Was muss ein Mieter beachten, wenn er in den Urlaub fährt?
Wer in den Urlaub fährt muss Vorkehrungen treffen, damit bei seiner Rückkehr in der Wohnung keine böse Überraschung auf ihn wartet. Natürlich ist kein Mieter verpflichtet, seine Wohnung ständig zu bewohnen und auf sie aufzupassen. Er hat ein Nutzungsrecht, aber keine Nutzungspflicht. Trotzdem hat jeder Mieter eine Obhutspflicht im Hinblick auf seine Mietwohnung.
Er muss also auch in seiner Abwesenheit sicherstellen, dass Schäden in und an der Wohnung vermieden werden. So muss er es sofort dem Vermieter melden, wenn Schäden auftreten, damit dieser sie beheben und eventuelle Gefahren abwehren kann. Bei ernsten Gefahrensituationen trifft den Mieter diese Anzeigepflicht sofort, bei kleineren Schäden sind zwei Wochen maximal ausreichend.
Es gibt so viel zu bedenken: Packen, Transport, Unterkunft, Aktivitäten. Es ist genug, um Ihnen den Kopf zu verdrehen. Aber keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitungen für Ihre Reise. Ehe Sie sich versehen, sind Sie auf dem Weg zu einem stressfreien Urlaub.
Vorgehen in akuten Notfällen
Insbesondere in Notfällen, so zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch oder bei einem Feuer, muss der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: ein Mieter habe den Vermieter darüber zu informieren, wer in seiner Urlaubsabwesenheit einen Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzt – zum Beispiel der Verwandte oder der vertrauenswürdige Nachbar.
Der Schlüsselinhaber muss für den Vermieter leicht erreichbar sein, also in der Nähe wohnen, um in Notfällen sofort handeln zu können. Bestimmen Mieter während der Urlaubsabwesenheit keinen Gewährsmann für ihre Wohnung, dem sie den Schlüssel aushändigen, so haften sie gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die in ihrer Abwesenheit entstehen (BGH, Az: VIII ZR 164/70). Im größten Notfall (z.B. eintretenden Brand- oder Wasserschäden, Gasgeruch) darf der Vermieter die Wohnung durch die Polizei, die Feuerwehr oder durch einen Schlüsseldienst öffnen zu lassen. Der Vermieter selbst kann allerdings keinen eigenen Ersatzschlüssel verlangen, denn ohne Einverständnis des Mieters dürfen Vermieter nach der Übergabe der Wohnung keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ behalten.
Häufig übernimmt ein Nachbar oder ein Bekannter in Abwesenheit des Mieters die Wohnungsaufsicht, Lüften, Briefkasten leeren oder Blumen gießen.
Versicherung muss informiert werden
Wer im Fall der eigenen Urlaubsabwesenheit einer guten Freundin und Nachbarin die Aufsicht über Haus und Wohnung überträgt, sollte die versicherungsrechtliche Seite im Blick behalten. Stellt man zum Beispiel bei der Rückkehr fest, dass die Badezimmerfliesen ruiniert sind, kann es für einen selbst teuer werden: Die gute Freundin hatte die Wohnung zwar gehütet, das Marmorbad aber mit Kalkreiniger geschrubbt. Ein Fall für den Handwerker – und für die Versicherung. Gerade in diesen Fällen zahlen Versicherungen aber häufig nicht.
Denn was oft unbekannt ist: Wer im Urlaub seine Wohnung Freunden oder Nachbarn anvertraut, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen, falls diese einen Schaden verursachen. Normalerweise springt die Haftpflichtversicherung ein, wenn der Versicherte einen anderen schädigt. Wer also bei Freunden zu Besuch ist und dort versehentlich den teuren Flachbildschirmfernseher umreißt, kann die Kosten für die Neuanschaffung bei seiner Versicherung geltend machen. Anders sieht es aber aus, wenn man den Schaden durch eine sogenannte Gefälligkeitshandlung verursacht: Wer bei Urlaubern die Blumen gießt, dabei über das Kabel des Fernsehers stolpert und das gute Stück zerschlägt, der kann nicht belangt werden.
Grundsätzlich gilt: Wenn man jemandem einen Schaden zufügt, dann haftet man auch. Wird man aber um einen Gefallen gebeten, dann ist in diesen Fällen oft von einem sogenannten stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen. Wenn man sich schon hilfsbereit zeigt, so soll man nicht dafür noch bestraft werden, falls etwas zu Bruch geht, so der Grundgedanke. Rechtlich ist damit klar: Wer Freunde als Wohnungshüter anheuert, nimmt grundsätzlich das Risiko in Kauf, dass dabei etwas schiefgehen kann. Jenseits aller rechtlichen Erwägungen kann die Freundschaft allerdings durchaus Kratzer bekommen, wenn ausgelaufenes Gießwasser Beulen im Parkett hinterlässt oder die wertvolle Vase als Familienerbstück zu Bruch geht.
Deshalb der Rat: Urlauber und nachbarliche, bzw. befreundete Helfer sollten klar regeln, was im Schadensfall gilt und sich darüber austauschen, ob dann eine Versicherung eingreift.
Generell müssen Mieter an die Pflichten gegenüber der Versicherung denken. Bleibt die Wohnung länger als 60 Tage unbeaufsichtigt, will die Hausratversicherung schriftlich informiert werden (§ 13 VHB). Als beaufsichtigt gilt die Wohnung nur, wenn sich „während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält“, wie im Kleingedruckten nachgelesen werden kann. Wird die „Gefahrerhöhung“ nicht angezeigt, steht im Ernstfall der Versicherungsschutz auf der Kippe. Für Eigentümer mit Wohngebäudeversicherung gilt dies gleichermaßen.
Was gilt es noch zu planen und organisieren?
Wer gießt Ihre Pflanzen, während Sie weg sind?
Wenn Sie einen Urlaub planen, ist eine wichtige Aufgabe, herauszufinden, wer sich um Ihre Pflanzen kümmern wird. Wenn Sie einen gesunden, üppigen Garten haben, mag es Ihnen zu viel erscheinen, einen Freund oder Nachbarn darum zu bitten. Es gibt jedoch ein paar einfache Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um sicherzustellen, dass Ihre Pflanzen gesund bleiben, während Sie weg sind. Wählen Sie zunächst Pflanzen, die trockenheitstolerant sind und wenig Wasser benötigen. Sukkulenten, Kakteen und andere Wüstenpflanzen sind ideal für diesen Zweck.
Zweitens: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Pflanzen gießen, bevor Sie abreisen. Das hilft ihnen zu überleben, auch wenn sie ein oder zwei Wochen lang nicht gegossen werden. Und schließlich sollten Sie klare Anweisungen für Ihren Pflanzensitter geben. Geben Sie an, wie oft und wie viel Sie die einzelnen Pflanzen gießen sollen. Mit ein wenig Vorbereitung können Sie sich im Urlaub entspannen und wissen, dass Ihre Pflanzen in guten Händen sein werden.
Was Sie mit Ihrer Post und Ihren Zeitungen machen
Wenn Sie in den Urlaub fahren, ist es wichtig, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Post und Ihre Zeitung auf dem Laufenden halten. Wenn Sie einen Briefkasten in Ihrer Wohnung haben, können Sie einen Nachbarn oder Freund bitten, während Ihrer Abwesenheit für Sie nachzusehen. Viele örtliche Postämter bieten auch einen Warteservice an, der Ihre Post bis zu Ihrer Rückkehr an einem sicheren Ort aufbewahrt.
Was Zeitungen betrifft, so können Sie bei den meisten Zustelldiensten Ihr Abonnement für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Auf diese Weise müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass sich während Ihrer Abwesenheit Papierstapel ansammeln. Natürlich können Sie sich auch online über die neuesten Nachrichten informieren, wenn Sie aus dem Urlaub zurückkommen. In jedem Fall ist es wichtig, im Voraus zu planen, damit Sie sich entspannen und Ihren Urlaub genießen können, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, was zu Hause passiert.
Wie Sie Ihr Haus während Ihrer Abwesenheit sichern können
Es gibt nur wenige Dinge, die mehr Spaß machen als ein wohlverdienter Urlaub. Aber bevor Sie an den Strand fahren, sollten Sie einige Dinge tun, um Ihr Haus zu sichern. Informieren Sie zunächst Ihre Nachbarn über Ihre Abwesenheit und bitten Sie sie, ein Auge auf Ihr Grundstück zu haben. Sie sollten auch alle Zeitungs- und Postzustellungen abbestellen und dafür sorgen, dass alle Türen und Fenster verschlossen sind.
Wenn Sie eine Alarmanlage haben, schalten Sie sie ein, bevor Sie gehen. Und wenn Ihnen die Sicherheit wirklich am Herzen liegt, sollten Sie in ein Hausautomationssystem investieren. Damit können Sie Ihre Lichter, Schlösser und Sicherheitskameras von jedem Ort der Welt aus steuern. Mit ein wenig Vorausplanung können Sie sich im Urlaub entspannen und wissen, dass Ihr Haus sicher und geschützt ist.
Was Sie mit Ihrem(n) Haustier(en) tun können
Wenn Sie einen Urlaub planen, ist eines der ersten Dinge, die Sie bedenken müssen, was Sie mit Ihrem Haustier machen. Für viele Haustierbesitzer ist es keine Option, ihren pelzigen Freund zurückzulassen. Zum Glück gibt es inzwischen eine Reihe von haustierfreundlichen Urlaubszielen, die sowohl auf Menschen als auch auf Tiere eingestellt sind. Von hundefreundlichen Stränden bis hin zu Katzencafés gibt es viele Möglichkeiten, Ihr Haustier in Ihre Reisen einzubeziehen.
Natürlich sind nicht alle Haustiere für Reisen geeignet. Daher ist es wichtig, dass Sie das Temperament und die Bedürfnisse Ihres Tieres berücksichtigen, bevor Sie irgendwelche Pläne machen. Wenn Sie sich entschließen, Ihr Haustier mit in den Urlaub zu nehmen, sollten Sie sich im Voraus über die Gegend informieren und genügend Futter, Wasser und Rastplätze für unterwegs einplanen. Mit ein wenig Planung können Sie und Ihr Haustier gemeinsam einen stressfreien Urlaub genießen.
Für die Haustiere, die zu Hause bleiben sollen, kümmern Sie sich am besten schon im Vorfeld um einen geeigneten Tiersitter oder beispielsweise auch eine Hunde- oder Katzenpension, die sich um Ihre Vierbeiner kümmert.
Was Sie mit den Lebensmitteln in Ihrem Kühlschrank und Ihrer Vorratskammer tun können
Wenn Sie in den Urlaub fahren, fragen Sie sich vielleicht, was Sie mit all Ihren Lebensmitteln und Vorräten machen sollen. Wenn Sie einen Kühlschrank haben, können Sie einige Dinge darin aufbewahren, aber Sie müssen verderbliche Lebensmittel vor Ihrer Abreise aufbrauchen. Sie können auch Ihren Gefrierschrank nutzen, indem Sie im Voraus Mahlzeiten zubereiten, die Sie nach Ihrer Rückkehr leicht wieder aufwärmen können.
Nicht verderbliche Lebensmittel können Sie an eine örtliche Lebensmittelbank oder eine Notunterkunft spenden. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihre Lebensmittel während Ihrer Abwesenheit nicht verschwendet werden, sondern einer guten Verwendung zugeführt werden. Mit ein wenig Planung können Sie sicherstellen, dass Ihr Urlaub sowohl angenehm als auch verantwortungsvoll ist.
Zusammenfassung
Wenn Sie Ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum verlassen, ist es wichtig, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass alles in gutem Zustand bleibt. Zunächst ist es eine gute Idee, Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung darüber zu informieren, dass Sie abwesend sein werden, damit diese die Dinge im Auge behalten können. Sie sollten auch sicherstellen, dass alle Ihre Geräte ausgeschaltet und vom Stromnetz getrennt sind, um eine mögliche Brandgefahr zu vermeiden. Außerdem sollten Sie Ihren Kühl- und Gefrierschrank leeren, damit die Lebensmittel nicht verderben. Und schließlich sollten Sie sicherstellen, dass alle Ihre Fenster und Türen sicher verschlossen sind, um Einbrecher abzuschrecken. Wenn Sie diese einfachen Maßnahmen ergreifen, können Sie sicher sein, dass Ihre Wohnung in gutem Zustand ist, während Sie weg sind.
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