an einem Ort wohnhaft ist.
Wenn sich der Zweitwohnsitz im Ausland befindet, muss man diesen nicht in Deutschland anmelden. Dafür muss man die Anmelderegelungen des Landes prüfen. Mitunter kann es sein, dass man diesen bei der ausländischen Behörde anmelden muss.
Wer im Ausland einen Erstwohnsitz und in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat, muss den Wohnsitz anmelden, wenn es der einzige Wohnsitz in Deutschland ist. Ist es der einzige Wohnsitz in Deutschland, gilt er nämlich als Erstwohnsitz.
Was wird für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes benötigt?
Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro bzw. Bürgeramt. Bei Fristüberschreitung von zwei Wochen droht eine Strafe. Um sich anzumelden, benötigt man ein Meldeformular. Dieses kann man entweder online oder vor Ort ausfüllen. Bei der Anmeldung benötigt man außerdem ein gültiges Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Zudem muss man gegebenenfalls eine Heiratsurkunde, eine Geburtsurkunde der Kinder oder ein Scheidungsurteil mitbringen. Falls es sich um eine Mietwohnung handelt, muss man auch eine Vermieterbescheinigung und alle wichtigen Daten zum Wohnungsmietvertrag mitbringen. Die Zweitwohnung anzumelden, kostet in der Regel nur ein paar Euro. Allerdings können sich die Gebühren je nach Gemeinde ein wenig unterscheiden. Grundsätzlich muss man jedoch für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes zehn Euro bezahlen.
Kosten eines Zweitwohnsitzes – laufende Kosten und Steuer
Entscheidet man sich für einen Zweitwohnsitz, kann das ganz schön ins Geld gehen. Schließlich muss man eine weitere Wohnstätte unterhalten. Zusätzlich zu der Hauptwohnung fällen nämlich weitere Betriebskosten wie die Miete und Nebenkosten an. Der Rundfunkbeitrag muss nicht doppelt gezahlt werden. Dafür muss lediglich eine Befreiung über ein Online-Formular ausgefüllt werden. Um die Zweitwohnung von der GEZ zu befreien, muss man außerdem nachweisen, dass man für den Erstwohnsitz bereits zahlt und dass die Zweitwohnung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Außerdem erheben viele Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer. Ob man eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen muss, hängt davon ab, wo man seinen Wohnsitz hat. Außerdem variiert auch die Höhe der Steuer. Je nach Gemeinde oder Stadt liegt die Zweitwohnsitzsteuer zwischen 5 Prozent und 16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Wenn man Steuern sparen möchte, ist es also ratsam, in eine Gemeinde zu ziehen, in der keine Zweitwohnsitzsteuer anfällt.
Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen. Eventuell befreit von der Zweitwohnungssteuer sind Studenten, Berufspendler oder Geringverdiener. Jedoch kann die Zweitwohnsitzsteuer steuerlich abgesetzt werden. Dafür muss das Finanzamt die zusätzliche Wohnung anerkennen, denn bei der Einstufung einer Wohnung als Zweitwohnsitz kommt es vor allem auf die Ausstattung an. Auch die Größe beider Wohnungen, die sozialen Kontakte sowie die Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte spielen bei der Beurteilung eine große Rolle.
Wird die Wohnung als Nebenwohnsitz anerkannt, kann sie steuerlich abgesetzt werden, wenn die Arbeitnehmer ihren Lebensmittelpunkt an ihrem Erstwohnsitz haben und die Miete mehr als zehn Prozent der laufenden Haushaltskosten für die Hauptwohnung beträgt. Arbeitnehmer können die Kosten für die Zweitwohnung hingegen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer die Zweitwohnsitzsteuer nicht zahlt, begeht Steuerhinterziehung. Zwar muss die geschuldete Steuer nicht nachgezahlt werden, jedoch drohen eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro oder fünf Jahre Freiheitsentzug. Natürlich besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt selbst anzuzeigen. In diesem Fall entfällt die Strafe möglicherweise und die Steuer muss nachgezahlt werden.
Ausnahmen der Zweitwohnsitzsteuer
Doch nicht alle Menschen, die eine zweite Wohnung haben, müssen die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Folgende Personengruppen sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit:
- Eingetragene Lebenspartner und Ehepartner, die berufsbedingt eine Zweitwohnung unterhalten und deren Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet
- Wohnungen in Alten- und Pflegeheimen sind von der Zweitwohnsitzsteuer ausgenommen
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu Erziehungszwecken oder zu therapeutischen Zwecken zur Verfügung gestellt werden
- Unterkünfte von Straftätern, die in einer Justizvollzugsanstalt leben
- Von der Zweitwohnsitzsteuer sind ebenfalls Personen, die unter 16 Jahre alt sind, befreit
- Unterkünfte von Soldaten oder Polizeivollzugsbeamten, die zu gemeinschaftlichen Zwecken dienen
- Geringverdiener in Bayern mit einem Einkommen von unter 25.000 Euro im Jahr
Die Vorteile eines Zweitwohnsitzes
Die Vorteile eines Zweitwohnsitzes sind äußerst vielfältig. Je nachdem, ob der Arbeitsort in einer anderen Gemeinde liegt oder man sich ein Leben in einem anderen Land aufbauen möchte. Die Gründe für eine Zweitwohnung können sehr unterschiedlich sein. Dabei ist zu beachten, dass je nachdem, wo man sich anmeldet, die Zweitwohnsitzsteuer unterschiedlich hoch sein kann. Wenn man sich also in einer Gemeinde anmeldet, in der keine Steuern für eine Zweitwohnung fällig ist, kann man sogar noch Steuern sparen.
Pendelt man aus beruflichen Gründen zwischen zwei Orten, macht es sehr viel Sinn, sich für eine Zweitwohnung zu entscheiden. Vor allem für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten für die Miete steuerlich abzusetzen.
Zusammenfassung
Im Bundesmeldegesetz wird der Hauptwohnsitz als vorwiegend genutzte Wohnung definiert. Als Zweitwohnsitz bezeichnet man also die Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. In jedem Bundesland gilt eine andere Bauordnung, weshalb der Begriff Wohnung individuell getroffen werden muss. Ein Zweitwohnsitz ist vor allem sinnvoll, wenn man aus beruflichen Gründen pendeln muss. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass für jeden Zweitwohnsitz eine Meldepflicht besteht.