Das ist wirklich Gold wert – eine gute Nachbarschaft
Der Traum vom eigenen zu Hause, viele haben sich diesen bereits erfüllt und genießen ihn in vollen Zügen. Die neue Unabhängigkeit gibt Raum für ein glückliches und zufriedenes Wohnen, ohne Kompromisse und den Anspruch permanenter Rücksichtnahme auf Vermieter und Wohnungsnachbarn. Hausherr zu sein bedeutet deshalb auch, in seinen eigenen vier Wänden, jederzeit in der Lage zu sein uneingeschränkt und planungssicher handeln zu können. Dies bezieht sich zumindest auf alles, was sich innerhalb des Hauses abspielt. Möchten Sie jedoch rund ums Haus und in Ihrem Garten ebenso handlungsfrei sein, sollten Sie entweder ohne angrenzende Nachbarschaft leben oder mit dieser ein gutes und ebenso tolerantes Verhältnis pflegen.
Denn darüber sollten Sie sich im Klaren sein, Ihr Nachbar hat unter Umständen einen erheblichen Einfluss auf die Umsetzbarkeit Ihrer geplanten Projekte rund ums Haus. Dieses Abhängigkeitsverhältnis beruht allerdings auch auf Gegenseitigkeit. Aus diesem Grunde sind Nachbarn stets gut beraten ein gepflegtes Miteinander anzustreben. Ein solches Verhältnis hält die Kommunikation und das Verständnis für die Gegenseite offen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Basis für eine freie Entfaltung im eigenen Umfeld recht schwierig und unter Umständen von Nerven- und Kräftezerenden Auseinandersetzungen am Gartenzaun geprägt, was dann nicht selten in kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen mündet.
Rücksichtnahme und Verständnis – der Nachbarschaftskodex
Jede größere bauliche Maßnahme an Haus- und Garten, kann Einfluss auf das unmittelbar angrenzende Umfeld nehmen. Dies möglicherweise das ungewohnte Geräusch der Gartenteichpumpe, welche Ihren Nachbarn nervt. Vielleicht hat dieser aber auch nur die brillante Idee seinen Komposter angrenzend an Ihrer Terrasse zu platzieren. Wie man sieht, gibt es in diesem Zusammenhang jede Menge Zündstoff, welcher sich abhängig von der Art einer gegenseitigen Rücksichtnahme und der Form des nachbarschaftlichen Verhältnisses, jederzeit zur handfesten Streiterei entzünden kann. Alleine aus diesem Grunde ist ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis als unschätzbarer Mehrwert für ein entspanntes Wohnen anzusehen. Ein gutes Miteinander sollte deshalb sorgsam gepflegt werden.
So ist es natürlich auch eine Sache der sozialen Kompetenz, wie weit man in der Lage und willens ist sich in die Bedenken seines Nachbarn hineinzufinden, wenn es dann gilt, mögliche Zweifel im sachlichen Gespräch zu zerstreuen. Ist diese Fähigkeit nicht vorhanden, tut man gut daran sich hiervon ein wenig anzueignen. Haben Sie hier schließlich die richtige Basis geschaffen, so sollten die Wege für Ihre zukünftigen Projekte sowie natürlich auch die Projekte Ihres Nachbarn geebnet sein. Beziehen Sie Ihren Nachbarn rechtzeitig in Ihre Bauvorhaben ein, vielleicht entsteht in diesem Zusammenhang sogar eine Kooperationsbasis, von welcher beide Parteien profitieren können. Denn auch in diesem Zusammenhang gilt die Devise „eine Hand wäscht die andere“.
Vorschriften statt Toleranz
Ist der nachbarschaftliche Umgang jedoch eher suboptimal und die Fronten verhärtet, dann sollten Sie sich vor der Planung Ihrer Projekte genaustens informieren, in wie weit Sie hier gehen dürfen, um nicht doch gegen bauamtliche Vorschriften, zu verstoßen. Dies könnte ansonsten sehr ärgerlich und vor allem auch teuer werden. Leider gibt es eine ganze Menge Vorschriften, die es zu beachten gilt. So kann manch noch so gut durchdachte Planung bereits im Sumpf der gemeindlichen Bauverordnung untergehen. Nähere Informationen über den Rahmen der vorliegenden Beschränkungen sollten Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Bauamt einholen. So können Sie Ihren Planungen einen verbindlichen Rahmen geben. Später auftauchender Ärger, welcher womöglich noch einen Rückbau der Umbaumaßnahme erforderlich macht, wird in diesem Rahmen vermieden.
Sicher ist sicher
Grundsätzlich sollten nachbarschaftliche Zugeständnisse im schriftlichen Rahmen erfolgen. Denn auch ein noch so gutes Verhältnis unter Nachbarn kann im Laufe der Zeit Schaden nehmen. So ist es dann durchaus denkbar, dass der eine oder andere nachbarschaftliche „good will“ plötzlich aufstößt und so der Ärger seinen unvermeidlichen Verlauf nimmt. Wer sich hier in weiser Voraussicht schriftlich abgesichert hat, hat zwar auch dann kein besseres Verhältnis mehr zu seinem Nachbarn aber das Recht, im Rahmen der schriftlichen Genehmigung des Grundstücksnachbarn auf seiner Seite. Darüber hinaus empfiehlt es sich eine Mitgliedschaft bei einer Rechtsschutzversicherung in Erwägung zu ziehen. Dies macht gerade dann Sinn, wenn das Wohnumfeld aufgrund unglücklicher Verhältnisse und hier besonders auch im Hinblick auf nachbarschaftliche Unstimmigkeiten ein erhöhtes Rechtsstreitrisiko birgt.
Die Auswirkungen der Eiszeit hinterm Zaun
Ein Teufelskreis aber leider nicht zu umgehen. Die Lebensqualität sinkt, wenn das nachbarschaftliche Verhältnis erkaltet oder gar in blanke Missgunst und Abneigung umschlägt. Gerne möchte man sich dann im Garten ein wenig abschirmen, um sich seine Privatsphäre in einem möglichst angenehmen und ungestörten Rahmen,zu sichern. Nicht in jedem Falle steht dann ein natürlicher Sichtschutz wie eine Hecke oder dichte Büsche zur Verfügung, welche als Abschirmung dienen können. In diesem Zusammenhang kann man hier nur durch entsprechende Materialien aus dem Baumarkt nachhelfen. Doch Achtung! Auch hier gibt es wiederum bauamtliche Einschränkungen, welche die maximale Höhe solcher Sichtschutzfelder, vor allem im Bereich der nachbarschaftlichen Grenze reglementieren. Dies ist dann schnell eine mögliche Angriffsfläche, welche Sie Ihrem Nachbarn bieten. Es sei denn, dieser sieht die Sache ähnlich wie Sie und ist deshalb von der Anbringung eines Sichtschutzes nicht abgeneigt. Unter angespannten Umständen eine solche Lösung auszuhandeln dürfte allerdings recht schwierig sein und erfordert ein gewisses Verhandlungsgeschick. Besonders bei einem solchen uneinigen Verhältnis sollten alle Vereinbarungen in einem schriftlichen Rahmen festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
Wenn dann gar nix mehr geht
Die Grundstücksgrenze ist ein genereller Tabubereich. Hier ist eine Bebauung wie beispielsweise durch einen Geräteschuppen oder gar durch eine Schrebergartenhütte aus baurechtlichen Gründen generell ausgeschlossen. In einem solchen Fall geht wie zuvor bereits erwähnt ohne Einwilligung beziehungsweise Zugeständniserklärung durch den betreffenden Nachbarn gar nichts. Darüber hinaus müssen Planungen zum nachträglichen Anbau oder Umbau von Balkons und der nachträgliche Einbau von Fenstern, in aller Regel, bauamtlich abgenommen werden. Wird dies letztlich versäumt, kann der Nachbar eine Rückbaumaßnahme erwirken was bedeutet, dass die Maßnahme in den Ausgangszustand zurück versetzt werden muss. Der Schaden liegt hierbei in vollem Umfang bei Ihnen, da Sie neben den Materialkosten der Baumaßnahme nun auch noch die Kosten für den Rückbau der ganzen Aktion tragen müssen. Sie sollten sich deshalb gut überlegen in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Sie rund um Haus und Garten Hand anlegen können, ohne in einer Baurechtsverletzung und deren Konsequenzen zu landen.
Das Fazit
Schikanen und Rechtstreitereien dies sind die schlimmsten Auswirkungen, wenn dass Nachbarschaftsverhältnis ganz und gar gestört ist. Tatsächlich birgt dieser Zustand für niemanden Vorteile. Ganz im Gegenteil unter solchen Umständen erleben die Beteiligten das Gefühl der Einengung im eigenen Lebensbereich. So nimmt man sich letztlich gegenseitig ein Stück weit Lebensqualität.
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