Ist ein Blitzableiter Pflicht? Wir klären auf!
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 446.000 Blitzeinschläge in Deutschland verzeichnet. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitz direkt im Haus einschlägt, ist vergleichsweise jedoch sehr gering. Ein Blitz tritt aufgrund einer elektrostatischen Aufladung während eines Gewitters auf, wenn sich in den Gewitterwolken starke Ladungsunterschiede aufbauen. In diesen elektrischen Ladungen fließen elektrische Ströme.
Schlägt der Blitz ins Haus ein, kann es durchaus auch zu schwereren Schäden kommen. Ohne Blitzableiter fließt der Strom dann durch Wasser- und Stromleitungen sowie Armierungen zur Erde und die Leitungen können aufplatzen. Da ein Blitz über eine unglaublich hohe Energie verfügt, kann das dazu führen, dass Metall schmilzt oder das Mauerwerk beschädigt wird. Ein Einschlagen eines Blitzes kann weiterhin zu einem Feuer führen, oft bricht auch im Dachstuhl des Hauses ein Brand aus.
In Deutschland gibt es jedoch keine Pflicht für Hausbesitzer für die Installation einer Blitzschutzanlage beispielsweise an Privathäusern oder Einfamilienhäusern. Auch die Bewohner von Mietshäusern unterliegen keiner Blitzableiter-Pflicht. Eine Pflicht betrifft nur öffentliche Gebäude ab einer Höhe von 20 Metern oder besonders exponierte Gebäude, diese müssen auf jeden Fall mit einem Blitzschutz bzw. einer Blitzschutzanlage ausgestattet werden.
Die Bestandteile einer Blitzschutzanlage
Ein Blitzschutz oder eine Blitzschutzanlage besteht aus dem Äußeren sowie dem Inneren Blitzschutz. Der Äußere Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtung, Ableitungsanlage sowie Erdungsanlage (Erdung) und wird umgangssprachlich oft einfach als Blitzableiter bezeichnet. Diese Maßnahmen dienen dem gefahrlosen Auffangen von Blitzströmen und deren Ableitung in die Erde, was Brände verhindern kann.
Der Innere Blitzschutz besteht aus einem Überspannungsschutz, welcher verhindert, dass entstehende Überspannungen auf elektronische Systeme in Gebäude übergehen – der sogenannte Blitzschutz-Potentialausgleich. Durch den Inneren Blitzschutz wird auch die gefährliche Funkenbildung innerhalb der elektronischen Anlagen vermieden.
Im Folgenden erläutern wir die häufigsten Begriffe zum Thema Blitzschutz:
Art des Blitzschutzes | Wirkweise |
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Äußerer Blitzschutz | – Fangeinrichtung dient dem Auffangen von direkten Blitzeinschlägen (Fangleitungen) |
– Ableitungsanlage sorgt für ein sicheres Ableiten des Blitzstromes zum Erdreich | |
– Erdungsanlage verteilt den Blitzstrom in die Erde | |
Innerer Blitzschutz | – vermeidet Schäden an elektrischen Einrichtungen |
– verhindert gefährliche Funkenbildung | |
Erdungsanlage | – Teil des äußeren Blitzschutzes (Fundamenterder) |
– leitet den Blitzstrom sicher in den Erdboden und verteilt diesen dort | |
Überspannungsschutz | – Überspannungsableiter und Unterverteiler schützen elektrische und elektronische Geräte vor zu hoher Spannung |
– Teil der DIN-Blitzschutznorm VDE 0185 | |
– dient dem Potentialausgleich von elektrischen Leitungen | |
Potentialausgleich | – Maßnahme zum Schutz gegen einen elektrischen Schlag |
Der Überspannungsschutz ist für private Neubauten und im kleinen Gewerbebau seit dem 15. Dezember 2018 Pflicht!
Die Blitzschutzklassen
Es gibt unterschiedliche Blitzschutzklassen zur Gefährdungsbeurteilung von Blitzeinschlägen in Gebäuden, welche die zu erwartende Bedrohung und Schäden widerspiegelt.
Blitzschutzklasse | Einsatzbereich |
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I | Rechenzentren, militärische Bereiche, Kernkraftwerke |
II | explosionsgefährdete Bereiche in Industrie und Chemie |
III | Museen, Schulen, Hotels mit mehr als 60 Betten, Krankenhäuser, Kirchen, Photovoltaik mit mehr als 10 kW, Versammlungsstätten für mehr als 100-200 Personen |
IV | Büros und Banken bis zu 2000 m², Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Wohngebäude mit bis zu 20 Wohnungen, Hochhäuser bis zu 22 Meter |
Bestimmte Gebäudearten unterliegen der Blitzableiter-Pflicht
Auch wenn nicht für alle Wohngebäude eine Blitzableiter-Pflicht gilt, gibt es dennoch Gebäude mit einer erhöhten Gefährdung, bei denen eine Blitzschutzanlage Pflicht ist. Nach Bauordnung bzw. Landesbauordnung müssen bestimmte bauliche Anlagen mit einem wirksamen Blitzschutzsystem versehen werden:
- Hochhäuser sowie Häuser mit einer Höhe von mehr als 20 Metern
- exponierte Gebäude (besonders hoch oder freistehend), z.B. Kirchtürme
- hohe Schornsteine oder Türme
- öffentliche Gebäude
- ältere Häuser, beispielsweise Fachwerkhäuser oder Häuser mit Dächern aus Stroh oder Holz
- brand- oder explosionsgefährdete Anlagen
- denkmal- oder kulturgeschützte Anlagen
Eine Blitzschutzanlage ist dazu da, mögliche Schäden bei einem Blitzeinschlag auf ein Minimum zu reduzieren bzw. ganz abzuwenden.
Absicherung in der Versicherungswirtschaft
Direkte Folgen bzw. Schäden eines Blitzschlags, wie z.B. Schäden bei der Einrichtung o.ä., werden in der Regel von der Hausratversicherung gedeckt. Überspannungsschäden sind meist mit über die Hausratversicherung versichert. Hier gilt es, dies mit dem Versicherer abzuklären, ansonsten muss hierfür eine extra Versicherung abgeschlossen werden. Hausbesitzer sollten für solche Fälle die sogenannte Wohngebäudeversicherung abschließen. Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude vor einem Blitzeinschlag sowie Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe durch Blitzeinschläge.
Blitzableiter bzw. Blitzschutzanlagen sollten fachgerecht von einem Fachmann bzw. Fachbetrieb installiert und auch regelmäßig gewartet werden.
Das richtige Verhalten bei Gewitter
Gewitter können gefährlich werden, das ist allgemein bekannt. Es gibt jedoch einige Regeln für das richtige Verhalten bei Gewitter. Werden diese eingehalten, besteht nur ein äußerst geringes Risiko für Unfälle.
- Wer sich im Freien befindet, sollte sich möglichst klein machen und auf den Boden setzen, am besten in eine Mulde o.ä. Die Arme werden eng an den Körper gelegt, die Füße sollten dicht beieinander liegen. Es sollte auf gar keinen Fall Schutz unter Bäumen gesucht werden, hier ist ein Abstand von mindestens 3 Metern empfehlenswert.
- Zweiradfahrer sollten von ihrem Fahrrad oder Motorrad absteigen und mindestens fünf Meter Abstand zu ihrem fahrbaren Untersatz halten. Metall bzw. Metallteile leiten den Strom nämlich besonders gut, das kann somit zu schweren Verbrennungen führen. Dies gilt auch für Spazierstöcke aus Metall oder auch Handys.
- Während eines starken Gewitters sollte vorsichtshalber auf Duschen oder Baden verzichtet werden. Gerade in Altbauten bestehen die Wasserleitungen häufig aus Metall und sind nicht geerdet.
- Wasser weist eine hohe Leitfähigkeit auf, aus diesem Grund sollte man sich bei Gewitter nicht im Wasser aufhalten.
- Schutz vor Gewitter bietet beispielsweise der Aufenthalt in einem Haus oder in einem Auto. Auch in Flugzeugen oder Zügen ist man vor Blitzeinschlägen sicher, da ein Blitz dann über das Metall abgeleitet wird.
- Idealerweise werden elektrische Geräte bei Unwettern von der Steckdose genommen, um so Gewitterschäden zu vermeiden.
Zählen Sie die Sekunden zwischen Blitz und Donner und multiplizieren Sie diese mit der Schallgeschwindigkeit 343,2. Sie erhalten dann die Entfernung des Gewitters in Metern. Möchten Sie die Entfernung in Kilometern wissen, teilen Sie das errechnete Ergebnis einfach durch die Zahl 1000.
Zusammenfassung
Ein Blitzableiter bzw. ein Blitzschutz ist in Deutschland keine Pflicht bei Wohnhäusern, dennoch könnte es lohnenswert sein, über die Nachrüstung eines Blitzschutzsystems nachzudenken. Das Sicherheitsrisiko bei einem Blitzschlag wird minimiert, genauso auch der Ärger und Mehraufwand im Falle von tatsächlichen Blitzschäden.
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