Eine Überprüfung lohnt sich: Ist Ihr Fahrrad optimal versichert?

Eine Überprüfung lohnt sich: Ist Ihr Fahrrad optimal versichert?

Die wärmeren Tage des Frühlings locken sie wieder auf die Straße: Die Fahrradfahrer. Nicht nur der Selbstantrieb, auch die elektrobetriebene Variante wird immer beliebter. Doch damit ist auch die Diebstahlsaison gestartet. Die Entwendung der Drahtesel steht hoch im Kurs. Im Jahr 2014 wurden so viele Fahrräder gestohlen, wie in den fünf Jahren zuvor nicht.

210.000 gemeldete Räder verschwanden auf kriminelle Weise (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.). Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt, denn nicht jeder Diebstahl wird auch gemeldet. Kommt es zur Entwendung des Fahrrads, greift meist die Hausratversicherung. Doch Vorsicht: Nicht immer deckt sie auch den Schadensfall.

Hausrat konservativ: Die herkömmliche Versicherungslage

Das Fahrrad ist nicht billig und für Viele ein unverzichtbares Verkehrsmittel. Gerade im Frühling werden die Zweiräder wieder gehäuft auf den Straßen zu sehen sein. Und so manches von ihnen verschwindet. Hier ist nicht nur Sorgfalt geboten, sondern auch die richtige Absicherung. Gerade wer ein teures E-Bike besitzt, sollte die Versicherungslage klären. Fährt dieses bis maximal 25 km/h und hat eine maximale Leistung von 250 Watt ist es dem herkömmlichen Drahtesel gleichgestellt.

In vielen Fällen ist die Versicherung dadurch bereits in der Hausratversicherung enthalten. Denn sie gelten als Teil des beweglichen Hausrates. Doch diese hat auch Grenzen beim Zweirad. Auf die Formulierungen in den verschiedenen Policen kommt es an. Besitzer sollten einen Blick in diese werfen, um sich abzusichern. Die Deckung von Schäden am Fahrrad durch Einbruchsdiebstahl, Hagel, Feuer oder Sturm muss beispielsweise schriftlich formuliert sein.

Unter Einbruchsdiebstahl fällt der Schaden nicht, wenn der Drahtesel an einer Laterne vor dem Haus angeschlossen war. Hier muss die Formulierung „einfacher Diebstahl“ vorhanden sein.

Formulierungen und Zusatzklauseln sind entscheidend.

Wer also sein Fahrrad optimal versichern will, sollte sich genauer mit der Hausratversicherung auseinandersetzen. Der genaue Wortlaut ist besonders wichtig. Eine Hausratversicherung mit beispielsweise „Fahrraddiebstahlschäden rund um die Uhr“ wie hier bietet keinen Nachtzeitausschluss. In vielen Policen ist das Rad nicht versichert, wenn es zwischen 22 und 6 Uhr vorm Haus angeschlossen war und gestohlen wurde.

„Rund um die Uhr“ sichert dies jedoch ebenfalls ab. Für die Absicherung des Fahrrads außerhalb des eigenen Heims bedarf es einer Zusatzklausel. Sie kann auch nachträglich in die Versicherung aufgenommen werden. Gerade bei teuren Bikes ist es auch clever, über eine zusätzliche Versicherung nachzudenken. Diese kann dann über den Diebstahl hinausgehen und auch Reparaturkosten sowie andere Leistungen bei Unfall umfassen. Auch Transportschäden und teure, spezielle Teile des Fahrrads können speziell abgesichert werden.

Elektrische Fahrräder, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, sind haftpflichtversichert. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen!

Tipps für den Umgang mit dem Fahrrad

Die Absicherung ist jedoch die Sicherung des Fahrrads selbst. Hier gibt es zahlreiche Tipps, die vor Diebstahl schützen sollen. Dazu gehören unter anderem:

  • hochwertige Schlösser
  • immer abschließen
  • belebte Abstellplätze
  • an andere Gegenstände schließen
  • Fahrräder miteinander verbinden

Der Handel hält viele verschiedene Schlossmodelle für die Fahrräder parat. Doch wer hier billig kauft, zahlt oft drauf. Versicherungsexperten raten, hier nur zu hochwertigen Modellen zu greifen. Sie sind ihren Preis wert. Zehn Prozent des Fahrradwertes sind angemessene Kosten für ein Fahrradschloss. Zudem schrecken hochprofessionelle Modelle auch Diebe ab. Auch wenn Sie nur kurz im Geschäft eine Zeitung kaufen – diese zwei Minuten können für Kriminelle reichen.

Schließen Sie daher ihr Fahrrad immer und überall ab. Auch wenn es „doch schnell geht“. Die Wahl des Abstellortes ist ebenfalls wichtig. Wer sein Drahtesel in eine dunkle und ruhige Ecke stellt, macht es Dieben leicht, dieses ungesehen zu entwenden. Belebte und beleuchtete Plätze sind daher besser geeignet.

Zu Hause sollte der Aufwand nicht gescheut werden, das Fahrrad in Keller oder Garage zu bringen. Das sichert zusätzlich. Mancher Besitzer macht auch den Fehler, das Fahrrad nur in sich selbst mit dem Schloss zu sichern. Moderne Räder können aber leicht auf die Schulter genommen werden. Daher sollte es immer an einen unbeweglichen Gegenstand gekettet werden: Laternen, Geländer und Co sind am besten geeignet. Ist die gesamte Familie unterwegs, bietet sich auch an, die Fahrräder zusammenzuschließen. Dann kann auch das Geländer fehlen, denn ein 3-Rad-Paket hebt kein Dieb so schnell davon.

Das Schloss sollte immer um Rahmen und feste Teile des Rades geschlossen werden. Denn Diebe schrecken auch nicht davor zurück, bewegliche Teile abzubauen und so das Fahrrad zu entwenden. Nicht selten wird das abgeschlossene Vorderrad einfach abgebaut und der Rest verschwindet spurlos.

Registrierung des Drahtesels: Codierung und Fahrradpass

Ein weiterer Schutz für den Fahrraddiebstahl ist die sogenannte Fahrradcodierung. Auch können Fahrräder einen Pass haben. Dieser kann bereits beim Kauf des Rades ausgestellt werden. Die Polizei gibt sie kostenlos aus. In ihm sind Namen, Adresse, Rahmennummer, Typ und Farbe festgehalten.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, das Fahrrad codieren lassen. Diese Maßnahme gibt es bundesweit und sie ist einheitlich. Die Bikes erhalten eine individuelle Nummer nach dem FEIN-Prinzip (Friedberger Eigentums Identifikationsnummer). Sie wird eingraviert und kann so jedem Besitzer zugeordnet werden. Die Zahl beinhaltet:

  • einen Buchstaben für den Wohnort (Stadt oder Kreis)
  • eine Kombination für Gemeindeund Straßenschlüssel
  • die Hausnummer
  • die Initialen des Besitzers.

Die Codierung kann bei verschiedenen Organisationen vorgenommen werden. Die Polizei bietet regelmäßig kostenlos Aktionstage an.

Die Gravierung ist nicht veränderbar. Sollte der Fahrradbesitzer umziehen, muss die Codierung neu gemacht werden. Beim Verkauf hat der neue Eigentümer den Code, darauf sollte geachtet werden.

Zusammenfassung

Mit dem Fahrrad zur Arbeit hält so manchen nicht nur fit, sondern schont auch dessen Geldbeutel. Doch der Ärger ist groß, wenn das Bike gestohlen wird. In vielen Fällen greift hier die Hausratversicherung. Der Besitzer sollte sich die Formulierungen jedoch genau anschauen. Denn Orte und Zeiträume sind nicht selten ausgeschlossen. Zusatzklauseln können helfen. Zusätzlich sollte das Fahrrad richtig abgeschlossen und bei Bedarf sogar registriert werden.

Artikelbild: © Milan Ilic Photographer / Shutterstock


1 Kommentar

  1. Marc 05.12.2019 17:06 Uhr

    Ich bin per Zufall auf deinen Bericht gestoßen! Es ist ein wirklich schöner Bericht den du geschrieben hast. Ich schreibe hier mal meinen Senf dazu. Bei einem Umzug muss die Codierung nicht erneut stattfinden, da derjenige der das Fahrrad überprüft / zuordnen möchte, auch über ehemalige Bewohner an der Anschrift wieder an den umgezogenen Besitzer kommt.

    Die Codierung kann man sich bei uns auch unter www.de als Sicherheitsetikette direkt nach Hause bestellen.

    sichere Grüße,
    Marc

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