Typische Fallen für Häuslebauer

Typische Fallen für Häuslebauer

Schlüsselfertige Häuser werden seit Jahren immer beliebter, sie haben aber auch ihre Tücken. Pfusch im Vertrag und beim Bau können für den zukünftigen Besitzer hohe Summen kosten. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welche Fallen es beim Neubau gibt und wie Sie diese vermeiden können.

Die Zeiten haben sich geändert: Das eigene Haus wird heutzutage nur noch selten von einem Architekten geplant und von den vertrauten Handwerkern gebaut. Menschen, die schwer beschäftigt sind und es eilig haben, also ein Großteil der Bevölkerung, entscheidet sich immer häufiger für schlüsselfertige Häuser. Unternehmen, die solche Häuser anbieten, sind oftmals regionale Firmen, die große Baufelder kaufen und diese in viele kleine Grundstücke parzellieren. Anschließend werden darauf frei stehende Eigenheime errichtet. Der Käufer muss sich, theoretisch zumindest, um nichts kümmern. Zum vereinbarten Termin kann er mit seinem Umzugswagen zum neuen Domizil fahren und die Möbel an die richtige Stelle rücken.

Nicht immer so reibungslos wie in der Werbung

So reibungslos wie die Unternehmen ihr Angebot bewerben verläuft der Hauskauf nur selten. Rechtsanwälte und Bauherrenberater müssen sich seit Jahren mit zahlreichen Problemfällen beschäftigen. Ein wasserdichter Vertrag, in dem die Pflichten und Rechte beider Seiten festgehalten werden, sind somit das A und O beim Hauskauf. Ein sogenannter Bauträger-Vertrag wird von einem Notar beurkundet und besagt zwei Dinge:

  1. Der Kunde kauft ein Grundstück
  2. Auf diesem Grundstück wird das gewünschte Haus errichtet

Der Komplettanbieter trägt ein gewisses Risiko: Sollte während der Erdarbeiten festgestellt werden, dass der Untergrund nicht tragfähig genug ist, muss das Unternehmen die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen tragen.

Fachmann steht zur Seite

Bevor der Käufer den Vertrag unterzeichnen muss, erhält er genügend Bedenkzeit: Der fertige Vertrag muss dem Käufer spätestens 14 Tage vor dem Notartermin zugestellt werden. Diese sollte er nutzen, um einen Fachmann zu Rate zu ziehen der alle Klauseln prüft. Im Detail stecken oftmals die größten Fallstricke.

Hinweis: Der Käufer sollte keine direkten Zahlungen auf das Geschäftskonto des Bauunternehmens leisten. Geht dieser pleite, dann ist das Geld verloren. Stattdessen bietet es sich an, das Geld auf das Konto der Bank zu überweisen.

Im Vertrag sollte das Recht auf Schadenersatz nicht fehlen. Oftmals treten Mängel oder Pfusch am Bau erst nach dem Einzug des Hausbesitzers auf.

Fallen für Häuslebauer im Überblick

  • Abwasser: Wer denkt, dass Bauunternehmen automatisch die Abwasserrohre des Neubaus an das öffentliche Netz anschließen, der wird bald böse Überraschungen erleben. Zahlreiche Verträge beinhalten lediglich, dass die Rohre wenige Meter außerhalb der Hauswände verlegt werden. Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz muss durch den Bauherrn erfolgen.
  • Aushub: Wenn die Bagger anrollen, schlägt das Herz jedes Mannes höher. Doch was geschieht eigentlich mit dem Erdaushub? Kaum ein Bauvertrag gibt eine Antwort auf diese Frage. Die Kosten bleiben oftmals auf dem Bauherrn liegen.
  • Bauleiter: Bauherren erhalten laut Vertrag einen Bauleiter zugestellt. Dieser ist oftmals nicht ganz unparteiisch, schließlich steht er in den Diensten des Bauunternehmens. Kluge Häuslebauer holen sich Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
  • Baustelle betreten: Käufer eines schlüsselfertigen Hauses sind bis zu dessen Fertigstellung lediglich Erwerber und haben keinen Zutritt auf das Grundstück. Um Besichtigungen möglich zu machen, sollte im Vertrag geregelt werden, dass die Baustelle mit einem Sachverständigen betreten werden darf.
  • Circa-Angaben: Nicht alle Maße können bis zum Abschluss des Vertrages haargenau berechnet werden. Bauherren sollten allerdings keine Ungenauigkeiten bei dem Fertigungstermin oder gar der Wohnflächenberechnung akzeptieren.
  • Eigenleistungen: Wer beim Bau selbst Hand anlegt, weil er überzeugt ist, dass so gespart werden kann, ist in der Regel kein Fachmann. In diesem Fall sollten Haftungsfragen für eventuelle Zeitverzögerungen oder Schäden geklärt werden.
  • Energieeinsparverordnung: Bei sanierenden Altbauten und allen Neubauten muss die neue Energieeinsparverordnung berücksichtigt werden. Leider werden nur die wenigsten Häuser auf diese abgestimmt. Bausachverständige prüfen und erkennen, ob ein Haus den strengen Vorschriften des Gesetzes befolgt.

Artikelbild: © gwycech / Shutterstock


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