Mehrfamilienhaus: Rettungsschilder und Prüfplaketten bieten Sicherheit
Rund 200.000 Brände pro Jahr ereignen sich in Deutschland. Allein in Berlin ist die Feuerwehr im Jahr 2014 alle 78 Sekunden ausgerückt, wie aus dem Jahresbericht der Berliner Feuerwehr zu entnehmen ist. Nicht nur diese Zahlen zeigen: Brandschutz sollte überall ernst genommen werden. In Mehrfamilienhäusern sind Feuerlöscher und Co essentiell. Aber viele vergessen: Auch die Beschilderung kann Leben retten! Feuerlöscher und Notausgänge müssen leicht zu finden sein. Als Hausvermieter muss hier Sicherheit gewährleistet werden.
Diese Rettungskennzeichen braucht es
Droht Gefahr, ist das Wichtigste, den Rettungsweg zu kennen. Der eine mag sich zwar in seinem Miethaus auskennen, aber neu Zugezogene, Kinder und älteren Menschen haben vor allem im Notfall keinen Orientierungssinn. Rauch erschwert die Sicht, der Schock vernebelt zudem auch oft die rationalen Gedanken. Hier ist ein Rettungsleitsystem enorm wichtig, das der Vermieter zum Schutz seiner Mieter anlegen sollte. Im Notfall zeigen diese Rettungszeichen den Weg in die Sicherheit. Von klein an sind Kinder bereits auf ihr charakteristisches Aussehen trainiert:
- rechteckiges oder quadratisches Schild
- grüner Hintergrund
- weißer Rand
- weiße Piktogramme.
Diese Zeichen zeigen den Rettungsweg an, signalisieren Sammelstellen und das Auffinden von Erste-Hilfe-Kästen, Notruftelefonen oder Rettungsringen. Die Rettungsschilder nach der Norm ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 sind sogar mit Fluoreszenz ausgestattet. Das bedeutet: Fällt das Licht im Notfall aus, leuchten sie selbständig noch einige Zeit nach.
Zwar ist das Anbringen noch nicht überall Pflicht und auch ein Vermieter im schlimmsten Fall nicht zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Schilder fehlten – doch die moralische Verantwortung und der Wunsch nach Sicherheit für alle Mieter sollte das Anbringen zur selbstverständlichen Handlung machen.
Kennzeichnung des Feuerlöschers
Doch nicht nur die Wege sind wichtig, um sie im Notfall zu finden. Auch der Feuerlöscher spielt eine essentielle Rolle. Nichts ist schlimmer als ein nicht funktionierender Feuerlöscher bei einem Brand. Daher sollten Feuerlöscher alle zwei Jahre unbedingt auf die Funktionstüchtigkeit überprüft werden (festgelegt in der Norm DIN 14406, Teil 4 und DIN EN 3). Eine Prüfplakette kann hier das sichere Zeichen sein, dass der Feuerlöscher diese Prüfung bestanden hat. Das gibt nicht nur dem Vermieter ein sicheres Gefühl, auch der Mieter weiß mit einem Blick, dass der Feuerlöscher im Notfall helfen kann.
Sonderfall Fahrstuhl
Im Brandfall sollte der Fahrstuhl unbedingt gemieden werden. Doch im Alltag ist die Benutzung gerade für ältere Menschen oder nach einem ausgiebigen Einkauf hilfreich und bequem. Aber ist der Fahrstuhl auch gewartet? Macht er komische Geräusche? So mancher hat immer ein mulmiges Gefühl, in den Aufzug zu steigen. Und tatsächlich kann Benutzen eines nicht gewarteten Fahrstuhles gefährlich sein. Drum sollte der Mieter immer mit einem Blick sehen können: Ja, dieser Fahrstuhl ist funktionstüchtig. Die Fahrstuhlwartung erfolgt nach der europäischen Norm EN 13015 – die jeder Vermieter einhalten sollte – im Normalfall alle zwei Jahre. Auch hier können Prüfplaketten mit Jahreszahl und Monatskranz den Benutzer über die Funktionstüchtigkeit informieren. Die Plakette hilft auch dem Vermieter, die Prüfintervalle einzuhalten. Direkt in der Aufzugkabine ist so zu sehen, dass geprüft wurde, wann die nächste Prüfung stattfindet muss und dass die Anlage in ordentlichem Zustand ist.
Wartung mit Prüfplakette dokumentieren
Nicht nur beim Fahrstuhl, auch bei Heizung, Haustechnik und Solaranlagen ist eine Wartung regelmäßig notwendig und gibt sowohl Vermieter als auch Mieter notwendige Sicherheit. Auch hier sollte mit Prüfplaketten und Wartungsaufklebern gearbeitet werden. Dadurch kann der Verantwortliche auch nachweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist – Name und Datum der Wartung ist sichtbar. Das kann zum Beispiel beim Streitfall „nicht funktionierende Heizung“ wichtig sein. Fällt diese aus, kann der Mieter unter Umständen Mietminderung fordern. Der Vermieter ist verpflichtet, diese sofort zu reparieren und die Kosten zu tragen. Ist jedoch der Mieter selbst Verursacher des Defekts und die Wartung vorher einwandfrei, ist der Vermieter aus dieser Verantwortung entlassen. Wie oft welche Haustechnikanlage geprüft werden sollten, hängt von den einzelnen Geräten ab. Eine Übersicht kann hier für den Hauseigentümer sehr hilfreich sein.
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