Den eigenen Kredit vorzeitig zurückzahlen: So kommen Sie ohne Extra-Gebühren raus
Ein Kredit kann in vielen Fällen nötig sein, um das eigene Zuhause zu finanzieren oder das nötige Fahrzeug für den Weg zur Arbeit anzuschaffen. Doch es kann vorkommen, dass Kreditnehmer den eigenen Kredit vorzeitig zurückzahlen und Sondertilgungen vornehmen möchten. Wann sich dies lohnt und wie Sie dabei Extra-Gebühren vermeiden können, stellen wir Ihnen in diesem Artikel näher vor.
Wann lohnt es sich, den eigenen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen?
Für eine Ablösung des Kredits vor Ende der Restlaufzeit kann es mehrere Gründe geben. Während meistens das Finanzielle im Vordergrund steht, kann eine Ablösung auch erzwungen sein und der Verkauf einer Immobilie alternativlos sein. Dann muss nach dem Verkauf von Haus oder Wohnung der Kreditvertrag verfrüht zurückgezahlt werden. Gerade wenn die Sondertilgungen freiwillig sind, sollten Sie aber genau überprüfen, ob die vorzeitige Rückzahlung die beste finanzielle Lösung ist.
Mögliche Gründe für die vorzeitige Rückzahlung eines Kredites:
- Zinsen für die Restlaufzeit sparen
- Umschuldung zu niedrigeren Zinsen bei einem anderen Kreditgeber
- Erzwungener Immobilienverkauf aufgrund von Umzug, Scheidung oder anderen Gründen
Genügend Rücklagen für Notfälle vorhanden?
Auch wenn Sie sich die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits leisten können, sollten Sie zuvor Rücklagen für Notfälle aufbauen. So sollte zumindest eine Summe im vierstelligen Bereich in kurzer Zeit verfügbar sein, falls Reparaturen am Auto oder die Anschaffung eines neuen Kühlschranks nötig sind. Gerade bei der vollständigen Ablösung einer Baufinanzierung sollte ein Puffer für nötige Ausbesserungen an der Immobilie vorhanden sein, weshalb nicht das gesamte ungebundene Kapital für die Rückzahlung aufgewendet werden sollte.
Wer vergibt die meisten Privatkredite?
[visualizer id=“32398″ lazy=“no“ class=““]Quelle: Deutsche Bundesbank (Stand: 10. April 2020)
Zinslast mit anderen Investments vergleichen
Bei Wegfall einer Strafzahlung für die verfrühte Ablösung erhalten Sie mit der Rückzahlung des Kredits einen garantierten Gewinn, denn dadurch ersparen Sie sich die Zinsen für den abgelösten Restbetrag. Aufgrund dieser Berechnung kann eine vorzeitige Rückzahlung als Investment angesehen werden, die jedoch mit anderen Anlagemöglichkeiten verglichen werden sollte. Denn angesichts eines Rekordtiefs bei Zinsen für die Baufinanzierung kann es sich lohnen, die niedrigen Zinsen für die Immobilie weiter zu zahlen und das angesparte Geld stattdessen für andere Investments zu nutzen. So wurde für einen Anlagezeitraum von 20 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 9 Prozent am Aktienmarkt errechnet, die deutlich über den aktuellen Bauzinsen liegt.
Viele Investments, zum Beispiel Aktien, bieten keine garantierten Zinsen. Bei sicheren Anlagetypen wie Tagesgeld werden zudem selten die gleichen Renditen wie bei der Abzahlung des Kredits erreicht. Eine vorzeitige Ablösung des Kredits ist daher die sicherste Geldanlagevariante, allerdings muss die Entschädigungszahlung miteinkalkuliert werden.
Fällt eine Entschädigungszahlung an?
Die meisten Kredite lassen sich nicht einfach so vorzeitig zurückzahlen, denn dadurch entgehen den Finanzinstituten zukünftige Zinsen. Stattdessen ist in vielen Fällen im Vertrag eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen, die den Ausfall der Renditen über die restliche Laufzeit abdecken soll. Von dieser Entschädigungszahlung hängt es in vielen Fällen, ob die vorzeitige Ablösung eines Kredites sich lohnt oder ob Sie Ihr Geld lieber woanders investieren sollten.
Unterschiede zwischen Bau- und Ratenkrediten
Wenn Sie einen Ratenkredit abgeschlossen haben, wurden den Kreditgebern mit der Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union seit 2010 strenge Vorgaben zur Entschädigungszahlung gemacht, die nicht mehr als 1 Prozent des verbleibenden Kredits ausmachen darf. Gerade bei den hohen Zinsen der Ratenkredite, die aufgrund der fehlenden Sicherheiten einer Grundschuld entstehen, kann sich eine Umschuldung oder vorzeitige Ablösung des Verbraucherdarlehens schnell lohnen.
Die Entwicklung der Kredite an Privatpersonen von 2004 bis 2019
[visualizer id=“32408″ lazy=“no“ class=““]Quelle: Deutsche Bundesbank (Stand: 10. April 2020)
Anders ist die Lage bei einer Baufinanzierung, die von der EU-Rechtsprechung nicht betroffen ist. Dort gibt es derzeit keine Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung, was ein großes Hindernis für die Umschuldung zu niedrigeren Zinsen darstellen kann.
Die Verbraucherkreditrichtlinie hat keine Auswirkungen auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten abgeschlossen wurden. Bei älteren Krediten kann daher eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Überprüfen Sie dazu Ihre Verträge mit dem Kreditgeber.
Sonderfälle ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
In manchen Fällen können Verbraucher von schlecht formulierten Verträgen profitieren und müssen die eigentlich vereinbarte Entschädigungszahlung nicht leisten. So wurden von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für Immobiliendarlehen, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, die folgenden Gründe aufgelistet:
- Ungenügende Informationen über die Laufzeit des Kreditvertrags
- Keine Aufklärung über das Kündigungsrecht
- Keine transparente Berechnung der Höhe der Entschädigungszahlung
Ein weiterer Punkt, der Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung ersparen kann, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Ist diese mangelhaft, was gerade bei älteren Verträgen immer wieder vorkommt, muss keine Entschädigung an den Kreditgeber gezahlt werden. Überprüfen Sie deshalb genau Ihren Vertrag und ob die Informationen zur Widerrufsbelehrung rechtsgültig sind.
Falls Sie sich nicht sind, können Sie abgeschlossene Kreditverträge von einem Anwalt überprüfen lassen, was sich gerade bei Darlehen mit größeren Beträgen schnell lohnen kann. Zuletzt erhalten Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Kreditvertrag einen festen Zinssatz für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren enthält. Das „ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers“ leitet sich aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ab und ist daher gesetzlich vorgeschrieben.
Sollten Sie bereits eine Strafzahlung geleistet haben, haben Sie die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern, wenn Sie einen der genannten Fälle entdecken. Dazu bleibt Ihnen eine dreijährige Verjährungsfrist nach Leistung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung.
Entschädigungszahlung selbst berechnen
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung können Sie mit den Informationen aus dem Kreditvertrag berechnen und selbst entscheiden, ob sich die vorzeitige Rückzahlung lohnt. Dazu nehmen Sie die verbleibende Restschuld mit Sollzinssatz bis zum Vertragsende und die im Vertrag angegebenen Grundlagen zur Entschädigungszahlung zur Hand, aus der sich die Entschädigung für das Finanzinstitut berechnet.Auch im Internet werden entsprechende Rechner angeboten, die mithilfe Ihrer Angaben die wahrscheinliche Vorfälligkeitsentschädigung ermitteln. Vergleichen Sie am Ende die berechnete Strafzahlung des eigenen Kredits mit den verbleibenden Zinsen des vereinbarten Tilgungsplans oder mit einer Umschuldung bei einem anderen Kreditinstitut. Ist diese Entschädigungszahlung höher als die Ersparnis, die durch eine Umschuldung erlangt werden kann, so ist es natürlich nicht sinnvoll, den Kredit umzuschulden.
Zusammenfassung
In vielen Fällen kann sich die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits lohnen, doch nicht bei allen Verträgen können Verbraucher dadurch Geld sparen. Beachten Sie besonders die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei der Berechnung, ob sich ein Ablösen der Restschuld lohnt. Außerdem sollte der Kreditvertrag auf fehlerhafte Formulierungen überprüft werden, die unter Umständen eine Zahlung der Entschädigungszahlung hinfällig machen.