Kellergarage als Abstellraum: Mehr als nur ein überdachter Pkw-Parkplatz
Für die meisten Pkw-Besitzer ist die Garage eine willkommene Möglichkeit, das eigene Fahrzeug sicher unterzubringen und somit vor Wind und Wetter aber auch Dieben zu schützen. Bei einigen Menschen nimmt die Garage aber auch eine zweite Rolle ein: die des Abstellraums. Ob Reifen, alte Möbel oder Fahrräder – in der Garage finden so manche Dinge Platz, die zeitweise oder für längere Zeit nicht benötigt werden. In diesem Artikel erklären wir, wie Pkw-Besitzer einen Abstellraum erhalten, ohne gleich die Garage von ihrer Hauptfunktion zu berauben.
Garagen dürfen kein Keller sein
Für einige Menschen ist es selbstverständlich, wenn die unbenutzte Garage kurzerhand in einen Abstellraum verwandelt wird. Dabei ist das nicht erlaubt, zumindest in Hessen. Laut der Hessischen Garagenverordnung darf die Garage kein Keller sein. Sowohl die Garagenverordnung als auch die Bauordnung schreiben vor, dass Garagenbesitzer lediglich ein Auto oder Autozubehör wie zum Beispiel Reifen, Wagenheber sowie Streusalz aufbewahren dürfen. Fahrräder sind Grenzfälle, die geduldet werden, solange sie das Auto bei der Ein- und Ausfahrt nicht behindern.
Wer beabsichtigt, andere Gegenstände in der Garage zu lagern, benötigt eine Nutzungsänderung. Zwar gilt „wo kein Kläger, da kein Richter“, wenn es jedoch zu einem Einbruch oder Brandschaden kommt, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern. Was geschieht, wenn man sich nicht an diese Regeln hält, zeigt ein Fall aus dem vergangenen Jahr. Ein Garagenbesitzer erhielt ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, weil er seine Garage nicht ordnungsgemäß nutzte. Obwohl der Garagenbesitzer vor Gericht klagte und die Richterin Verständnis zeigte, verlor er den Prozess.
Autozubehör kann man folgenderweise sicher in der Garage lagern:
- Reifen: Reifen werden sicherheitshalber in einem speziellen Reifenregal oder Reifenbaum aufbewahrt. Reifen ohne Felgen sollte man aufrecht stehend unterbringen und regelmäßig drehen, damit es nicht zu Verformungen kommt. Reifenregale sind an der Seite oder Garage empfehlenswert, wenn genug Platz ist. Der Reifenbaum dagegen eignet sich, wenn weniger Platz verfügbar ist und die Reifen samt Felgen aufbewahrt werden müssen.
- Autodachbox: Sperrige Autodachboxen lassen sich nicht sonderlich einfach unterbringen. Am besten man lagert sie auf dem Boden, an der Wand oder der Decke. Für Autodachboxen gibt es im Autofachmarkt auch spezielle Wandhalterungen.
- Kleinteile: Sämtliches Autozubehör in Form von Kleinteilen findet in einem geschlossenen Schrank Platz – dann sieht die Garage auch ordentlich aus. Eine Alternative sind spezielle Boxen, die man an der Garagenwand montiert. Diese lassen sich in der Höhe verstellen und passen somit auch über eine Motorhaube.
Auf der sicheren Seite: Autozubehör und Co. im Garagenkeller lagern
Wer sich vor hohen Bußgeldern oder zahlungsverweigernden Versicherungen schützen möchte, der geht erst kein großes Risiko ein und verzichtet auf Autozubehör in seiner Garage. Doch wo bringt man dieses so unter, dass man nicht gegen Verordnungen verstoßt und es gleichzeitig sicher ist?
Die Lösung ist ein Keller unterhalb der Garage. Das Unternehmen K-Plus bietet hier http://www.k-plus-garagen.de/kellergarage.php sogenannte Kellergaragen an. Sie sind mit dem Keller unterhalb des Hauses zu vergleichen, befinden sich jedoch unter der Garage. Am Prinzip der Garage ändert sich nichts: Pkw-Besitzer können hier den Tank ihrer Heizungsanlage unterbringen, alltägliche Gegenstände lagern oder ihr Autozubehör aufbewahren. Der Zugang erfolgt über eine Innentreppe in der Garage oder über eine außenliegende Kellertreppe. Die Kellergarage ist ideal für diejenigen, die den knappen Platz ihr kleinen Grundstücks besonders effektiv nutzen möchten. Natürlich eignet sich die Garage auch für Pkw-Besitzer mit Autozubehör, welches sie unterbringen möchten, ohne Bedenken bezüglich der Garagenverordnung zu haben.
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Danke für den Tipp mit den Reifenregalen. Eie Bekannter hat auch so einen Keller. Da könnte er seine Reifen dann schön einlagern.