Mit Überwachungskameras das Grundstück und Eigenheim überwachen
Deutschland ist ein Land, wo die Kriminalitätsrate im Vergleich zu anderen Ländern eher gering ausfällt. Gleichzeitig ist das Land aber auch äußerst wohlhabend, wodurch es zum Ziel diverser Menschen mit bösen Absichten wird. Das wird deutlich, wenn man sich die Daten des Einbruch-Reports 2015 (PDF; 5 MB) ansieht: Darin fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zum Handeln auf. Neben der Tatsache, dass die Zahl der Einbrecher Jahr für Jahr zunimmt, nutzen die Einbrecher immer wieder dieselben alten Taktiken. Verbraucher machen es diesen Individuen einfach, indem sie Sicherheitstechnik nutzen, die vor 40 Jahren aktuell war. Dabei stehen ihnen bessere, bezahlbare Sicherheitssysteme zur Verfügung.
Die Anzahl der Einbrüche hat in den Jahren 2013 und 2014 mit 150.000 Fällen einen neuen Höchststand erreicht. Problematisch ist nicht die Anzahl der Einbrüche selbst – diese war in den Jahren von 1998 bis 2004 höher – viel mehr ist es der Schaden, den Einbrecher zurücklassen:
- 1998 verursachten über 200.000 Wohnungseinbrüche einen Schaden von 440 Millionen Euro
- 2014 verursachten nur 150.000 Wohnungseinbrüche Sachschäden in Höhe von 490 Millionen Euro
Rund 50.000 weniger Einbrüche verursachten 50 Millionen Euro mehr Schäden. Wie kommt es dazu? Diese Evolution ist mit der Tatsache zu erkennen, dass in deutschen Wohnungen mehr zu holen ist. Soll heißen: Der Sachwert der durchschnittlichen Wohnung in Deutschland ist höher als vor 16 Jahren. In vielen Häusern befinden sich große Flachbildfernseher, Tablets, Smartphones, Heimkinoanlagen und andere wertvolle Dinge, die sich relativ leicht entfernen lassen.
Videoüberwachung: Das Eigenheim vor Eindringlingen schützen
Immer mehr Menschen wünschen sich ein Eigenheim. Jede Familie setzt dabei persönliche Ziele und Anforderungen. Die Absicherung des Hauses vor Einbrechern gehört nur selten dazu. Sie gehen davon aus, dass sie nicht das Ziel von Einbrechern sind. Positives Denken mag in einigen Situationen gut sein, in diesem Fall trifft das nicht zu. Beim Einbruchschutz gilt die bekannte Regel:
Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ist das Problem von Häuslebauern bekannt. Demnach sparen Verbraucher selbst bei Neubauten an der falschen Stelle. Einbrecher hingegen sind nicht so sparsam, ganz im Gegenteil. Sie nutzen inzwischen Drohnen, mit denen sie prüfen, ob Bewohner anwesend sind.
Um sich gegen die immer raffinierter werdenden Einbrecher zu schützen, sollten Verbraucher bereits beim Hausbau einen umfassenden Einbruchsschutz planen. Dieser kann von der Videoüberwachung, welche Thema dieses Artikels ist, bis hin zu Alarmsystemen reichen.
Bereits beim Hausbau eine Videoüberwachung planen
Es ist durchaus möglich, ein Videoüberwachungssystem nachträglich einzubauen. Gerade Häuslebauer haben aber den Vorteil, dass sie bereits bei der Planung ihres Eigenheims Vorbereitungen treffen können, die die Implementierung erleichtern.
Häuslebauer können sich zum Beispiel für kabelgebundene Überwachungskameras (PAL- und SDI-Systeme) entscheiden. Beim Hausbau haben sie nämlich die Möglichkeit, die benötigten Kabel zu verlegen. Der Vorteil der Videoübertragung per Kabel ist die Tatsache, dass keine äußeren Einflüsse die Videoqualität beeinflussen. Die Wiedergabe des Video-Feeds erfolgt praktisch verzögerungsfrei.
Große Auswahl: Die verschiedenen Arten von Überwachungskameras
Bevor sich Häuslebauer um das Aufstellen der Videokameras Gedanken machen können, müssen sie sich zunächst für ein passendes System entscheiden. In den letzten Jahren wurden viele neue Produkte entwickelt, die heute auf dem Markt erhältlich sind.
Welches System infrage kommt, hängt davon ab, welchen Zweck es dienen soll. Überwachungskameras können potenzielle Einbrecher …
- beobachten,
- sie zusätzlich aufzeichnen oder
- dazu noch die Überwachung aus der Ferne ermöglichen.
Je nachdem, welchen Zweck sie erfüllen sollen, gibt es Kameras, die …
- aufgrund ihrer Größe und Positionierung abschreckend wirken,
- erkennbar, aber dezent sind und nicht aufdringlich wirken oder
- die aufgrund ihrer Tarnung praktisch unsichtbar sind.
Bei den Arten von Überwachungskameras selbst unterscheidet man heute grob zwischen analogen und digitalen Varianten. Die zuvor angesprochenen PAL- und SDI-Systeme sind Teil der ersten Kategorie. Sie kommen heute insbesondere in Supermärkten und anderen Läden zum Einsatz, wo das Geschehen live beobachtet werden soll. Für den Hausgebrauch lohnen sich diese Systeme selten, es sei denn, es handelt sich um einen wohlhabenden Haushalt mit teuren Gegenständen, die beschützt werden sollen.
Für die meisten Haushalte sind die digitalen Vertreter die beste Lösung: Hier unterscheidet man zwischen zwei Kategorien:
- Netzwerk- und IP-Kameras
- Funk- und WLAN-Kameras
Die Produkte der ersten Kategorie haben den Vorteil, dass sie über Kabel mit dem Netzwerk (oder Internet) verbunden sind. Dadurch ist ein Zugriff aus der Ferne möglich. Netzwerk- und IP-Kameras sind wie auch ihre analogen Vertreter kabelgebunden. Da sie jedoch über das Netzwerk laufen, ist mit höheren Latenzzeiten und kleinen Störern zu rechnen.
Die kabellose Alternative der oben genannten Produkte sind WLAN- und Funk-Kameras. Sie kommen komplett ohne Kabel aus, bringen dadurch aber auch den Nachteil, dass ihr Empfang stark von vielen verschiedenen Eigenschaften abhängt. Viele der WLAN-Kameras funken im Bereich 2,4 GHz, welches von zahlreichen Geräten wie Notebooks, Smart-TVs, Tablets und Smartphones genutzt wird. Wenn alle Geräte gemeinsam laufen, bricht die Datenrate zusammen.
Nachtsicht-Kameras besonders empfehlenswert
Zur Beweisaufnahme und Identifizierung der Täter müssen Kameras zum Einsatz kommen, die in jeder Situation ein klares Bild aufnehmen können. Das ist insbesondere in schwachen Lichtverhältnissen eine große Herausforderung, weshalb der Einsatz von Überwachungskameras mit Nachtsicht empfehlenswert ist. Die günstigen Varianten dieser Kameras arbeiten mit Infrarot-LEDs, die den Sichtbereich unsichtbar beleuchten.
Ist die Installation von Überwachungskameras unbedenklich?
Bei der Installation und Positionierung der Kameras müssen Häuslebauer einige rechtliche Hinweise beachten. Privatleute unterliegen dem EU-Datenschutz. Das bedeutet, dass Privathäuser keinen öffentlichen Grund (Straßen oder Wege) filmen dürfen. Wie ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Dezember 2014 (PDF; 173 KB) entschied, sind Ausnahmen nur dann möglich, wenn Hausbesitzer nachweisen können, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Bereits vor dem Urteil hat der BGH im Jahr 2010 (Az. VI ZR 176/09) festgelegt, welche Grundsätze bei der Installation von Videoanlagen gelten.
Zusammenfassung
Überwachungskameras können sowohl als abwehrende Maßnahme als auch zur Beweissicherung in Eigenheimen eingesetzt werden. Da es viele verschiedene Lösungen gibt, müssen sich Verbraucher in das Thema einarbeiten. Doch die Investition lohnt sich, wenn ein Einbrecher erfolgreich abgewehrt oder identifiziert wird.
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