Wohn-Riester: Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Für viele Menschen beginnt die Altersvorsorge nicht beim Geldsparen auf dem Konto, sondern beim Eigenheim. Sie wollen kurz vor der Rente eine eigene Immobilie besitzen und keine Miete zahlen. Der Staat unterstützt dieses Denken seit dem 1. Januar 2008 mit einem Zuschuss. Diesen erhalten Häuslebauer und Immobilienkäufer, wenn sie das Eigenheim selbst bewohnen.
Finanzspritze vom Staat
Staatliche Finanzspritzen sind für die meisten Menschen die interessanteste Hilfe, die sie beim Immobilienkauf oder Hausbau in Anspruch nehmen. Der Grund: Nichts ist sicherer als Geld vom Staat. Angesichts steigender Preise für Mieten und Immobilien ist diese Form der Altersvorsorge mehr als sinnvoll. Denn gute Investments am Aktien- und Zinsmarkt sind nach wie vor schwierig oder nicht sonderlich rentabel.
Förderberechtigte Personen nach § 79 EStG:
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Folgende Förderansätze sieht das Eigenheimrentenmodell vor:
- Bereits in der Ansparphase können Interessierte bis zu 100 Prozent ihres Vermögens, das in einem bestehenden Riester-Vertrag steuerlich gefördert wird, für den Bau oder die Anschaffung einer Immobilie verwenden. Die Rückzahlung der Beträge ist nicht nötig.
- Alternativ zur Kapitalentnahme können Verbraucher das bereits angesparte Altersvorsorge kapital zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie nutzen.
- Gefördert werden auch Darlehensverträge, vorausgesetzt es handelt sich um eine wohnungswirtschaftliche Verwendung. Hier gilt allerdings: Das Darlehen müssen Interessierte bis zur Vollendung ihres 68. Lebensjahres tilgen.
Familien bevorzugt
Wie zuvor erwähnt, sind im Grunde alle gesetzlich Rentenversicherten förderfähig. Selbstständige können die Förderung über den Ehegatten in Anspruch nehmen. Auch hier gelten die üblichen Bedingungen: Wer jedes Jahr vier Prozent des Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr in seinen Riester-Vertrag fließen lässt, erhält jährlich bis zu 154 Euro als Förderung. Solange Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es zusätzlich 185 Euro jährlich für jedes Kind. Wurden die Kinder ab 2008 geboren, gibt es sogar 300 Euro pro Kopf. Ebenfalls praktisch: Einzahlungen in Riesterverträge können Familien als Steuerausgaben absetzen.
Probleme im Alter
Trotz der zuvor genannten Vorteile des Riestermodells ist die Förderung nicht für alle Verbraucher empfehlenswert. Die geförderte Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Bis zum 67. Lebensjahr können Interessierte ihre Immobilie nur unter bestimmten Voraussetzungen vermieten. Beim Verkauf gibt es ebenfalls Einschränkungen: Der Erlös muss des zuvor geförderten Kapitals muss in ein neues Riester-Produkt fließen. Neben diesen Nachteilen ist die Besteuerung der größte Stolperstein: Die Eigenheimrente wird wie auch bei Riester-Renten in die Steuerlast im Ruhestand mit eingerechnet. Das Finanzamt führt dazu ein Wohnförderkonto, mit dessen Hilfe eine fiktive Rente berechnet wird. Im schlimmsten Fall – besonders bei Familien ohne Kinder – kann es dazu kommen, dass sie später mehr an den Staat zurückzahlen, als sie zuvor erhalten haben. Ob sich das Riester-Modell lohnt, muss jede Familie individuell ermitteln.
Beispielrechnung
Ein Ehepaar verfügt über ein jährliches Bruttoeinkommen von 50.000 Euro. Vier Prozent des Einkommens, also 2.000 Euro, sollen zur Altersvorsorge verwendet werden. Insgesamt 793 Euro werden durch Grundzulagen aufgebraucht: 308 Euro für das Ehepaar und 485 Euro durch Kinderzulagen. Der Eigenbeitrag beträgt somit 1.207 Euro.
Für das Beispiel verwenden wir eine Verzinsung von vier Prozent. Nach zehn Jahren stünde der Familie ein Guthaben in Höhe von 24.973 Euro in einem Riester-Vertrag zur Verfügung. Das Guthaben könnte sie zur Baufinanzierung nutzen.
Zur Finanzierung der Traumimmobilie erhält das Ehepaar von einer Bank ein Baudarlehen in Höhe von 40.000 Euro bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Zulagen über 13.435 Euro werden von der gesamten Darlehenssumme erbracht. Auf die Grundzulage entfallen 6.160 Euro (20 x 308 Euro) sowie 7.265 Euro auf die Kinderzulage (15 x 485 Euro).
Für die Baufinanzierung stehen somit insgesamt 65.000 Euro zur Verfügung. Im Wohnförderkonto werden die Tilgungsleistung sowie der geförderte Entnahmebetrag mit zwei Prozent vertilgt. Über eine Laufzeit von 30 Jahren entsteht so die Summe von 86.675 Euro, die 20 Jahre lang versteuert wird. Bei einem Steuersatz von 15 Prozent ergibt sich für die Familie ein monatlicher Steuerbeitrag von 54 Euro.
Achtung: In diesem Beispiel werden Gebühren und Zinsen für Darlehen ignoriert. Zulagenzahlungen werden in jedem Beitragsjahr hinzugerechnet. Kinderzulagen wurden über einen Zeitraum von 25 Jahren berücksichtigt: 10 Jahre in der Sparphase sowie 15 Jahre in der Tilgungsphase.
(1) Grundannahmen | Euro |
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Ehepaar (35) Einkommen | 50.000 Euro |
1 Kind vor dem 01.01.2008, 1 Kind danach geboren |
(2) Ermittlung der Sparleistung | Euro |
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max. Vorsorge pro Jahr 4 % | 2.000 |
Grundzulagen je Ehepartner 154 € | 308 |
Kinderzulagen (1. Kind 185 €, 2. Kind 300 €) | 485 |
Eigenbetrag | 1.207 |
Einzahlung in Riestervertrag mit 4 % Verzinsung | |
Entnahme nach 10 Jahren (mit 45 Jahren) | 24.973 |
davon Zulagen inklusive 4 % Zinsen | 9.527 |
(3) Aufnahme des Baudarlehens | Euro |
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40.000 | |
Laufzeit: 20 Jahre | |
Tilgung über Eigenbetrag | 26.565 |
Tilgung über Zulagen | 13.435 |
(4) Verfügbar für Baufinanzierung | Euro |
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Darlehen | 40.000 |
Sparleistung | 24.973 |
Gesamt | 64.973 |
(5) Steuer und Wohnförderkonto | Euro |
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nach 30 Jahren | 86.675 |
Steuerschuld: 15 % | 13.001 |
über 20 Jahre verteilt | 650 |
monatliche Steuerlast | 54 |
Nettoförderung | Euro |
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Förderung Zulagen (Ansparungen) | 7.930 |
Förderung Zulagen (Tilgungen) | 13.435 |
Förderungen gesamt | 21.365 |
nachgelagerte Steuern | 13.0001 |
Saldo | 8.364 |
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