Wie sich Mieter vor negativen Ereignissen schützen können

Wie sich Mieter vor negativen Ereignissen schützen können

Wenn es um das Thema Versicherung geht, sind viele Verbraucher der Ansicht, dass die meisten von ihnen reine Geldverschwendung sind. In der Praxis sieht es anders aus: Kleine Fehler oder dumme Zufälle können schnell dazu führen, dass ein Verbraucher oder eine Familie plötzlich in den finanziellen Ruin gelangt. Selbes geht für Vermieter, die eigentlich auf der sicheren Seite sein sollten. Doch auch für sie gibt es ernst zu nehmende Gefahren, die ihr Vermögen gefährden können.

Mieter und Vermieter haben nicht immer das beste Verhältnis. Wir wir in einem unserer Artikel berichtet haben, können Mietnomaden zu einem finanziellen Horror für Vermieter werden. Auf der anderen Seite gibt es auch Fälle, wo die Mieter das Opfer sind. Streit wird in diesen Fällen nicht nur lästig und meist erfolglos, sondern auch teuer, wenn sie vor Gericht enden. Aus diesem Grund ist es wichtig, auch als Mieter rechtsschutzversichert zu sein.

Finanzielle Sicherheit für das Recht des Mieters

Schimmel an den Wänden, eine kaputte Heizung und eine weitere Mieterhöhung: Es gibt viele Dinge, die zum Streit zwischen Mieter und Vermieter trotz detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll führen können. Wenn der Streit nicht zwischen beiden Partien friedlich geklärt werden kann, geht er vor Gericht. Wer in diesem Fall nicht ausreichend versichert ist, hat das (teure) Nachsehen.

Die klassischen Rechtsschutzversicherungen enthalten bereits den Mietrechtsschutz als Baustein. Diese Paketlösung ist in der Regel für etwas mehr als 200 Euro im Jahr erhältlich. Günstiger ist der Mietrechtsschutz als Einzelpolice. Dann fällt der Jahresbeitrag mit 50 bis 100 Euro wesentlich günstiger aus.

Eine solche Versicherung trägt in erster Linie die Anwaltskosten, die im Streitfall für die juristische Beratung anfallen. Später werden die Gerichtskosten der Rechnung addiert. Verliert der Versicherte das Verfahren, übernimmt die Police die Anwaltskosten der Gegner. Wichtig ist, dass der Streitauslöser ein Versicherungsfall – also ein tatsächlicher Rechtsverstoß – ist. In diese Fälle gehören unter anderem ungerechtfertigte Mieterhöhungen und Kündigungen sowie ein Wasserrohrbruch, der die Wohnung in einen nicht mehr vertragsmäßigen Zustand versetzt. Sobald es zum Streit kommt, sind Betroffene verpflichtet, umgehend ihre Versicherung einzuschalten.

Wer die Versicherung abschließen kann

Das deutsche Mietrecht ist äußerst ausführlich geregelt. Das gesamte Regelwerk ist in den Paragrafen § 535-580 BGB zu finden. Trotz dieser sehr ausführlichen Regeln, oder gerade deswegen, kommt es in der Bundesrepublik immer häufiger zu Streitigkeiten. Versichern kann sich jeder Mieter, aber auch Vermieter, Verpächter sowie Eigentümer, Pächter und Nutzungsberechtigte. Unter den Mietrechtsschutz fallen alle Gebäude, Wohnungen und Grundstücke, die in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Stellplätze, Parkplätze und Garagen sind nur dann versichert, wenn sie ein Teil der Wohneinheit sind.

Worauf man beim Abschluss der Mieterrechtsschutz-Versicherung achten muss

Mieter, die mit ihrem Vermieter, den Nachbarn oder anderen Personen streiten, sollten wissen, dass Versicherer eine dreimonatige Wartezeit besitzen. Wer die Police während eines schwelenden Streits abschließt, ist nicht versichert. Wer Schutz möchte, muss den Mieterrechtsschutz vorher abschließen, am besten vor dem Einzug in die Mietwohnung. Beim Abschluss der Versicherung ist es ratsam, einen Vergleichsrechner zu nutzen und die zahlreichen Angebote zu vergleichen. Verbraucher sollten dabei einen genauen Blick auf den Leistungsumfang und die Konditionen werfen. Die Angebote der Versicherungsunternehmen sehen auf dem ersten Blick alle ähnlich aus – der Teufel steckt aber im Detail.

Tipp für Freiberufler: Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, sollten beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass diese zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Versicherten unterscheidet. Freelancer müssen sich dementsprechend auch als Selbstständige versichern. Tun sie dies nicht, sind private Rechtsstreitigkeiten nicht versichert.

Artikelbild: © Pressmaster / Shutterstock


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