Durch Dachbodenausbau neuen Wohnraum gewinnen

Durch Dachbodenausbau neuen Wohnraum gewinnen

Viele Häuser haben unter dem Dach einen ungenutzten Raum. Der Dachboden nur als Stauraum zu nutzen ist viel zu schade, viel Wohnraum wird dadurch einfach verschenkt. Mit ein wenig Geschick und guten Ideen lässt sich aus dem verstaubten Dachboden ein moderner Wohnraum erschaffen. Den Ausbau sollte man jedoch mit Bedacht und Vorsicht planen – die Kosten für den Dachbodenausbau dürfen nicht unterschätzt werden, pro Quadratmeter Ausbaufläche sollte man 500 bis 1.000 Euro an Kosten rechnen, abhängig von der Qualität des Materials und der investierten Arbeitszeit.

Aus dem Dachboden wird Wohnbereich – einige Tipps für den Ausbau

Bei dem Ausbau müssen einige Bauvorschriften beachtet werden. Die gesetzlichen Regelungen können in den jeweiligen Landesbauordnungen eingesehen werden. Als Bauherr muss man im Auge behalten, dass die Höhe in den Wohnräumen mindestens 2,40 Metern beträgt. Die Dachschräge sollte im 40 bis 50 Grad Winkel zum Boden stehen. Sollte die Neigung geringer sein, darf man nur den Platz unter dem First nutzen. In den Landesbauordnungen findet man auch genau Hinweise zu den Brandschutzvorschriften – bei Dachkonstruktionen aus Holz besonders wichtig. Jede Nutzungsänderung am Haus ist in der Regel genehmigungspflichtig. Daher sollten sich die Bauherren bei dem örtlichen Bauamt darüber Informationen holen, und zwar noch vor der eigentlichen Bauplanung. Nach 1990 ist die Baunutzungsverordnung etwas aufgelockert: Hiermit zählt das Dachgeschoss nicht mehr zur Geschossflächenzahl. Sie gibt an, wie viel Nutzungsfläche die Wohnräume zusammen im Verhältnis zu Grundstücksgröße haben dürfen.

Bei dem Dachgeschossausbau kann man parallel die Wärmedämmung durchführen. Diese Investition zählt sich im Sommer wie im Winter aus: Im Sommer verspricht eine gute Dämmung angenehm kühle Temperaturen in den Wohnräumen, im Winter dagegen bleibt es mollig warm. Für die Wärmedämmung sind spezielle Regelungen der Energiesparverordnung für den Wärmeschutz vorgeschrieben. Für eine nachträgliche Dämmung des Dachgeschosses kann die sogenannte Zwischensparrendämmung durgeführt werden. Man bringt ungefähr 20 Zentimeter Dämmmaterial zwischen die Sparren an. Führt man die Wärmedämmungsmaßnahmen in älteren Häusern durch, wird man vielleicht die Sparren aufdoppeln müssen, um die gewünschte Dammhöhe zu erreichen. Bei neuwertigen Gebäuden besitzen die Sparren meistens schon genug Tiefe. Hat man die diffusionsoffene Dampfbremse bereits angebracht, kann man mit der Verkleidung der Wand beginnen. Dazu werden die Rigips-Platten oder die Untersparrenverbundplatten verwendet. Für den Boden werden zuerst Bretter oder OSB-Platten verlegt. Um in den unterhalb liegenden Wohnräumen nicht jeder Schritt hörbar ist, sollte ein spezieller Trittschallschutz verwendet werden. Erst darauf wird der gewöhnliche Bodenbelag verlegt.

Die passende Treppe finden

Solange man sich an die gesetzlichen Bauvorgaben hält, kann man eine Treppe ohne Weiteres selbst einbauen. Ist man heimwerklich geschickt genug, lassen sich vor allem geradläufige Treppen im Alleingang anfertigen. Für den Treppenbau braucht man, anders wie bei Fliesen legen oder Tapezieren, eine bauaufsichtliche Genehmigung. Die Auflagen betreffen in erster Linie die eigene Sicherheit. Die Treppenbreite sollte nach der Bauverordnung mindestens 100 Zentimeter betragen, in abgeschlossenen Wohnungen ist eine Breite von 80 Zentimetern ausreichend. Als Pflicht gilt der Treppenhandlauf, der ab einer Breite von 125 Zentimetern an beiden Seiten angebracht werden muss. Das Treppengeländer muss mindestens 90 Zentimeter Höhe messen, bei Räumen mit mehr als zwölf Meter Absturzhöhe sogar 110 Zentimeter. Wenn Kinder im Haushalt leben oder zu Besuch kommen, darf der Stufenabstand nicht mehr als zwölf Zentimeter betragen – bei Treppen ohne Setzstufen. Die Durchgangshöhe an der Treppe muss mindestens zwei Meter messen, um die Kopfverletzungen zu vermeiden.

Am Treppenbeginn darf keine Tür eingebaut werden, die in Treppenrichtung aufgeht. Der schwierigste Teil beim Bau einer Treppe ist die Steigung und die Stufenzahl. Die Werte zu ermitteln erfordert ein wenig Präzisionsarbeit. Die Neigung der Treppe sollte zwischen 25 und 40 Grad betragen, mehr als 45 Grad dürfen es nicht sein. Wird die maximale Stufenhöhe mit 19 Zentimetern angegeben, so lässt es sich leicht die Stufenzahl herausrechnen. Das sogenannte Schrittmaß beträgt im Durschnitt 63 Zentimeter. Für die Errechnung benutzt man folgende Faustformel: 2x Steigungshöhe (2×19) + Auftrittstiefe (25) = 63-65 Zentimeter. Bleibt der Dachboden ohne zusätzliche Dämmung, sollte eine Raumspartreppe eingebaut werden. Solche Treppe schließt luftdicht ab, somit wird keine Energie verschwendet. Dank dem Lukengeländer wird gesichert, dass keiner die Treppenöffnung übersieht.

Dachausbau: Dachwohnfenster oder Dachgaube

Beim Dachausbau kann man eigentlich selbst bestimmen, ob die Arbeiten teuer oder günstiger ausfallen. Die Dachgaube ist nicht ganz billig, die Kosten hängen vom Arbeitsumfang, dem Material und den Arbeitsstunden ab. Man muss jedoch mit einigen Tausend Euro rechnen. Hierfür sollte ein Fachmann beordert werden, eine Dachgaube baut man in der Regel nicht selbst. Etwas preiswerter gestaltet sich der Einbau eines Dachwohnfensters. Abhängig vom Material und Ausführung kann man mit einem Preis von 300 Euro aufwärts rechnen. Dazu kommen noch die Einbaukosten.

Die Fensterflächen bringen Licht und frische Luft in das Dachgeschoss. Eine gute, platzsparende Alternative zu den gewöhnlichen Dachfenstern sind die Schwingfenster. Die Fensterfläche ragt beim Lüften nicht so sehr hinein, der Platz kann somit etwa für Möbel genutzt werden. Beim Dachbodenausbau kann der Bauherr viele Arbeiten selbst erledigen. Ob Dämmung, Trockenbau oder Böden – das können erfahrene Heimwerker mit Sicherheit in Eigenregie ausführen. Doch auch hier sollte man beachten, dass bestimmte Arbeiten an elektrischen Leitungen oder sanitären Anlagen von einem Fachmann durchgeführt werden sollten.

Artikelbild: © s-ts / Shutterstock


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