Bäume fällen: das muss unbedingt beachtet werden!
In der Theorie lässt sich ein Baum leicht fällen. Es werden drei Schnitte mit der Motorsäge getätigt und schon liegt der Baum am Boden. Aber Stopp! Selbst in seinem eigenen Garten darf man nicht so einfach Bäume fällen. Gerade beim Thema Bäume kommt es nicht selten zum handfesten Streit zwischen Nachbarn, der oft sogar vor dem Gericht endet.
Grund sind hier die meist total unterschiedlichen Ansichten, was Bäume angeht. Dem einen gefällt die Natur in seinem Garten und der andere fühlt sich durch den Baum gestört, weil dieser eben das Licht nimmt oder im Herbst seine Blätter verliert. Selbst Baumbesitzer fühlen sich manchmal durch den Baum im Garten beeinträchtigt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Baum sehr hoch ist. Nicht selten liegen die Räume in den oberen Stockwerken trotz Sonnenschein im Dunkeln und man möchte den Baum lieber heute als morgen fällen – wären da nicht das Bundesnaturschutzgesetz und die zahlreichen Baumschutzverordnungen.
Warum wird das Fällen eines Baumes gewünscht?
Schaut man sich das Thema von Nachbars Seite an, gibt es eine Reihe von Gründen, warum eine Baumfällung gewünscht wird. Zum einen verteilen sich je nach Baumart Laub, Zweige, Früchte und auch Samen auf dem Nachbargrundstück. Dies sorgt nicht nur für einen unschönen Anblick, sondern ist auch mit regelmäßigem zusätzlichem Aufwand verbunden.
Des Weiteren besitzen gerade ältere Bäume, egal ob Nadelbäume (Fichten), Laubbäume oder Obstbäume, ein weit verzweigtes Wurzelwerk. Die Wurzeln reichen meist über die Grundstücksgrenze hinaus und stören dabei andere Pflanzen bei ihrem Wachstum. Im schlimmsten Fall werden Pflastersteine angehoben oder gar das Fundament des Nachbarhauses beschädigt. Sind die Bäume mit giftigen Früchten oder Blättern bestückt, dann werden sie zur Lebensgefahr für Kinder in der Umgebung.
Bereits vor Jahren entschied das Landgericht Hamburg, dass der Schattenwurf eines Baumes nicht zur Baumfällung berechtigt. Bestenfalls müssen überhängende Zweige im Rahmen eines Kronenschnitts entfernt werden.
Wann darf ein Baum tatsächlich gefällt werden?
Ob und wann eine Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist, ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Zum einen können Stadt- und Gemeindeverwaltungen nach eigenem Interesse Baumschutzsatzungen aufstellen und zum anderen gelten die Baumschutzverordnungen der Bundesländer. Bevor man eine Baumfällung plant, sollte man sich auf dem Umweltamt der Stadt informieren und sich gegebenenfalls eine Genehmigung zum Holzfällen besorgen. Wird der Fällschnitt ohne eine solche Genehmigung durchgeführt, droht unter Umständen ein Bußgeld des Ordnungsamtes.
Laut Bundesverband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) sind Laubbäume sowie Nadelbäume (Fichten) mit einem Umfang des Baumstammes von 60 bis 80 Zentimeter geschützt. Obstbäume bilden hier eine Ausnahme. Es können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn das Gehölz der Bäume krank ist oder wenn Baumaßnahmen geplant sind.
Selbst mit einer solchen Genehmigung dürfen zu bestimmten Jahreszeiten keine Baumfällarbeiten wegen nistender Vögel durchgeführt werden. Werden dennoch die entsprechenden Gehölze gefällt, drohen empfindliche Strafen und Bußgelder.
Des Weiteren ist es möglich, dass der Baum als Naturdenkmal gilt und nicht gefällt werden darf. Wird ein solcher Baum dennoch gefällt, dann drohen nach § 304 StGB hohe Geldbußen oder gar eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren. Laut Naturschutzgesetz darf nicht einmal ein Ast eines solchen Baumes abgesägt werden, wenn keine Genehmigung vorliegt.
Grenzbäume fällen – Ärger vorprogrammiert
Handelt es sich bei der Baumfällung um einen Grenzbaum, muss in jedem Fall vorher das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden. Grundsätzlich gilt, wenn ein Baum auf einer Grundstücksgrenze steht, dann gehört er mehreren Eigentümern.
Die richtige Fälltechnik beim Bäume fällen
Baumfällungen sollte man immer einem Fachmann überlassen, denn dieser hat nicht nur die richtige Ausbildung, sondern auch meistens das richtige Equipment, um Bäume ordnungsgemäß zu fällen.
Als Erstes muss das Fällgebiet vollkommen abgesichert sein. Es muss sichergestellt werden, dass sich keine Personen, Tiere oder Gegenstände im Gefahrenbereich befinden. Danach bestimmt der Fachmann den Fallwinkel und die Fallrichtung des Baumes. Die Fallrichtung wird dabei auf möglichst freie Grundflächen ausgerichtet. Anschließend werden ähnlich wie bei der Baumpflege alle erreichbaren Äste gestutzt bzw. entfernt, bevor der Fachmann mit drei Schritten den Baum endgültig fällt. In der Regel erfolgt das Bäume fällen mit einer Motorsäge und den dazugehörigen Kenntnissen der Baumfällung.
Der Fachmann wird auf der Seite, auf die der Baum fallen sollen, eine sogenannte Fallkerbe von ca. 45 Grad sägen. Für das Sägen der Kerbe sind zwei Schnitte notwendig. Die Fallkerbsohle hat in etwa eine Größe von einem Viertel des Stammumfangs. Der dritte Schnitt ist der eigentliche Fällschnitt. Dieser Schnitt wird mit der Kettensäge von der gegenüberliegenden Seite ausgeführt. Läuft alles nach Plan, dann wird der Baum nach der Baumfällung in die richtige Richtung fallen. Helfer bei den Baumfällarbeiten können mit Hilfe eines Seils, das vor der Baumfällung möglichst hoch oben am Stamm angebracht wird, die Fallrichtung minimal korrigieren.
Bei größeren Bäumen werden in die Bruchleiste Keile aus Holz oder anderen Materialien eingesetzt. Kleine Bäume kann man mit einem Brecheisen zum Fallen bringen.
Was muss beim Bäume fällen beachtet werden?
Damit es nicht zu unnötigen Verletzungen kommt, ist es wichtig, dass alle, die bei der Baumfällung beteiligt sind, entsprechende Schutzkleidung tragen. Dazu gehört nicht nur eine Schnittschutzhose, sondern auch eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe und vor allen Dingen ein Schutzhelm. Durch die Schutzbrille wird verhindert, dass umherfliegende Holzsplitter in das Auge gelangen und dort zu einer dauerhaften Trübung des Augenlichts führen.
Neben dem Schutzhelm ist auch auf einen Gehörschutz zu achten, sowie auf das Tragen von festem Schuhwerk – am besten Sicherheitsschuhe. Des Weiteren sollte man sich mit dem Umgang von Motorsägen oder Kettensägen auskennen. Zur Risikominderung gehört auch die realistische Einschätzung, wie der Baum nach dem fällen fallen wird.
Bußgeldkatalog für unerlaubtes oder untersagtes Beseitigen oder Beschädigen von Bäumen sowie illegale Baumfällung der einzelnen Bundesländer in Naturschutzgebieten und geschützten Wäldern
Bundesland | ein Baum | mehrere Bäume |
---|---|---|
Baden-Württemberg | keine Angabe | keine Angabe |
Bayern | 50 – 5.000 € | / |
Berlin | keine Angabe | keine Angabe |
Brandenburg | 50 – 10.000 € | / |
Bremen | 50 – 5.000 € | 200 – 20.000 €1 |
Hamburg | 50 – 50.000 € | 50 – 50.000 € |
Hessen | keine Angabe | keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | 50 – 5.000 € | 75 – 100.000 € |
Niedersachsen | 100 – 12.500 € | 1.250 – 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 40 – 7.500 € | 750 – 12.500 € |
Rheinland-Pfalz | keine Angabe | keine Angabe |
Saarland | 50 – 7.500 € | 1.000 – 10.000 € |
Sachsen | 50 – 5.000 € | 250 – 15.000 € |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | keine Angabe | keine Angabe |
Thüringen | / | 500 – 25.000 € |
Quelle: https:/www.bussgeldkatalog.org
Den Baumstumpf entfernen
Mit dem Baum fällen allein ist es nicht getan. Nachdem das Holz des Baumstammes grob mit einer Axt zu Kaminholz zerlegt und beiseite geschafft wurde, muss der Baumstumpf fachgerecht entfernt werden. Dazu muss der Baumstumpf zuerst abgetötet werden. Würde man dies nicht tun, treibt der Baum bei nächster Gelegenheit wieder aus. Anschließend kann man mit einer Fräse oder mit Muskelkraft und einer Axt den Rest des Baumstammes samt Wurzelwerk entfernen. Aus diesem Holz lässt sich sehr gut Brennholz herstellen.
Eine Baumfällung darf niemals bei starkem Wind erfolgen. Böen können unter Umständen den Baum schon während des Sägens zum Fallen bringen und somit die spätere Fallrichtung beeinflussen.
Zum Bäume fällen Fachmann beauftragen
Nur um Geld zu sparen, sollte man niemals in Eigenregie Bäume fällen. Bereits ein mittelgroßer Baum kann zu Problemen führen, wenn ein Laie sich mit der Baumfällung beschäftigt. Der Baum kann unkontrolliert auf dem Auto des Nachbarn landen oder den Garten ruinieren.
Aus Sicherheitsgründen darf das Bäume fällen nicht in Eigenregie vorgenommen werden. Es muss immer ein Fachmann mit der Baumfällung beauftragt werden. Dieser bringt das nötige Wissen und auch das entsprechende Equipment mit.
Zusammenfassung
Bäume unterliegen strengen Baumschutzverordnungen und Naturschutzgesetzen, weshalb sie nicht einfach gefällt werden dürfen. Das Fällen von Bäumen ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt, sodass man sich beim Bäume fällen immer auf dem jeweiligen Umweltamt der Stadt informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen muss. Liegt eine Genehmigung vor, dann muss ein Fachmann, mit dem Bäume fällen beauftragt werden, denn der bringt das nötige Fachwissen mit, um Unfälle zu vermeiden.
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Danke für diese hilfreichen Tipps! Man muss ja bei Baumpflege sicher blieben und dieser Artikel wird bestimmt einem helfen dabei. Wenn man möchte Baumpfleger zu werden, werde ich ihn hierherschicken.
Wow, dies sind wirklich super Tipps für eine ziemlich schwere Arbeit. Bei meinen Eltern Zuhause haben wir auch viele Bäume. Meine Vater kennt sich da ziemlich gut aus, obwohl wenn ein Yarder benötigt wird, holt er sich die Profis ran. Wie Sie schon sagten, bringt ein Fachmann das nötige Wissen und auch das entsprechende Equipment mit.