Sicherheit beim Immobilienkauf: Hypothekendarlehen langfristig sichern

Sicherheit beim Immobilienkauf: Hypothekendarlehen langfristig sichern

Für Bauherren und Menschen, die eine Immobilie erwerben möchten, ist ihr Vorhaben mit vielen Ungewissheiten verbunden. Kein Wunder also, dass sie sich bei der Finanzierung eine möglichst hohe Sicherheit wünschen. Derzeit gibt es langfristige Hypothekendarlehen mit günstigen Zinsen, die für diese Zielgruppe interessant sind.

Die Zeit der Niedrigzinsen: Den Zinssatz möglichst lange sichern

Ein niedriger Zinssatz ist für Bauherren und Immobilienkäufer ein Gottessegen – zumindest auf den ersten Blick. In Realität ist er nur dann vorteilhaft, wenn man ihn mit einem guten Angebot kombinieren kann.

Ziel jedes Verbrauchers ist es, sich niedrige Zinsen für eine möglichst lange Periode zu sichern. Genau das ist aber nicht ohne Weiteres möglich, wie ein Bericht des Nachrichtensenders n-tv zeigt. Der TV-Sender hat ein Team von Finanzexperten damit beauftragt, aktuelle Hypothekendarlehen zu vergleichen.

Laut der Analyse bieten von 80 untersuchten Instituten nur 20 Unternehmen eine Zinsbindung von 20 Jahren an. Je nach Bauvorhaben und monatlichem Budget reicht diese Zeit für Interessierte nicht aus, um ihr Darlehen zu tilgen. Eine Zinsbindung von 25 und 30 Jahren wird nur von neun Banken angeboten.

Bauherren und Immobilienkäufer haben nun mehrere Möglichkeiten:

  1. Fall 1: Sie entscheiden sich für eine niedrigere Zinsbindung (20 Jahre). Damit können sie das Haus nicht komplett finanzieren, da meist ein Restbetrag übrig bleibt. Diesen werden sie mit einer Anschlussfinanzierung abbezahlen müssen.
  2. Fall 2: Sie entscheiden sich für die 30-jährige Zinsbindung und bezahlen ihre Immobilie komplett ab. Diese Zielgruppe zahlt einen höheren Zins, muss sich aber nicht fürchten, dass die Zinsen in 20 Jahren viel höher sind als heute.

Welcher der beiden Fälle eintritt, hängt stark von dem Bauvorhaben und monatlichen Budget ab. Nicht jede Familie kann sich eine Volltilgung leisten, auch wenn dieses Angebot verlockend ist. Ein Großteil aller Haushalte tilgt ihre Immobilie mit mindestens zwei Darlehen.

Hypothekendarlehen mit Förderungen kombinieren

Das A und O jeder Baufinanzierung ist das Eigenkapital. Faustregeln besagen, dass diese persönliche Leistung mindestens 20, besser sogar 30 Prozent des Immobilienwertes ausmachen sollte.

Eigenkapital ist inzwischen nicht die einzige Möglichkeit, die Darlehenshöhe zu reduzieren. Der deutsche Staat hilft seinen Bürgern beim Erwerb und Bau von Wohneigentum. Sowohl Bund als auch Länder haben zahlreiche Fördergelder im Angebot, die Häuslebauer und Immobilienkäufer nutzen sollten.

  • Die bundesweite Anlaufstelle für Förderungen ist die KfW Bankengruppe: Sie bietet Privatpersonen eine Reihe von Förderungen an. Nennenswert ist das KfW-Wohneigentumsprogramm, welches den Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien mit bis zu 50.000 Euro zinsgünstig finanziert. Bauherren können mit dem Darlehen beispielsweise Bau- oder Baunebenkosten begleichen.
  • Neben den Zuschüssen der KfW Bankengruppe gibt es auch Länderförderungen. Viele Zuschüsse sind an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Paare und Familien werden häufig bevorzugt. Die Höhe der Förderung kann von der Anzahl der Kinder abhängig sein.
  • Viele Kommunen besitzen eigene Förderprogramme, die meist leichter zu nutzen sind als die der Länder. Interessierte sollten direkt bei ihrer Kommune fragen, ob es ein Förderprogramm für ihr Vorhaben gibt.
  • Der Staat fördert Menschen, die per Wohneigentum für ihr Alter vorsorgen. Wohn-Riester nennt sich diese Eigentumsrente, bei welcher Sparer dieselben Steuervorteile und Zulagen erhalten wie bei einem herkömmlichen Riestervertrag. Das im Vertrag angesparte Geld können sie als Eigenkapital verwenden. Ob sich Wohn-Riester lohnt, muss ein Experte individuell prüfen.

Hypothekendarlehen vorzeitig widerrufen

Häuslebauer, die ihr Hypothekendarlehen vor vielen Jahren abgeschlossen haben, schielen neidisch auf die heutigen Zinsen, weil sie weitaus mehr zahlen. Die gute Nachricht: Experten zufolge gibt es für diese Gruppe eine Möglichkeit, frühzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Viele von ihnen besitzen unwirksame Widerrufsbelehrungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in diesem Fall nicht an.

Eine gesetzliche Änderung aus dem Jahr 2002 erlaubt das Widerrufsrecht auch bei Hypothekendarlehensverträgen. Seit diesem Zeitpunkt enthalten diese Verträge eine Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsfrist ist meist auf 14 Tage festgelegt. Eine fehlende oder lücken- beziehungsweise fehlerhafte Widerrufsbelehrung macht sie unwirksam. Ein solcher Vertrag kann jederzeit widerrufen werden.

Viele Rechtsexperten und Banken sahen die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums für fehlerhaft an. Aus diesem Grund haben sie eigene Belehrungen formuliert, bei denen sich der eine oder andere Fehler einschlich. Verbraucherzentralen und Anwälte in ganz Deutschland prüften mehr als 10.000 Verträge. Das Ergebnis: Acht von zehn Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, so die Stiftung Warentest.

Interessierte, die wissen wollen, ob ihr Vertrag betroffen ist, sollten diesen von einer Verbraucherzentrale prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg zum Beispiel verlangt für eine Prüfung 70 Euro. Das dazu benötigte Formular gibt es als PDF.

Bevor Verbraucher ihr altes Hypothekendarlehen loswerden, sollten sie folgende Dinge wissen:

  • Verbraucher können nicht selbst prüfen, ob die Widerrufsbelehrung ihres Vertrags wirksam ist
  • wer zum Widerruf berechtigt ist, sollte einen Musterbrief nutzen
  • Verbraucher, die den alten Kredit loswerden, müssen eine Änderung im Grundbuch eintragen lassen; eine Umschuldung kostet etwa 0,3 Prozent der neuen Kreditsumme
  • der alte Kredit ist erst dann zu widerrufen, wenn die Finanzierungszusage einer anderen Kreditanstalt sicher ist

Zusammenfassung

In Zeiten von Niedrigzinsen sind Verbraucher beraten, den Zinssatz für ein Hypothekendarlehen möglichst lange zu sichern. Leider bieten nur wenige Unternehmen eine lange Zinsbindung an. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene über Förderungen informieren, die sie mit ihrem Hypothekendarlehen kombinieren können.

Artikelbild: © Sergey Nivens / Shutterstock


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